banner-elternforen-1
  • Kategorien

  • Archive

  • Home » Kinder » Kind muss ins Krankenhaus: Das gibt es zu beachten

    Kind muss ins Krankenhaus: Das gibt es zu beachten

    Ein Sturz vom Klettergerüst oder beim Toben im Kinderzimmer. Kinder sind ungestüm, können Gefahren noch nicht genau einschätzen und verletzen sich öfter mal. Da sich Kinder noch in der Entwicklung und im Wachstum befinden und dementsprechend empfindlich sind, ist eine Kontrolle beim Arzt nach einer zugezogenen Verletzung immer ratsam und zu empfehlen. Manchmal ist eine Behandlung im Krankenhaus unumgänglich. In diesem Fall sind einige Aspekte zu beachten.

    Was ist grundsätzlich zu beachten?

    Bei geplanten Operationen oder längeren Klinikaufenthalten sollten alle wichtigen Dokumente und Unterlagen wie Schreiben des einweisenden Arztes, Unterlagen über bereits vorgenommene Untersuchungen und die Krankenkassenkarte gut sortiert bereits mitgebracht werden. In der Kliniktasche sollten sich alle notwendigen Dinge wie ausreichend Wechsel- und Schlafkleidung sowie wichtige Badezimmer- und Hygieneartikel befinden. Natürlich dürfen das Liebslingskuscheltier, Bilderbücher oder Schnuller auch nicht fehlen.

    Richtige Vorbereitung

    Ein Krankenhausaufenthalt ist nicht nur für die Eltern selbst belastend. Auch für Kinder, die unter Umständen Schmerzen haben und gar nicht wirklich verstehen, was vor sich geht, stellt eine Behandlung im Krankenhaus eine emotionale Achterbahnfahrt dar. Damit das Erlebnis für das Kind nicht traumatisch wird, sollte es bereits im Vorfeld psychologisch auf den Krankenhausaufenthalt vorbereitet werden. Spezielle Bilderbücher helfen dabei, dem Kind kindgerecht und einfach den Sinn und Zweck eines Krankenhauses oder eines Klinikaufenthaltes zu erklären. Die Ängste des Kindes sollten keinesfalls heruntergespielt, sondern ernst genommen werden. Wenn das Kind nicht versteht, was passiert, wird die Angst nur umso größer.

    Begleitung ins Krankenhaus

    Gerade bei noch sehr kleinen Kindern erleichtert die Begleitung durch ein Elternteil den Krankenhaushalt enorm. Die Eltern können so einen gewissen Anteil an der Pflege ihres Kindes selbst übernehmen. Viele Kinderkliniken erlauben daher das sogenannte Rooming-in. Darunter versteht man die Möglichkeit für Eltern im Krankenhaus behandelte Kinder zu begleiten. In der Regel wird für die Übernachtung eine zusätzliche Liege im Krankenzimmer des Kindes aufgestellt.

    Kostenfrage der Begleitung

    Die Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus stellt auch ein belastendes finanzielles Problem dar. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zusatzkosten für die Mitaufnahme eines Elternteils nur, wenn diese medizinisch notwendig ist. Dies trifft lediglich bei Kindern bis zum neunten Lebensjahr, oder wenn das Kind besondere Einschränkungen hat, zu. Für die Zeit der Betreuung des Kindes im Krankenhaus erhält das jeweilige Elternteil eine berufliche Freistellung. Diese Freistellung bezieht sich je Elternteil und je Kind auf 10 Tage, bei mehreren Kindern auf maximal 25 Tage pro Jahr. Dabei sollte beachtet werden, dass bereits am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung mittels ärztlichen Attests dem Arbeitgeber vorliegt.

    Zusatzversicherungen

    Nicht in allen Fällen und vor allem nicht bei älteren Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Mehrkosten, die durch die zusätzliche Aufnahme des Elternteils entstehen. Es existieren aber viele Anbieter, die sogenannte Krankenhauszusatzversicherungen anbieten. Diese erstatten die Kosten, die beispielsweise für das Unterbringen des Kindes auf einer Privatstation anfallen. Oftmals aber nicht automatisch sind in den Versicherungen Kosten für das Roomin-In enthalten. Bei der Abschließung einer Krankenhauszusatzversicherung mit Roomin-In sollte explizit auf diesen Zusatz geachtet werden, um sicherzugehen, dass auch die zusätzlich entstandenen Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenzimmer erstattet werden. Je nach Tarif und Anbieter ist sogar das Roomin-In bei Kindern bis zum sechzehnten Lebensjahr erstattungsfähig. Es existieren zudem Anbieter, die auch die Mehrkosten für die Begleitperson von pflegebedürftigen Erwachsenen übernehmen.