Zum BGB/StGB .. - mir war klar, dass es da einen Unterschied gibt

Ich bin zwar kein Jurist, habe
allerdings rechtsbezogenen Unterricht in zwei versch. Ausbildungen "antun" müssen.
Genau das ist allerdings die Krux, wie ich finde. Dinge im BGB zu regeln ist ja ganz gut und schön,
bringt nur leider grade in solchen Fällen herzlich wenig. Es ist verboten - seine Kinder zu schlagen..
aber man zeige mir mehr als drei Elternteile, die wegen Körperverletzung am eigenen Kind
verurteilt worden sind. Das Züchtigungsrecht ist eben immer noch in den Köpfen der Menschen,
auch in denen der Richter oder Polizisten. Und somit sind solche lari-fari Aussagen wischi-waschi.
Da kommen Sozialarbeiter, haben Verständnis für die aussergewöhnlichen Belastungen der armen Mutter oder des armen Vaters - die finanziellen Hintergründe werden berücksichtigt und dann wird versucht, die Eltern zu motivieren, ihre Kinder nicht mit Gewalt zu erziehen.
( Hier muss ich immer an diese "berühmte" Harz IV Familie denken, die mit Spenden das Essensgeld im Kindergarten für ihren Sohn ( 25 Euro ) bekommt, aber 40 Euro im Monat für den Plasma ausgibt... der auf Raten gekauft ist. Da versucht das Jugendamt auch zu "vermitteln" - super Idee. )
btw: Ich finde auf die Finger hauen auch völlig daneben. Ebenso den berühmten Klapps auf den Po.
Ich hau meinem Mann doch auch nicht auf die Finger, wenn er die Plusterfarbe angrabscht, die noch gar nicht trocken ist

... Sowas gehört sich nie.. und bringt auch nichts - weder bei kleinen noch bei großen Menschen. Allerdings verachte ich dieses "über-einen-Kamm-scheren" genauso.
Ob einer Mutter in o.g. Situation mal die Hand zu den Fingern rutscht, weil sie selbst Angst hatte und nicht adäquat reagieren konnte - oder ob eine Mutter ihr Kind aufs übelste schlägt oder seelisch quält, weil sie meint, das recht dazu innewohnen zu haben - sind zwei paar Schuhe.
LG,
Nicole