Original von Coleman
Original von Ilona
Das Gesetz ist ja sehr gut und ich finde es auch klasse das es verabschiedet wurde. Aber wer definiert wo seeliche Verletzung anfängt?
Ist es schon seeliche Verletzung wenn ich mein Kind in sein zimmer eine 5. Minütige Auszeit verpasse?Ist es seeliche Gewalt wenn ich ihn in Regeln stecke die er nicht evrsteht?
Oder wirklich erst da wo ich ihn mit nichtachtung strafe?
Wenn eines der ersten beiden Beispiele schon darauf zutrifft muss ich mich wohl selbst anzeigen.
Letzteses habe ich natürlich nie getan. Ich beachte mein kind immer egal was es möchte.
Nur ich denke das Gesetz ist ja wirklich gut endlich mal etwas was lange überfällig war aber die Definition fehlt.
ich denke es ist ganz gut, dass keine ausführliche definition im gesetz steht. wie sollte das aussehen? eine liste, wie deine, nur ausführlicher, mit angabe, was ist erlaubt und was nicht? so eine liste würde seeeehr lang werden und könnte doch nicht vollständig sein.
es ist sache des richters (oder lange vor dem richter: des sozialarbeiters) zu beurteilen, ob etwas erlaubt (oder sogar notwendig!) ist, im rahmen der erziehung - oder ob die grenze überschritten ist. das ist in vielen bereichen so, und soweit man vertrauen in die institutionen dieses staates (insbesondere in die gerichte) hat, ist das auch gut so.
bei mir ist das übrigens leider nicht der fall: mein vertrauen in die deutschen gerichte hält sich in sehr überschaubaren grenzen.