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    Per Klick zur Scheidung – Das Internet macht’s möglich!

    Scheidung

    Zu den Lebenszielen der meisten Menschen gehört ein fester Partner, der einen in guten wie in schlechten Zeiten begleitet und unterstützt. Doch die Worte „Bis das der Tod euch scheidet“ werden jäh durch die ernüchternde Statistik geschwächt. In fast jeder zweiten Ehe in Deutschland kommt es zur Scheidung. Entgegen der weitläufigen Meinung, dass dies in einem Rosenkrieg enden muss, verläuft ca. die Hälfte dieser Trennungen unstreitig. Für solche einvernehmlichen Ehescheidungen hat sich seit Jahren die Online-Scheidung bewährt.

    Online-Scheidung – fair, zügig und zeitsparend

    Zweifelsohne entspricht die Scheidung per Mausklick dem aktuellen Trend, immer mehr private Angelegenheiten über das World-Wide-Web zur regeln. So wird bei der Online-Scheidung ein Anwalt per Internet mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens beauftragt. Die Mandanten schätzen an dieser Methode vor allem, dass unnötige Konversationen und das sprichwörtliche „Waschen der schmutzigen Wäsche“ vor einem Juristen entfallen. Stattdessen kommunizieren Anwalt und Mandant vorrangig per Mail, Brief oder Telefon. Dies spart in erster Linie Zeit und Aufwand. Doch seriöse Juristen weisen darauf hin, dass nicht für jede Scheidung das Online-Angebot sinnvoll bzw. geeignet ist.

    Nur bei einvernehmlichen Scheidungen ist die Online-Scheidung sinnvoll

    Sind sich beide Ehepartner darüber einig, welche Folgen die Trennung bzw. Scheidung nach sich zieht, ist eine Online-Scheidung durchaus empfehlenswert. Sobald jedoch offene Fragen zu Themen wie beispielsweise dem Unterhalt, dem Versorgungsausgleich oder dem Sorgerecht für die Kinder im Raum stehen, sind komplexe Beratungsgespräche notwendig. Diese können im Rahmen einer Online-Scheidung nicht geführt werden, sondern werden besser bei einem Anwalt des Vertrauens vor Ort persönlich geklärt. Lediglich sogenannte einvernehmliche Scheidungen gehen per Mausklick zeitsparend und direkt über die Bühne.

    Die Scheidung per Internet ist nicht zwangsläufig preiswerter

    Jede Ehescheidung ist unabwendbar mit Kosten für Anwalt und Gericht verbunden. Ausschlaggebend ist diesbezüglich der Streitwert, welcher auf Grundlage der Einkünfte beider Ehegatten basiert. Der Vorteil der Online-Scheidung gründet darauf, dass nur einvernehmliche Scheidungen von den Juristen bearbeitet werden. Da sich beide Ehepartner einig sind, entfallen auf Wunsch die Kosten für den zweiten Anwalt bzw. sinken die Gerichtsgebühren. Außerdem beantragen zumeist die juristischen Vertreter der Mandanten eine Reduzierung des Streitwertes um 30%. Stimmt das Gericht diesem Antrag individuell zu, reduzieren sich abermals die Kosten für das Scheidungsverfahren.

    Eine Scheidung ohne Anwalt steht außer Frage

    In Deutschland existiert nach wie vor die Regelung: Keine Scheidung ohne Anwalt. Er allein ist berechtigt, das Scheidungsverfahren einzuleiten. Jener Ehegatte, welcher die Scheidung einreicht, muss per Gesetz durch einen Anwalt vertreten werden. Diesem Anwalt kann der andere Partner dem Gericht gegenüber zustimmen. Auch wenn die Online-Scheidung viele persönliche Termine mit einem Juristen erspart, müssen beide Ehepartner und mindestens ein Anwalt zum Scheidungstermin vor dem Richter persönlich erscheinen.

    Fazit: Online-Scheidungen sind nicht für alle Ehescheidungen geeignet. Trennen sich Ehepartner jedoch einvernehmlich und gelten alle Fragen bezüglich den Folgen der Trennung als geklärt, bietet die Online-Scheidung überzeugende Vorteile.