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Scheidungskosten - Ratgeber zu Scheidungskosten, Steuer und Berechnung

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Scheidungskosten – Ratgeber zu Scheidungskosten, Steuer und Berechnung

Scheiden tut weh – und das nicht nur emotional, sondern leider auch finanziell: Weil die Eheauflösung eine juristische Angelegenheit darstellt, muss sie vor Gericht geschaffen werden. Dies ist mit Prozesskosten verbunden, die sich unter Anderem aus dem Verwaltungsaufwand des Amtsgerichts, aber auch aus den Anwaltskosten zusammensetzen. Hinzu kommen eventuelle weitere Posten bei Streitpunkten um UnterhaltSorgerecht und Vermögen. Mit unserem kleinen Guide möchten wir Ihnen zeigen, worauf es zu achten gilt und wie Sie die Scheidungskosten eventuell noch minimieren können.

Wie bei anderen juristischen Auseinandersetzungen, so wird auch bei der Scheidung ein sogenannter Streitwert bzw. Gegenstandswert festgelegt. Dieser setzt sich zusammen aus den letzten drei Nettogehältern der beiden Ehepartner. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird jeweils ein Pauschalbetrag abgezogen. Dieser Gegenstandwert gilt als grobe Orientierung für die einzelnen Posten wie Gerichtskosten und Anwaltskosten. Die jeweiligen Gebühren entsprechen den geltenden Kostenverordnungen bzw. der Gebührenverodnung für Rechtsanwälte. Bei einem durchschnittlichen Monatsgehalt kann beispielsweise mit Gerichtskosten von etwa 350 bis 600 Euro nur für die Scheidung gerechnet werden; die Anwaltskosten in einem einfachen Verfahren betragen etwa zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Diese Werte dienen natürlich nur als sehr grobe Anhaltspunkte und sind neben dem Nettogehalt beider (Ex-) Ehepartner von vielen weiteren Faktoren abhängig. Insbesondere das Vornehmen einer einvernehmlichen Scheidung kann die individuellen Scheidungskosten verringern helfen. Hierbei kann beispielsweise ein gemeinsamer Rechtsanwalt beauftragt werden, dessen Honorar ebenso wie etwaige Gerichtskosten dann geteilt wird. Darüber hinaus gibt es auch die sogenannte 25-Prozent-Klausel, nach der unter Zustimmung von Gericht und der Gegenpartei auch die Anwaltskosten bei getrennten Rechtsanwälten aufgeteilt werden können. Ein weiterer Faktor, der die Scheidungskosten in die Höhe schnellen lässt, sind langwierige Streitverfahren beispielsweise um das Sorgerecht, um Unterhaltszahlungen oder auch um das Aufteilen der Vermögenswerte. Solche Verfahren können nicht nur emotional, sondern auch finanziell an die Substanz gehen. Desalb ist es sinnvoll, wo immer möglich einen Kompromiss mit dem ehemaligen Partner zu suchen und viele Konflikte außerhalb des Gerichtssaals zu klären. So kommen zunächst nur die jeweiligen Anwaltsgebühren, nicht aber zusätzliche Gerichtskosten hinzu. Verwaltungsaufwand minimieren heißt konkret Kosten sparen: Wer alle weiteren Punkte wie Sorgerecht oder Unterhalt zusammen mit der Scheidung vor Gericht bringt, zahlt hiefür einmalig – während mehrere Prozesse entsprechend doppelte oder sogar dreifache Gerichtskosten verursachen können.

Sie möchten es noch genauer wissen? Im World Wide Web finden sich zahlreiche sogenannte Scheidungskostenrechner, mit deren Hilfe Sie die voraussichtlichen Scheidungskosten Ihrer Ehetrennung berechnen lassen können. Das Ergebnis ist dabei jedoch immer ohne Gewähr und eher als grobe Schätzung anzusehen. Hinzu kommt, dass kompliziertere Scheidungsfälle immer auch Mehrkosten verursachen können. Grundsätzlich werden beim Scheidungskosten Rechner dieselben Faktoren berücksichtigt, die auch in unserem Guide genannt sind: Das Nettoeinkommen beider Ehepartner, die Anzahl der Kinder sowie eine eventuelle einvernehmliche Scheidung mit Teilung der Gerichts- und Anwaltskosten.

Eine Scheidung bleibt nicht ohne Kosten und diese müssen von den Beteiligten getragen werden. Ein Rechtsanwalt ist sogar dazu verpflichtet, die anfallenden Kosten in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei immer nach dem Streitwert. Empfohlen wird, die anfallenden Kosten für eine Scheidung vor Gericht gemeinsam geltend zu machen. Sie sind zumindest anteilig auch steuerlich absetzbar.

Viele Paare scheuen den Gang zum Anwalt um ihre Scheidung einreichen zu lassen, weil sie die Kosten fürchten, die auf sie zukommen. Natürlich ist eine Scheidung nicht billig und es werden immer Kosten auf beide Partner zukommen, doch die Vermeidung von Kosten ist kein Grund für ein weiteres Zusammenleben, wenn die Ehe gescheitert ist. Allerdings fürchten viele Paare ein weitaus schrecklicheres Ende, als dann tatsächlich eintritt.

Welche Kosten fallen an?

Gerichts- und Anwaltskosten werden auf jeden Fall nötig, die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Zudem muss immer noch bedacht werden, dass es zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der preisliche Auslegung gibt. Die Kosten werden aber nicht willkürlich festgelegt, sondern sind in der Gebührentabelle für Gerichte und in den Tabellen für die Anwaltsgebühren festgelegt. Hinzu kommt, dass der Umfang des Anwaltseinsatzes wichtig ist für die letztendliche preisliche Gestaltung der Scheidung.

Prinzipiell gibt es einige Kosten, die bei einer Scheidung immer anfallen. Das sind neben den bereits erwähnten Gebühren für Gericht und Anwalt die Kosten für Telefon und Porto, für Fahrten und Kopien. Hier kommt der Streitwert wieder ins Spiel, der häufig auch als Gegenstandswert bezeichnet wird. Er dient als Hilfsmittel für die Festlegung der Kosten und diese wiederum lassen sich durch den Streitwert aus der Gebührentabelle ganz einfach ablesen. Je größer der Streitwert ist, desto höher werden die Gebühren ausfallen, die bei der Scheidung fällig werden.

Was ist der Gegenstandswert der Scheidung und was der des Versorgungsausgleichs?

Wurde der Versorgungsausgleich beim Notar beschlossen, so wird dafür kein Gegenstandwert in der Scheidung festgelegt. Ansonsten beträgt er immer 1.000 Euro.

Aus Ausgangswert für die Ermittlung des Streitwertes werden die Angaben der Ehepartner genommen, die diese zu ihrem Nettoeinkommen tätigen müssen. Nicht nur das Einkommen aus der Zahlung von Gehältern, sondern alle Einkünfte werden berechnet, ebenso, wie eventuelle Zahlungsverpflichtungen. Das Nettoeinkommen der beiden einzelnen Partner wird dann zusammengerechnet. Pro Kind, das noch unterhaltsberechtigt ist, werden 250 Euro abgerechnet. Die Summe, die dann übrig bleibt, wird mit drei multipliziert und schon ergibt sich der Streitwert.

Das Gericht ist am Ende dafür zuständig, die genaue Höhe der Kosten für das Verfahren festzulegen. Das beinhaltet auch die Kosten für den Anwalt.

Wie lassen sich Kosten reduzieren?

Wird die Scheidung im Einvernehmen mit beiden Partnern durchgeführt, so kann der Streitwert um ein Viertel reduziert werden. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass es keine weiteren strittigen Fragen zu klären gibt.

Eine Möglichkeit zu sparen ergibt sich auch, wenn auf die so genannte Rechtsmittelfrist, die einen Monat beträgt, verzichtet wird.
Beim Gerichtsverfahren selbst, wenn die einzelnen Ehepartner durch den Richter befragt werden, ist es nicht nötig, den Anwalt dabeizuhaben – auch hier lassen sich Kosten sparen.

Wer trägt die Scheidungskosten?

Die Kosten für die Scheidung muss jede beteiligte Partei selbst tragen. Hinzu kommt die Hälfte der Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Bei einer Scheidung wird also nicht wie üblich in der Gerichtspraxis verfahren, dass der Verlierer eines Prozesses alle Kosten, auch die des Gegners, übernehmen muss. Schließlich lässt es sich bei einer Scheidung auch nicht so genau sagen, wer der Verlierer und wer der Gewinner ist, zumindest in vielen Fällen.