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Eheverträge - Kosten, Muster und Beispiele

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Eheverträge – Kosten, Muster und Beispiele

Zum Thema Ehevertrag gehen die Meinungen weit auseinander. Für die einen könnte es nichts unromantischeres geben als eine solche Absicherung – wer seinen Partner liebt, der schließt doch keine Verträge! Andere sehen den Ehevertrag gerade als Chance, sich ganz auf das gemeinsame Zusammenleben zu konzentrieren – weil man weiß, dass alle Eventualitäten wie rechtliche Auseinandersetzungen im Ernstfall bereits geregelt sind. Nicht umsonst gilt der Ehevertrag vielen Hollywood-Stars als obligatorische Grundlage, ohne den eine Eheschließung gar nicht denkbar wäre. Schließlich geht es hier um sehr viel Geld, dass man bei einer Scheidung entsprechend abgesichert wissen möchte. Und somit erfüllt der Ehevertrag in diesem Fall sogar einen moralischen Anspruch: Eine Hochzeit nur des Geldes wegen wird somit deutlich erschwert. Man muss aber nicht gleich bis nach Hollywood schauen, um die Vorteile eines Ehevertrags zu erkennen. Im Ernstfall kann eine solch wasserdichte Vereinbarung zum Beispiel auch vor horrenden Gerichtskosten schützen: Weil die eigenen Ansprüche und Pflichten bereits klar formuliert sind, ist die juristische Auseinandersetzung hierüber meist hinfällig. Das schafft nötige Klarheiten und schützt letztendlich beide Parteien – auch vor juristischen Folgekosten durch unnötige Auseinandersetzungen und somit ganz unabhängig davon, wie viel Geld sie in die Ehe mitgebracht haben.

Der Ehevertrag im Detail

Um den Ehevertrag korrekt einzusetzen, muss man ihn richtig verstehen. Die Grundlagen des Ehevertrags unterliegen in Deutschland dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in diesem Fall § 1408. Neben Eheleuten können auch eingetragene Lebenspartner einen entsprechenden Vertrag abschließen. Geregelt wird im Ehevertrag meist die Aufteilung der jeweiligen Güter (Gütertrennung) nach einer Trennung oder Scheidung. Darüber hinaus können aber auch Vereinbarungen zu Unterhaltszahlungen nach Scheidung bzw. Trennung sowie etwaige Versorgungsansprüche, beispielsweise bei gemeinsamer Einzahlung in einen Rentenfonds, getroffen werden. Einige Regelungen können getroffen werden, diese sind jedoch nicht immer juristisch haltbar (siehe auch: „Was gehört (nicht( in einen Ehevertrag?“). Üblicher Weise wird der Ehevertrag vor der Eheschließung aufgesetzt. Nicht selten denken Ehepartner jedoch erst nach dem Termin auf dem Standesamt an einen Vertrag – der selbstverständlich auch dann noch geschlossen werden kann. Komplizierter wird’s bei Eheverträgen, die rückwirkend, also zum Beispiel nach der Scheidung geschlossen werden. Hier sollte man sich in jedem Fall fachkundige Hilfe einholen. Übrigens: Die Formulierung und Ausarbeitung des Vertrags kann mit oder ohne anwaltliche Hilfe geschehen. Passende Vorlagen und Muster für den kostenlosen Ehevertrag gibt’s heute bereits im Internet zum Download oder in verschiedensten Ratgebern rund ums Thema (siehe auch unsere Literatur-Tipps am Ende des Artikels). Damit dieser Vertrag aber überhaupt gültig und somit rechtswirksam wird, muss er zumindest nach deutschem Recht notariell beglaubigt werden.

Wo finde ich den passenden Ansprechpartner für einen Ehevertrag?

Für die nötige Beglaubigung des Ehevertrags kann im Grunde jeder Notar herangezogen werden. Entsprechende Notare finden sich zum Beispiel in den Gelben Seiten oder in Brachenverzeichnissen im Internet. Ein weiterer, wichtiger Ansprechpartner für den Ehevertrag ist außerdem der Rechtsanwalt. Er kann Ehe- bzw. auch Lebenspartner darüber beraten, was in den Vertrag gehört und was nicht, welche Formulierung günstig ist und worauf man eventuell auch lieber verzichten sollte. Besonders empfehlenswert sind häufig solche Rechtsanwälte, deren Interessenschwerpunkt in diesem Bereich liegt. Hierzu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte für Familienrecht.

Ist der Ehevertrag das richtige für mich / für uns? Pro und Contra im Überblick

Auch wenn´s unromantisch klingt – in diesem Abschnitt müssen wir der Fairness halber kurz erklären, in welchem Fall ein Ehevertrag besonders empfehlenswert ist. So sollte man einen Vertrag zumindest dann in Erwägung ziehen, wenn einer der beiden Partner deutlich mehr Vermögen besitzt als der andere. Ganz besonders wichtig ist eine vertraglich geregelte Gütertrennung zum Beispiel für Selbständige und Unternehmer. Wer hier keine klaren Grenzen setzt, der setzt bei einer Scheidung im schlimmsten Fall seine berufliche Existenz mit aufs Spiel. Umgekehrt kann aber auch ein Geldmangel Grund genug sein, einen Ehevertrag zu schließen: Wer vermeiden möchte, die Schulden seines Partners nach Scheidung mitzutragen, der kann sich hiermit gegen ungeahnte Kosten absichern. Dies bedeutet übrigens nicht, dass alle genannten Situationen ohne Ehevertrag in jedem Fall zu Lasten des Vermögenden ausfallen. Trotzdem bietet nur ein juristisch wasserdichter Vertrag die nötige, in diesem Falle auch finanzielle Sicherheit. Ebenso sinnvoll ist ein entsprechender Vertrag übrigens bei Auslandsehen. Hier kann der Vertrag zum Beispiel festlegen, welche Rechtsprechung im Falle einer Trennung bzw. Scheidung gültig wird. Klug geschlossene Eheverträge bieten also im Idealfall für beide Partner Vorteile. So werden im Ernstfall sowohl Vermögen als auch berufliche Existenz, auf der anderen Seite aber auch der Unterhalt des jeweils unterhaltsberechtigen Partners gesichert. Nachteile bietet der Ehevertrag an sich eigentlich nicht (einmal abgesehen von dem für einige Paare unangenehmen Gefühl, sich mit Themen wie Scheidung und Trennung auseinanderzusetzen). Einseitige Nachteile können sich jedoch aus den jeweiligen Formulierungen ergeben. Deshalb gilt hier wie für alle rechtlichen Angelegenheiten: Ein Rechtsanwalt ist der beste Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Vertrag!

Ausnahmen: Das darf / gehört (nicht) in den Ehevertrag

Täglich Staubsaugen, drei Mal pro Woche und täglich steht das Lieblingsgericht auf dem Tisch: Immer wieder liest man von teils absurden Vereinbarungen, die angeblich in einem Ehevertrag geschlossen wurden. Dabei sind die Zeiten, in denen von den sogenannten „ehelichen Pflichten“ die Rede war, glücklicher Weise längst vorbei. In Deutschland gelten daher auch besonders strenge Auflagen darüber, was in einen Ehevertrag gehört und was nicht. Die genannten Beispiele hätten nur wenig Chancen, überhaupt rechtswirksam zu werden. Konkret bedeutet das: Entsprechende Regelungen können zwar grundsätzlich formuliert werden, der Partner kann jedoch nicht zur Erfüllung seiner hier festgelegten Pflichten verklagt werden. Grundsätzlich muss hier jedoch stets der Einzelfall betrachtet werden muss – denn erst im Jahr 2001 haben Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht einige Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung beschlossen. Eine solche Einschränkung betrifft zum Beispiel die Sittenwidrigkeit: Wird ein Ehevertrag als sittenwidrig erkannt, können alle Vereinbarungen nichtig werden. Grundsätzlich aber geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Ehevertrag in beiderseitigem Einverständnis und freiwillig geschlossen wurde. Entsprechend können die Inhalte des Vertrags relativ frei gestaltet werden. Das betrifft jedoch nicht sogenannte sittenwidrige Inhalte (s.o.) oder auch einseitige Nachteile, beispielsweise den völligen Verzicht eines Ehepartners auf Unterhalt. Da wir an dieser Stelle jedoch keinerlei Rechtsberatung bieten können und dürfen, empfehlen wir im Zweifel den Gang zum Fachmann. Ein Rechtsanwalt mit entsprechendem Interessenschwerpunkt kann den Ehevertrag auf seine juristische Gültigkeit hin überprüfen, aber auch bei der Formulierung und Ausarbeitung selbst behilflich sein.

Literatur und Co.: Wissenswertes zum Weiterlesen

Die Entscheidung für oder gegen einen Ehevertrag muss jedes Paar für sich allein treffen. Mindestens ebenso schwierig wie die „Entweder-Oder“-Frage ist jedoch auch die nach der genauen Gestaltung und Ausformulierung. Entscheidungshilfe, Tipps und Anregungen findet man zum Beispiel in der Fachliteratur. Heute sind ganz verschiedene Ratgeber auf dem Buchmarkt erhältlich, die sich ganz dem Thema Ehevertrag widmen. Als ein wichtiges Standardwerk gilt beispielsweise das „Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen“ von Autor Gerrit Langenfeld aus dem C.H.Beck Verlag. Alles, was man zum Thema wissen muss, findet man hier auf einen Blick. Verschiedene Muster für ganz unterschiedliche Eheverträge werden hier gleich mitgeliefert. Mit guten und schlechten Formulierungen beschäftigt sich zum Beispiel „Ehevertrag – Vorteil oder Falle? So finden Sie Ihre perfekte Regelung“ von Heike Dahmen-Lösche aus dem Deutschen Taschenbuch Verlag (dtv). Hier finden Paare Tipps zur richtigen Formulierung, aber auch rund um die möglichen juristischen Fallstricke. Einen tollen und zudem leicht verständlichen Überblick zum Thema liefert der broschierte stern-Ratgeber „Der Ehevertrag: Wie Sie Vorsorge für die Ehe, Trennung und Scheidung treffen“. Neben den vorgestellten Ratgebern gibt’s natürlich viele weitere, die wertvollle Orientierung bei ganz verschiedenen Ausgangssituationen versprechen.