Scheidungskosten - Ratgeber zu Scheidungskosten, Steuer und Berechnung
Scheiden tut weh - und das nicht nur emotional, sondern leider auch
finanziell: Weil die Eheauflösung eine juristische Angelegenheit
darstellt, muss sie vor Gericht geschaffen werden. Dies ist mit Prozesskosten
verbunden, die sich unter Anderem aus dem Verwaltungsaufwand des Amtsgerichts,
aber auch aus den Anwaltskosten zusammensetzen. Hinzu kommen eventuelle
weitere Posten bei Streitpunkten um Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen.
Mit unserem kleinen Guide möchten wir Ihnen zeigen, worauf es
zu achten gilt und wie Sie die Scheidungskosten eventuell noch minimieren
können.
Wie bei anderen juristischen Auseinandersetzungen, so wird auch bei der Scheidung ein sogenannter Streitwert bzw. Gegenstandswert festgelegt. Dieser setzt sich
zusammen aus den letzten drei Nettogehältern der beiden Ehepartner. Für
jedes unterhaltspflichtige Kind wird jeweils ein Pauschalbetrag abgezogen. Dieser
Gegenstandwert gilt als grobe Orientierung für die einzelnen Posten wie
Gerichtskosten und Anwaltskosten. Die jeweiligen Gebühren entsprechen den
geltenden Kostenverordnungen bzw. der Gebührenverodnung für Rechtsanwälte.
Bei einem durchschnittlichen Monatsgehalt kann beispielsweise mit Gerichtskosten
von etwa 350 bis 600 Euro nur für die Scheidung gerechnet werden; die Anwaltskosten
in einem einfachen Verfahren betragen etwa zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Diese
Werte dienen natürlich nur als sehr grobe Anhaltspunkte und sind neben dem
Nettogehalt beider (Ex-) Ehepartner von vielen weiteren Faktoren abhängig.
Insbesondere das Vornehmen einer einvernehmlichen Scheidung kann die individuellen
Scheidungskosten verringern helfen. Hierbei kann beispielsweise ein gemeinsamer
Rechtsanwalt beauftragt werden, dessen Honorar ebenso wie etwaige Gerichtskosten
dann geteilt wird. Darüber hinaus gibt es auch die sogenannte 25-Prozent-Klausel,
nach der unter Zustimmung von Gericht und der Gegenpartei auch die Anwaltskosten
bei getrennten Rechtsanwälten aufgeteilt werden können. Ein weiterer
Faktor, der die Scheidungskosten in die Höhe schnellen lässt, sind
langwierige Streitverfahren beispielsweise um das Sorgerecht, um Unterhaltszahlungen
oder auch um das Aufteilen der Vermögenswerte. Solche Verfahren können
nicht nur emotional, sondern auch finanziell an die Substanz gehen. Desalb ist
es sinnvoll, wo immer möglich einen Kompromiss mit dem ehemaligen Partner
zu suchen und viele Konflikte außerhalb des Gerichtssaals zu klären.
So kommen zunächst nur die jeweiligen Anwaltsgebühren, nicht aber zusätzliche
Gerichtskosten hinzu. Verwaltungsaufwand minimieren heißt konkret Kosten
sparen: Wer alle weiteren Punkte wie Sorgerecht oder Unterhalt zusammen mit der
Scheidung vor Gericht bringt, zahlt hiefür einmalig - während mehrere
Prozesse entsprechend doppelte oder sogar dreifache Gerichtskosten verursachen
können.
Sie möchten es noch genauer wissen? Im World Wide Web finden sich zahlreiche
sogenannte Scheidungskostenrechner, mit deren Hilfe Sie die voraussichtlichen
Scheidungskosten Ihrer Ehetrennung berechnen lassen können. Das Ergebnis
ist dabei jedoch immer ohne Gewähr und eher als grobe Schätzung anzusehen.
Hinzu kommt, dass kompliziertere Scheidungsfälle immer auch Mehrkosten verursachen
können. Grundsätzlich werden beim Scheidungskosten Rechner dieselben
Faktoren berücksichtigt, die auch in unserem Guide genannt sind: Das Nettoeinkommen
beider Ehepartner, die Anzahl der Kinder sowie eine eventuelle einvernehmliche
Scheidung mit Teilung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Eine Scheidung bleibt nicht ohne Kosten und diese müssen von den
Beteiligten getragen werden. Ein Rechtsanwalt ist sogar dazu verpflichtet,
die anfallenden Kosten in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in
Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei immer
nach dem Streitwert. Empfohlen wird, die anfallenden Kosten für
eine Scheidung vor Gericht gemeinsam geltend zu machen. Sie sind zumindest
anteilig auch steuerlich absetzbar.
Viele Paare scheuen den Gang zum Anwalt um ihre Scheidung einreichen zu lassen,
weil sie die Kosten fürchten, die auf sie zukommen. Natürlich ist
eine Scheidung nicht billig und es werden immer Kosten auf beide Partner zukommen,
doch die Vermeidung von Kosten ist kein Grund für ein weiteres Zusammenleben,
wenn die Ehe gescheitert ist. Allerdings fürchten viele Paare ein weitaus
schrecklicheres Ende, als dann tatsächlich eintritt.
Welche Kosten fallen an?
Gerichts- und Anwaltskosten werden auf jeden Fall nötig, die Höhe
dieser Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Zudem muss immer noch bedacht
werden, dass es zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der preisliche
Auslegung gibt. Die Kosten werden aber nicht willkürlich festgelegt, sondern
sind in der Gebührentabelle für Gerichte und in den Tabellen für
die Anwaltsgebühren festgelegt. Hinzu kommt, dass der Umfang des Anwaltseinsatzes
wichtig ist für die letztendliche preisliche Gestaltung der Scheidung.
Prinzipiell gibt es einige Kosten, die bei einer Scheidung immer anfallen.
Das sind neben den bereits erwähnten Gebühren für Gericht und
Anwalt die Kosten für Telefon und Porto, für Fahrten und Kopien.
Hier kommt der Streitwert wieder ins Spiel, der häufig auch als Gegenstandswert
bezeichnet wird. Er dient als Hilfsmittel für die Festlegung der Kosten
und diese wiederum lassen sich durch den Streitwert aus der Gebührentabelle
ganz einfach ablesen. Je größer der Streitwert ist, desto höher
werden die Gebühren ausfallen, die bei der Scheidung fällig werden.
Was ist der Gegenstandswert der Scheidung und was der des Versorgungsausgleichs?
Wurde der Versorgungsausgleich beim Notar beschlossen, so wird dafür kein
Gegenstandwert in der Scheidung festgelegt. Ansonsten beträgt er immer
1.000 Euro.
Aus Ausgangswert für die Ermittlung des Streitwertes werden die Angaben
der Ehepartner genommen, die diese zu ihrem Nettoeinkommen tätigen müssen.
Nicht nur das Einkommen aus der Zahlung von Gehältern, sondern alle Einkünfte
werden berechnet, ebenso, wie eventuelle Zahlungsverpflichtungen. Das Nettoeinkommen
der beiden einzelnen Partner wird dann zusammengerechnet. Pro Kind, das noch
unterhaltsberechtigt ist, werden 250 Euro abgerechnet. Die Summe, die dann übrig
bleibt, wird mit drei multipliziert und schon ergibt sich der Streitwert.
Das Gericht ist am Ende dafür zuständig, die genaue Höhe der
Kosten für das Verfahren festzulegen. Das beinhaltet auch die Kosten für
den Anwalt.
Wie lassen sich Kosten reduzieren?
Wird die Scheidung im Einvernehmen mit beiden Partnern durchgeführt, so
kann der Streitwert um ein Viertel reduziert werden. Voraussetzung dafür
ist aber auch, dass es keine weiteren strittigen Fragen zu klären gibt.
Eine Möglichkeit zu sparen ergibt sich auch, wenn auf die so genannte
Rechtsmittelfrist, die einen Monat beträgt, verzichtet wird.
Beim Gerichtsverfahren selbst, wenn die einzelnen Ehepartner durch den Richter
befragt werden, ist es nicht nötig, den Anwalt dabeizuhaben – auch
hier lassen sich Kosten sparen.
Wer trägt die Scheidungskosten?
Die Kosten für die Scheidung muss jede beteiligte Partei selbst tragen.
Hinzu kommt die Hälfte der Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind.
Bei einer Scheidung wird also nicht wie üblich in der Gerichtspraxis verfahren,
dass der Verlierer eines Prozesses alle Kosten, auch die des Gegners, übernehmen
muss. Schließlich lässt es sich bei einer Scheidung auch nicht so
genau sagen, wer der Verlierer und wer der Gewinner ist, zumindest in vielen
Fällen.