Scheidungsrecht - Rechtsanwälte regeln Schulden und Unterhalt
- Familienrecht
Aktuelles im Scheidungsrecht - Bundestag beschließt Neuordnung
des Versorgungsausgleiches
Im deutschen Scheidungsrecht wird es wohl zum September 2009 eine Veränderung
geben. Der Bundestag hat am 12. Februar 2009 die von der Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries vorgeschlagene Reform beschlossen. Bei der Reform handelt es
sich um die Neuordnung des Versorgungsausgleiches, die für eine gerechtere
Rentenaufteilung nach einer Scheidung sorgen soll. Damit das Gesetz in Kraft
treten kann, bedarf es nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Dann soll es
am 01. September 2009 in Kraft treten.
Informationen zum Versorgungsausgleich in Deutschland
Mit dem Versorgungsausgleich wird die Verteilung der Rentenansprüche zwischen
den Ehegatten nach einer Scheidung geregelt.
Rentenansprüche können entstehen:
in der gesetzlichen Rentenversicherung
in der Beamtenversorgung
durch betriebliche Altersvorsorge
durch private Altersvorsorge
Ist die Ehe gescheitert, werden mit Hilfe des Versorgungsausgleiches die Anwartschaften
geteilt, die von den Ehepartnern während der gemeinsamen Ehezeit erworben
wurden. So ist sichergestellt, dass beispielsweise Frauen, die auf Grund der
Kindererziehung auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben, durch
den Versorgungsausgleich eine eigenständige Absicherung für Alter und
Invalidität erhalten.
Wenn der Bundesrat der Reform des Versorgungsausgleiches zustimmt, wird das neue
Recht zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens am 01. September
2009 in Kraft treten.
Das Recht gilt für Scheidungen, die ab diesem Termin beim Familiengericht
eingeleitet werden. Sind Versorgungsausgleichssachen bereits bei Gericht anhängig,
die nicht mehr mit Scheidung verbunden sind, werden diese, sofern sie nach dem
01. September weiter betrieben werden, nach dem neuen Recht entschieden.
Voraussetzungen für eine Scheidung
Wann kann die Ehe geschieden werden?
Eine Ehe kann dann grundsätzlich geschieden werden, wenn sie gescheitert
ist (BGB). Wer am Scheitern der Ehe „schuld“ ist, ist dabei nicht
maßgebend, denn das frühere Schuldprinzip wurde abgeschafft. Es gilt
ausschließlich das Zerrüttungsprinzip. Voraussetzung für eine
Ehescheidung ist, dass die beiden Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt voneinander
leben und dass keine Möglichkeit gesehen wird, das eheliche Zusammenleben
wieder aufzunehmen.
Wie lange müssen die beiden Ehepartner getrennt
leben, bevor die Scheidung eingereicht
werden kann?
Laut Gesetz müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt
leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Es ist also nicht statthaft,
die Scheidung bereits vorher einzureichen, mit dem Argument, dass dann das Scheidungsverfahren
schneller verlaufen kann. Wird die Scheidung vorzeitig eingereicht, birgt dies
das Risiko, dass der Scheidungsantrag vom Gericht zurückgewiesen wird und
der Antragsteller die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten des Antragsgegners,
sofern dieser einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat, tragen muss.
„Getrennt leben“ bedeutet kurz gesagt: eine Trennung von Tisch und
Bett. Normalerweise setzt dies eine räumliche Trennung voraus. Es reicht
also nicht aus, dass sich die Ehepartner „nur“ nicht mehr verstehen
oder dass es zu keinen Intimitäten mehr kommt. In Ausnahmefällen kann
es allerdings auch ausreichen, eine Trennung innerhalb der Wohnung oder des Hauses
zu vollziehen. Dann muss allerdings jeder der Partner für sich wirtschaften,
Wäsche waschen, einkaufen usw. Ein Beweis für den Zeitpunkt der Trennung,
also den Beginn des Trennungsjahres wird vom Gericht in der Regel nur dann gefordert,
wenn ein Ehepartner den vom anderen Ehepartner angegebenen Trennungszeitpunkt
bestreitet.
Kann der Scheidungsantrag auch bereits vor der einjährigen
Trennungszeit eingereicht werden?
Scheidungsanträge nach einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr sind
nur in Ausnahmefällen möglich. Es müssen also besondere Gründe
vorliegen, um dieser Ausnahme zuzustimmen. Über diese Regelungen sollte
man sich bei einem Anwaltsbesuch im Einzelfall informieren.
Was ist ein Versorgungsausgleich?
Mit einer Scheidung wird das Familiengericht gleichzeitig den Versorgungsausgleich
durchführen. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche,
die die Ehegatten während ihrer Ehezeit erworben haben, geteilt werden.
Dazu werden die Rentenkonten der beiden Ehepartner „geklärt“.
Im Klartext bedeutet das: Mit den Rentenversicherungsträgern wird abgeklärt,
welche Anrechnungszeiten und Einzahlungen bei der Rentenversicherung vorliegen.
Einzelheiten und mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf der
Webseite der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de
Nähere Informationen zum Versorgungsausgleich, der ab dem 01. September
2009 reformiert werden soll, sind ebenfalls auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
abrufbar.
Wo muss die Scheidung eingereicht werden?
Zuständig für das Scheidungsverfahren ist das Familiengericht am letzten
gemeinsamen Wohnsitz des Ehepaares oder, sofern minderjährige Kinder vorhanden
sind, das Familiengericht am Wohnort des Ehepartners, bei dem die minderjährigen
Kinder leben.
Kann eine Scheidung auch ohne Anwalt erfolgen?
Im Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vorgeschrieben.
Welche Kosten entstehen bei der Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und den Gerichtskosten
zusammen. Auch für ein Scheidungsverfahren ist es möglich, Prozesskostenhilfe
zu beantragen.
Kurzzusammenfassung
Eine Scheidung wird eingeleitet, in dem ein Ehegatte die Scheidung
durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht beantragt. Es herrscht Anwaltszwang.
Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag nun dem Antragsgegner, also dem
anderen Ehepartner zu. Der Antragsgegner erhält damit die Möglichkeit,
sich gegenüber dem Familiengericht zu äußern, ob er die Ehe für
gescheitert hält und ob er der Scheidung zustimmt.
Das Gericht versendet an beide Ehepartner Fragebögen zum Versorgungsausgleich,
sofern dieser nicht ausgeschlossen wird. Beide Ehepartner müssen diesen
ausgefüllt an das Gericht zurückschicken. Ist der Versorgungsausgleich
berechnet, wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen.
Beim Scheidungstermin werden die Ehegatten in der Regel befragt, ob
sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden möchten. Außerdem
wird die Frage nach dem Trennungszeitpunkt gestellt. Ist das Gericht vom Scheitern
der Ehe überzeugt, wird die Scheidung durch ein Urteil ausgesprochen.
Gegen dieses Urteil ist innerhalb eines Monats Berufung möglich, sofern
beide Ehepartner nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben.
Allerdings ist es nur möglich, auf Rechtsmittel zu verzichten, wenn beide
Ehepartner von einem Anwalt vertreten werden.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird durch das Familiengericht der
Versorgungsausgleich gleichzeitig mit geregelt. Andere Familiensachen,
die so genannten Scheidungsfolgesachen können ebenfalls im Scheidungsverfahren mitgeregelt werden, wenn dies einer
der Ehepartner beim Gericht beantragt.
Da sich deutsches und internationales Scheidungsrecht voneinander unterscheiden,
sollten sich Betroffene vor dem Einreichen der Scheidung genau informieren,
welche Dinge zu beachten sind und welches Land zuständig ist.
Was passiert bei einer Scheidung mit der Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Derjenige, der bei seinem geschiedenen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert
war, muss innerhalb von drei Monaten nach der rechtskräftigen
Scheidung einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwillige
Weiterversicherung stellen. Dies gilt dann rückwirkend ab dem Tag der rechtskräftigen
Scheidung. Wird diese 3-Monats-Frist versäumt, ist die Aufnahme in die gesetzliche
Krankenversicherung nicht mehr möglich, sofern nicht andere Gründe
dafür sprechen. Empfehlenswert ist es, den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse
rechtzeitig einzureichen und sich den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen
zu lassen
Private Krankenversicherung
War ein Ehepartner über die Beihilfe krankenversichert, fällt diese
Beihilfeberechtigung ab dem Tag der Rechtskraft der Scheidung weg. So können
nun höhere Beiträge für die private Krankenversicherung fällig
werden. Ratsam ist es deshalb, sich rechtzeitig an die zuständige private
Krankenversicherung zu wenden und sich über die weitere Vorgehensweise zu
informieren.
Bei einer Scheidung der Eltern leiden besonders die Kinder. Um die
Kinder bei einer Trennung zumindest materiell besser abzusichern, gilt
seit 01. Januar 2008 ein neues Recht. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten
vorhanden, zielt die Reform des Unterhaltsrechts darauf ab, dass die Kinder Vorrang
vor allen anderen Unterhaltsgläubigern haben. Die Unterhaltsrechtsreform
wurde am 21. Dezember 2007 vom Bundespräsidenten ausgefertigt, am 28. Dezember
2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist als neues Unterhaltsrecht seit
01. Januar 2008 in Kraft.
Statistik zu Ehescheidungen
Die Zahl der Ehescheidungen ging im Jahr 2007 zurück.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist die Zahl
der Ehescheidungen im Jahre 2007 gegenüber dem Vorjahr um 2 % gesunken. Damit wurden in Deutschland
in 2007 knapp 187.100 Ehen geschieden, in 2006 waren es 190.900.
Allgemeines
Um sich über das neue Scheidungsrecht, die Reform des Unterhaltsrechts und
die vielen Sachverhalte, die im Zusammenhang mit einer Scheidung anfallen, auszutauschen,
suchen viele Männer und Frauen Rat und Hilfe in Foren. Nicht nur materiell
ist eine Scheidung sehr belastend, auch emotional fahren die Gefühle oftmals
Achterbahn. Besonders wenn Kinder in eine Scheidung involviert sind, ist es für
Eltern oft nicht leicht, die Elternrolle und die Rolle als Noch-Ehepartner zu
vereinbaren. Vielen Menschen hilft es, wenn sie sich mit anderen Betroffenen
in einem Forum austauschen können, Tipps und Ratgeber lesen und sich über
Sachthemen im Internet informieren.
Wer sich mit dem Gedanken an eine Scheidung trägt, sollte sich nicht scheuen,
sich bei einem Anwalt nach seinen Rechten zu erkundigen. Scheidungsanwälte
finden sich beispielsweise in Bayern, Niedersachsen, Hessen, NRW und in allen
anderen Bundesländern. In größeren Städten wie Berlin, Bonn,
Bremen, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Nürnberg oder Stuttgart sind
auf jeden Fall mehrere Anwälte ansässig, die bei einer Scheidung beauftragt
werden können. Wer möchte, kann in der heutigen Zeit den Scheidungsantrag
auch online stellen. Dabei kann die Kanzlei mit der Einleitung und Durchführung
des Scheidungsverfahrens online beauftragt werden. Dies spart Zeit und Geld,
denn es ist nicht nötig, den Anwalt selbst in der Kanzlei aufzusuchen. Über
das Prozedere einer online Scheidung sollte man sich vorab genau informieren.
Handelt es sich um internationales Scheidungsrecht, gelten in Deutschland,
Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, der USA, Türkei oder der Niederlande
unterschiedliche Bestimmungen. Hier ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich
vor einer Scheidung genau über die geltenden Rechte und Pflichten zu informieren.
Mit dem neuen Scheidungsrecht wurde der so genannte Versorgungsausgleich geregelt. Dieser betrifft die Verteilung der Rentenansprüche bei einer Ehescheidung. Die Anwartschaften in der Rentenversicherung werden bei einer Scheidung geteilt, so dass zum Beispiel eine Frau, die für viele Jahre Hausfrau war und sich um die Kinder gekümmert hat, nicht schlechter gestellt ist. Sie hatte schließlich keine Gelegenheit, in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn sie sich nicht privat abgesichert hat.
Das neue Scheidungsrecht soll dafür sorgen, dass es nach einer Scheidung
gerechter zugeht und sich keiner der beiden ehemaligen Partner benachteiligt
fühlt.
Doch was steckt denn nun genau dahinter?
Zum Zugewinnausgleich
Leben die Ehepaare in einer Ehe ohne Ehevertrag, so leben sie auch automatisch
in der so genannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen,
das während der Ehe angeschafft wurde, bei einer Scheidung auf beide
Partner geteilt wird. Das Vermögen, das jeder vor der Ehe hatte und
somit in die Ehe mit einbrachte, gehört auch der jeweiligen Person selbst
und wird bei der Ermittlung des gemeinsamen Vermögens nicht berücksichtigt.
Das gilt auch für Schulden. Hat ein Partner vor der Ehe Schulden gemacht,
so werden diese beim Zugewinnausgleich nicht mit erfasst. Hat ein Partner
in der Ehe dazu beigetragen, die Schulden des anderen zu tilgen, so bekommt
er einen Ausgleich dafür zugesprochen.
Zu Manipulationen des Vermögens
Viele Eheleute mit der Absicht zur Scheidung haben bisher das Trennungsjahr
dafür genutzt, einen Teil der Vermögenswerte zur Seite zu schaffen
und den anderen Partner damit praktisch zu betrügen. Das Vermögen
muss am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags genannt werden und nicht
einmal Belege sind dafür notwendig. Jetzt, nach dem neuen Scheidungsrecht,
muss das Vermögen zu einem Stichtag angegeben werden und der jeweils
andere Partner kann verlangen, dass das Vermögen vom anderen offen gelegt
wird. Besteht ein großer Unterschied zum einstigen Vermögen, muss
nachgewiesen werden, wo es geblieben ist.
Zum Versorgungsausgleich
Früher wurden alle in der Ehe erworbenen Anwartschaften auf beide Partner
gleichmäßig verteilt. Das bedeutet, dass der Partner, der in der
Ehe weniger Anwartschaften gesammelt hatte, einen einmaligen Ausgleich zum
Beispiel auf das Rentenkonto bekam. Dabei kam es allerdings zu Ungerechtigkeiten,
denn die verschiedenen Versicherungen waren schlecht miteinander zu vergleichen.
Vor allem haben viele Anspruchsberechtigte ihren Anspruch auch einfach vergessen,
denn der Ausgleich wurde erst zu Beginn des Rentenalters vorgenommen, im Rahmen
der Prüfung des Versicherungskontos.
Nach dem neuen Recht werden die Versicherungen jede für sich bewertet
und es findet eine interne Teilung statt. Die Frau erhält dann ein eigenes
Rentenkonto, zum Beispiel bei dem Versicherungsträger für die Betriebsrente
des Mannes, und gelangt so zu den Ansprüchen. Das gilt auch für privat
abgeschlossene Renten, wie die Riester-Rente oder Lebensversicherungen, die
mit einer Rentenzahlung einhergehen. Neu ist zudem, dass das dem Partner zustehende
Kapital zur Versorgung auch in eine andere Versicherung eingezahlt werden kann.
Zum Rentnerprivileg
Wer bei der Eheschließung bereits seine Altersrente bezog und einen Partner
hatte, der noch nicht im Rentenalter war und sich dann scheiden ließ,
bekam seine Rente ungekürzt weiter. Die Kürzung wurde erst mit Eintritt
des Partners in das Rentenalter vorgenommen. Jetzt entfällt diese Regelung
und die Rente wird zum Zeitpunkt der Ehescheidung gekürzt.
Ebenfalls neu…
… ist, dass der Versorgungsausgleich bei sehr geringen Ansprüchen
(rund 25 Euro Rente pro Monat) nicht mehr automatisch durchgeführt wird.
Auch bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre hielten, wobei hier das
Trennungsjahr mit einbezogen ist. Der Versorgungsantrag muss von einem der
beiden Partner dann ausdrücklich beantragt werden.
Neu ist auch, dass bei Unterhaltszahlungen erst die Kinder in voller Höhe
berücksichtigt werden und dann der ehemalige Partner. Ist der nicht in
der Lage, allen gerecht zu werden, geht der Partner im Notfall leer aus.