Leiblich, rechtlich und sozial kann die Elternschaft durchaus auf verschiedene
Personen entfallen.
Als leibliche Mutter gilt die Frau, die das Kind geboren hat. Als leiblicher
Vater gilt der Erzeuger des Kindes.
Geht es um die rechtliche Mutter- und Vaterschaft, dann richtet sich diese nach
dem Rechtsverhältnis, das zum Kind besteht. Die rechtliche Elternschaft
der Mutter wird durch die Geburt oder durch eine Adoption des Kindes geschaffen.
Bei der rechtlichen Elternschaft des Vaters gilt Folgendes: Als rechtlicher Vater
des Kindes gilt der Mann, der bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet
ist, der die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft durch ein Gericht
festgestellt wurde oder der das Kind adoptiert hat.
Bei der sozialen Elternschaft geht es vorrangig um die gestalterische Beziehung
zum Kind. Als soziale Mutter oder sozialer Vater kann also ein Elternteil bezeichnet
werden, der zwar nicht als rechtliche Mutter oder rechtlicher Vater des Kindes
gilt, aber mit dem Kind gemeinsam lebt und sich um das Wohl des Kindes sorgt.
Anerkennung
der Vaterschaft
Als rechtlicher Vater des Kindes gilt der Mann, der mit der Mutter
des Kindes verheiratet ist, wenn das Kind geboren wird. Ist die Ehe
geschieden oder leben die Eltern in einer anderen Lebensform zusammen,
muss die Vaterschaft anerkannt werden oder wird gegebenenfalls vom
Gericht festgestellt.
Ein Kind, das nach einer rechtskräftigen Scheidung eines
Ehepaares geboren wird, hat nicht automatisch den geschiedenen Ehemann
als Vater. Die gilt auch dann, wenn kein anderer Mann die Vaterschaft
des Kindes anerkennt.
Wenn ein Kind vor einer rechtkräftigen Scheidung,
aber nach einem gestellten Antrag auf Scheidung geboren
wird, kommt Folgendes zur Anwendung: Wenn ein anderer Mann als der
(Noch) Ehemann, beispielsweise der neue Lebensgefährte der
Mutter des Kindes die Vaterschaft anerkennt, (bis spätestens ein Jahr nach
der Geburt) und ist der (Noch)Ehemann oder zwischenzeitlich geschiedene Mann
mit dieser Anerkennung einverstanden, dann gilt der frühere Ehemann nicht
als der Vater des Kindes. Als Vater des Kindes gilt der Mann, der die Vaterschaft
anerkannt hat.
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet
sind, dann ist im Sinne des Gesetzes der Mann der Vater, der die Vaterschaft
anerkennt. Voraussetzung ist, dass die Mutter des Kindes der Anerkennung
zustimmt.
Vaterschaftsfeststellung
Tritt der Fall ein, dass ein Vater die Anerkennung seiner Vaterschaft
verweigert, kann diese durch ein Gericht festgestellt werden. Für eine Vaterschaftsfeststellung können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden: Die betroffene Mutter
kann sich an das Jugendamt wenden, das dann die Feststellung der Vaterschaft
im Rahmen der Beistandschaft betreiben kann. Eine andere Möglichkeit ist
das Hinzuziehen eines Anwalts. Außerdem kann die Mutter des Kindes auch
eine Vaterschaftsklage erheben. Die Vaterschaftsklage wird bei der Rechtsantragsstelle
beim zuständigen Familiengericht am Amtsgericht oder beim Amtsgericht in
Familiensachen erhoben. In der Regel wird die Vaterschaft durch ein serologisches
Gutachten festgestellt und falls notwendig zusätzlich durch ein DNA-Gutachten.
Als Beweismittel vor Gericht ist ein so genannter heimlicher Vaterschaftstest nicht
zulässig.
Wendet sich die Mutter an das Jugendamt, kann ihr bei der Vaterschaftsfeststellung
Hilfe im Rahmen der Beistandschaft angeboten werden, denn die rechtliche
Klärung
der Abstammung sollte nicht unterschätzt werden. Erst dann, wenn die Vaterschaft
festgestellt wurde, tritt das Kind mit seinem Vater in eine verwandtschaftliche
Beziehung. Aus dieser regeln sich für das Kind Unterhaltsansprüche,
Erbansprüche und rentenrechtliche Ansprüche.
Für Mütter ist die Feststellung der Vaterschaft auch deshalb wichtig,
da sie eventuell Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Kindes hat. Betreut sie
nämlich das Kind und kann deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen,
hat sie in der Regel gegenüber dem Vater des Kindes einen eigenen Anspruch
auf Betreuungsunterhalt. Der Anspruch gilt in der Regel bis zu drei Jahre nach
der Geburt des Kindes.
Allerdings geht es bei der Feststellung der Vaterschaft nicht nur um
eine finanzielle Absicherung. Schließlich möchte jeder wissen, woher er abstammt. Das
Kind hat also ein Recht von seiner eigenen Abstammung zu erfahren. Auch in puncto
Umgangsrecht ist die
Feststellung der Vaterschaft wichtig, da sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis
das Umgangsrecht ableitet.
Oftmals verläuft die Feststellung der Vaterschaft unproblematisch. Gibt
es Schwierigkeiten, kann das Jugendamt der Mutter im Rahmen der Beistandschaft
Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft anbieten. Die Mutter gibt den Namen
des Vaters dem Beistand bekannt, der dann Kontakt zu ihm aufnimmt. Ist der Aufenthaltsort
des Vaters nicht bekannt, hilft der Beistand bei der Ermittlung. Sollte der von
der Mutter benannte Vater die Vaterschaft nicht anerkennen wollen oder haben
beide Zweifel, wird der Beistand im Zweifelsfalle den Eltern nahelegen, einen
privaten Vaterschaftstest zu machen und ein privates Gutachten einzuholen. Ist
ein Elternteil damit nicht einverstanden oder sind beide Elternteile dagegen,
wird er im Namen des Kindes eine Klage auf die Feststellung der Vaterschaft erheben.
Er vertritt auch das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
ist am 01. April 2008 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz ist es
möglich,
unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft die genetische
Abstammung eines Kindes zu klären. Mehr Informationen zu Vaterschaftsstests
finden Sie im VAETERBlog.
Anfechtung einer Vaterschaft
Wer als Vater eines Kindes gilt, ist in §1592 BGB festgelegt. Geht es um
die Anfechtung der Vaterschaft, sind die Anfechtungsberechtigten in §1600
GBG festgelegt.
Wer die Vaterschaft anfechten will, muss dies innerhalb von einer zweijährigen
Frist tun, wobei die Frist frühestens mit der Geburt des Kindes anfängt.
Die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft gilt für jeden der zur Anfechtung
Berechtigten ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnisse erlangt, die gegen eine Vaterschaft
sprechen.
Für das minderjährige Kind gilt dabei eine Besonderheit. Wenn der Vertreter
des minderjährigen Kindes die Anfechtung der Vaterschaft nicht rechtzeitig
unternommen hat, ist das Kind berechtigt, nach Eintritt der Volljährigkeit
selbst die Anfechtung einzuleiten.
Um eine Vaterschaft festzustellen, ist nicht zwingend eine
Anfechtung nötig. Sind sich alle Beteiligten einig, kann die Vaterschaft
auch durch ein Abstammungsgutachten, dem sogenannten Vaterschaftstest,
geklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Mutter des Kindes, das
Kind und der rechtliche Vater des Kindes einen Anspruch gegeneinander auf die
Einwilligung in das genetische Abstammungsgutachten (umgangssprachlich: DNA-Vaterschaftstest)
haben. Wenn sich ein Elternteil oder das Kind gegen diesen Vaterschaftstest
ausspricht, haben die anderen Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, einen
Antrag beim Familiengericht auf Ersetzung der fehlenden Einwilligung zu stellen.
Heimliche Vaterschaftstests sind in Deutschland rechtswidrig und werden vor Gericht
nicht als Beweis anerkannt.
Wird ein Vaterschaftstest in Auftrag gegeben, werden die genetischen
Merkmale von Vater und Kind untersucht und verglichen. Dabei werden
solche Merkmale ausgewählt,
die sich bei den verschiedenen Menschen stark voneinander unterschieden. So ist
es möglich, einem Menschen sein eigenes spezifisches Muster anhand bestimmter
Merkmale zuzuweisen. Wurden früher körperliche Merkmale,
Blutgruppen und andere biochemische Marker verwendet, kommt heute in
der Regel der so genannte genetische Fingerabdruck (DNA-Profil, DNA-Fingerprinting)
zum Einsatz.
Wird ein Labor mit der Untersuchung beauftragt, sollte vorab eine Absprache
getroffen werden, wie die Proben für den Vaterschaftstest entnommen und versandt werden
müssen. Dabei kommen als Körpergewebe Blut, Haare, ein Mundschleimhautabstrich
(Speichel) in Frage.
Die Aussagesicherheit eines Vaterschaftstest hängt auch davon
ab, ob Vater, Mutter und Kind gemeinsam in den Test eingeschlossen
werden sowie von der Zahl der untersuchten Merkmale.
Pränataler Vaterschaftstest
Bevor ein Kind geboren ist, kann bereits ein Vaterschaftstest durchgeführt
werden, der pränatale Vaterschaftstest. Da die dafür benötigte
Entnahme des Zellmaterials jedoch mit einem erhöhten Risiko für
eine Fehlgeburt verbunden
ist, wird der pränatale Vaterschaftstest in der Regel
nur dann durchgeführt, wenn beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung
oder eine Chorionzottenbiopsie durchgeführt
werden muss.
Um den möglichen Vater des Kindes festzustellen, kann eine Blutprobe und/oder
Speichelprobe verwendet werden. Damit die Identität der untersuchten Person
vor Gericht nachgewiesen werden kann, sollte die Entnahme des Blutes und/oder
des Speichels durch einen Arzt erfolgen. Dieser überprüft anhand des
amtlichen Personalausweises die Identität. Ein heimlicher pränataler
Vaterschaftstest, der mit Hilfe von benutzten Taschentüchern, Speichelprobe
u.ä. des möglichen Vaters durchgeführt wird, wird von
den deutschen Gerichten nicht anerkannt.
Kosten Vaterschaftsgutachten
Wurde der Vaterschaftstest (Vaterschaftsgutachten) gerichtlich bestellt,
sind die Kosten im Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz
(ZSEG) festgelegt.
Wurde der Vaterschaftstest privat in Auftrag gegeben, schwanken die
Kosten beträchtlich,
da es keine amtlich festgelegten Gebühren gibt. Daher sollte sich jeder,
der solch ein Gutachten in Auftrag gibt, vorab umfassend über die Kosten
für einen Vaterschaftstest informieren. Außerdem ist es wichtig, vorab
zu klären, ob das Abstammungsgutachten auch gerichtsverwertbar
ist.
Wer einen gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest benötigt, sollte sich daher
keinesfalls von verlockenden Angeboten für Vaterschaftstests wie „günstig, „billig“, „preiswert“ oder
gar „kostenlos“ blenden lassen. Bei
der Recherche im Internet stößt
man durchaus auf seriöse Institute und Labore, die sich besonders
in größeren
Städten wie Berlin, München, Stuttgart, Regensburg, Leipzig, Bremen,
Hamburg sowie in anderen Städten finden lassen.
Neben Informationen zum Abstammungsgutachten und Vaterschaftstest erhalten
Interessierte hier Auskunft zum Preis, zum Ablauf des Vaterschaftstests,
erfahren Wissenswertes über
den DNA-Vaterschaftstest und über die Haaranalyse oder können
sich mit dem molekularbiologischen Vaterschaftstest befassen.
Da ein Vaterschaftstest nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Emotionen
für
alle Beteiligten verbunden ist, sollte sich jeder vor dem Auftrag eines
Vaterschaftstest genau informieren.
Zuständigkeit Feststellung Vaterschaft
Für Vaterschaftsfeststellungsklagen und Vaterschaftsanfechtungsklagen ist
das Amtsgericht am Wohnsitz des Kindes zuständig.
Einen sicheren, gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest erhalten Sie im akkreditierten und zertifizierten Labor der JenaGen GmbH.
Die Ausführungen in diesem Beitrag geben lediglich einen Überblick über
Vaterschaftstests. Weder erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit, noch
können sie den individuellen Besonderheiten bei Einzelfällen gerecht
werden. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Nicht immer ist ganz klar, wer der Vater eines Kindes ist. Wenn die Frau zum Beispiel direkt nach einem Partnerwechsel schwanger geworden ist, könnte das Kind theoretisch auch von ihrem vorigen Lebensgefährten stammen. Oder eine Frau geht fremd und wird dabei schwanger. Gründe gibt es viele, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Die geschieht mit Hilfe der Bestimmung der DNA von Kind und Vater. Das Ergebnis wird aber nie zu 100 Prozent angegeben, sondern beläuft sich höchstens auf 99,9 Prozent – was gleichzusetzen ist.
Landläufig wird ein Abstammungsnachweis als Vaterschaftstest bezeichnet.
Die Gründe für das Verlangen nach einem solchen Test können
vielfältig sein. So hat eine Frau eine Schwangerschaft vielleicht festgestellt,
kurz nachdem sie mit einem neuen Partner zusammenkam. Theoretisch käme
als Vater der neue Mann ebenso wie der bisherige Partner in Betracht. Oder
die Frau ist fremdgegangen und stellt später eine Schwangerschaft fest,
so hat der Mann berechtigte Zweifel an der möglichen Vaterschaft. Allerdings
muss immer abgewogen werden, wie groß die Zweifel sein dürfen, denn
sie können eine Beziehung auch so belasten, dass es zum völligen
Bruch kommt.
Nicht wenige Männer gehen davon aus, dass ein Kind ihnen auch ähneln
müsste. Wenn das nicht der Fall ist, gehen die Gedanken schnell zu einem
möglichen Betrug. Dabei wird aber vergessen, dass zwischen Phänotyp
und Genotyp unterschieden werden muss. Das Kind kann die „richtigen“ genetischen
Anlagen besitzen, diese müssen sich äußerlich aber nicht zeigen.
Umgekehrt kann es sein, dass ein Kind völlig anders aussieht, als beide
Eltern, es muss keinem von beiden ähneln und ist dennoch das Kind von
ihnen mit den passenden Genen. Grund dafür ist die Neukombination der
Gene bei der Befruchtung der Eizelle.
Methoden des Vaterschaftstests
Unterschieden wird in vier Varianten des Vaterschaftstests, wobei bei keinem
dieser vier das Ergebnis mit 100 Prozent angegeben wird. Höchstmöglich
sind 99,9 Prozent, den Rest lassen sich die Labore wohl immer noch offen.
Beim Blutgruppentest werden die Blutgruppen aller Beteiligter bestimmt, also
vom Kind genauso, wie von Mutter und Vater. Anhand der Vererbungsregeln wird
dann ein Ergebnis ermittelt, das aber weniger sicher ist, als bei anderen Methoden.
Beim serologischen Gutachten werden auch die Blutbestandteile untersucht, wie
HLA-Antigene oder verschiedene Proteine.
Dann gibt es noch das anthropologisch-erbbiologische Gutachten, bei der die äußeren
Merkmale der Beteiligten in die Untersuchung mit einbezogen werden.
Zuletzt sei die DNA-Analyse genannt, die zuverlässigste aller Methoden.
Sie bietet das beste und sicherste Ergebnis in positiver wie in negativer Richtung.
Vaterschaftstest – ab wann?
Ein DNA-Test kann zu jedem Entwicklungszeitpunkt des Kindes durchgeführt
werden, weil er auf Basis des so genannten Genetischen Fingerabdrucks arbeitet.
Rechtslage beim Vaterschaftstest
Für einen Vaterschaftstest muss die Zustimmung aller Beteiligten in schriftlicher
Form seit dem 01.02.2010 vorliegen. Seit diesem Tag gilt das Gendiagnostikgesetz
in Deutschland. Die Abnahme der Proben wird durch den Arzt oder die durchführende
Behörde dokumentiert. Zu Hause dürfen keine Proben mehr genommen
werden, also auch der berühmte Weg, ein Haar des Kindes für den Vaterschaftstest
zu nutzen, ist nicht mehr zulässig. Eine heimliche DNA-Analyse ist in
Deutschland nicht zulässig. Das Ergebnis wäre auch gerichtlich nicht
verwertbar. Es muss dem Vater aber möglich sein, seine Vaterschaft tatsächlich
nachweisen zu lassen. Stimmt die Mutter dem nicht zu, so kann das Familiengericht
angerufen werden. Es fällt dann eine für alle verbindliche Entscheidung.
Damit kann der Vater seine Vaterschaft nachweisen lassen, auch wenn die Mutter
nicht einverstanden ist. Dies war früher nicht so und die Väter wurden
durch die Gesetzesentscheidung gestärkt. Allerdings müssen seine
Gründe plausibel sein. „Das Kind sieht dem Chef meiner Frau ähnlich,
es ist sicher nicht von mir“ reicht dem Gericht als handfester Grund
nicht aus.
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