Die letzten Themen im Forum | |
» Zeitlich unbegrenzten Betreuungsunterhalt anfechten - gestartet: 07.04.2019, 22:28 | Antworten: 0, letzte: 07.04.2019, 22:28 |
» Ausbildung trotz Unterhaltsvorschuss möglich? - gestartet: 25.03.2019, 15:39 | Antworten: 0, letzte: 25.03.2019, 15:39 |
» Geteiltes Sorgerecht oder Vollmacht - gestartet: 06.01.2019, 12:27 | Antworten: 3, letzte: 15.02.2019, 16:10 |
» Freundin lügt über Gesundheit des Babys - gestartet: 08.01.2019, 12:44 | Antworten: 0, letzte: 08.01.2019, 12:44 |
» Feiertage? - gestartet: 28.10.2018, 12:54 | Antworten: 11, letzte: 07.11.2018, 10:30 |
Alleinerziehend Schwangerschaft + Baby |
Alleiniges Sorgerecht - Gründe, Antrag und NamensänderungBeim alleinigen Sorgerecht obliegt die Elterliche Sorge nur einem
Elternteil - also entweder der Mutter oder dem Vater. Dabei gibt es
ganz unterschiedliche Situationen, in denen einem Elternteil das alleinige
Sorgerecht zugesprochen werden kann: Bei unverheirateten Paaren beispielsweise,
oder auch während eines Scheidungsprozesses. Ein Pauschalurteil
darüber, ob das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht sinnvoller
ist, kann es selbstverständlich nicht geben - immer muss, auch
mit dem (Ex-) Partner und dem gemeinsamen Nachwuchs, sorgfältig
abgewogen werden. Nicht zu verwechseln ist das Alleinige Sorgerecht übrigens
mit dem sogenannten Umgangsrecht: Auch wenn beispielsweise der Ex-Partner
das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, hat man in aller Regel
Anrecht auf Besuch und gemeinsame Freizeit mit dem Kind bzw. mit den
Kindern. Wie dieses Umgangsrecht im Einzelnen aussieht und was es umfasst,
sollte beispielsweise mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Dieser
kann außerdem dabei behilflich sein, die eigenen Ansprüche
auch vor Gericht geltend zu machen. Zunächst einmal gilt für unverheiratete Eltern: Das Alleinige Sorgerecht
liegt bei der Kindesmutter. Dieser Umstand ist vielen werdenden Müttern
und Vätern noch gänzlich unbekannt, kann aber im Alltag von großer
Bedeutung sein. Denn im Zweifel gilt der nicht sorgeberechtige Vater nicht als "Erziehungsberechtiger" -
streng genommen wäre somit nicht einmal seine Unterschrift beispielsweise
unter Schulformularen gültig. Gerade für Paare, die ihren Nachwuchs
gemeinsam großziehen, ist deshalb die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts eine Selbstverständlichkeit. Dieses muss jedoch zunächst vor dem Jugendamt
bekundet werden, bevor es wirksam wird - siehe auch unseren Artikel zum Gemeinsamen
Sorgerecht. Wenn ein Kind unehelich geboren wird, gibt es über das Sorgerecht
keine Frage. Es steht zuerst der Mutter zu und kann auch gegen ihren
Willen nicht geteilt werden. Das heißt, der Vater kann zwar einen
Anspruch auf das geteilte Sorgerecht erheben, allerdings wird dem in
der Regel nicht entsprochen, sofern die Mutter dem Antrag nicht zustimmt.
Es wird den Müttern sogar empfohlen, auf eine Teilung des Sorgerechts
zu verzichten, denn dies ist eine endgültige Entscheidung. Sie kann
auch nach einer Trennung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Allerdings gibt es zur Zeit noch einige offene Gerichtsverfahren, in
denen auch die Väter berücksichtigt werden und es kann durchaus
sein, dass es in naher Zukunft zu einer Änderung des Sorgerechts
kommt. Dann wird eine Flut von Antragseinreichungen von den Ämtern
erwartet. Informationen zum alleinigen Sorgerecht erhalten Sie auch auf der Seite http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Sorgerecht/sorgerecht_2.htm
|