Hartz IV - Konzept, Gesetze und Reform
Hartz IV: Das Konzept, die Hartz 4-Gesetze, Kommission und Reform
Im Februar 2002 berief der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder
eine Kommission, die sich mit den Problemen auf dem Arbeitsmarkt und
der Arbeitsweise in der Bundesanstalt für Arbeit befassen sollte.
Die sogenannte Hartzkommission „Moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt“ stand
unter der Leitung von Peter Hartz und legte im August 2002 ihren Bericht
vor. Die Vorschläge dieser Kommission wurden unter dem Namen Hartz-Konzept
zusammengefasst. Oftmals wurde das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet,
da es sich um ein Paket verschiedener Maßnahmen handelte. Die
einzelnen Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes (Hartzreform)
wurden in einzelne Gesetze aufgeteilt, die die Kurzbezeichnungen Hartz
1, Hartz II, Hartz III und Hartz IV trugen. Diese Gesetze traten schrittweise
in den Jahren 2003-2005 in Kraft.
Als Arbeitslosengeld II (ALG II / ALG 2) wird eine Grundsicherungsleistung
bezeichnet, die für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB
II gilt. Diese Grundsicherungsleistung wurde am 1. Januar 2005 eingeführt
und basiert auf dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
Umgangssprachlich wird Arbeitslosengeld II deshalb auch meist als Hartz IV bezeichnet.
Auch wenn das Arbeitslosengeld II die Bezeichnung arbeitslos in sich trägt,
ist Arbeitslosigkeit keine unbedingte Voraussetzung, um Hartz IV zu erhalten.
Arbeitslosengeld II kann auch ergänzend zu Arbeitslosengeld I oder anderem
Einkommen bezogen werden. Hartz IV soll Menschen, die erwerbsfähig sind,
in die Lage versetzen, ihre materiellen grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen,
soweit sie diese Grundbedürfnisse nicht durch eigene Mittel oder durch die
Hilfe anderer decken können.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende: Arbeitslosengeld II, auch als Hartz
IV bekannt, trat zum 01. Januar 2005 in Kraft. Zu diesem Datum löste diese
neue Sozialleistung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab.
Antrag auf Arbeitslosengeld
II
Für einen eventuellen Leistungsanspruch auf Hartz
IV ist der Tag des Posteingangs
des Antrags maßgebend. Wird der Antrag auf Arbeitslosengeld II persönlich
bei der Agentur für Arbeit abgegeben, ist der Tag der Abgabe entscheidend.
Für die Zeit vor der Antragstellung wird kein Arbeitslosengeld II gezahlt,
d.h., es werden keine Leistungen erbracht.
Arbeitslosengeld II ist keine automatische Zahlung. Die Möglichkeiten Hartz
IV zu erhalten, hat nur diejenige Person, die den Antrag auf Hartz IV vollständig
ausfüllt und einreicht. Es besteht die Möglichkeit, den „Antrag
auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) – Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“ im Internet herunterzuladen,
auszudrucken und auszufüllen. Wird der Antrag allerdings lediglich heruntergeladen,
stellt dies keine Antragstellung dar.
Der Antragsvordruck sollte gut leserlich in Druckbuchstaben ausgefüllt werden.
Unbedingt beachtet werden sollten die Ausfüllhinweise. Herunterladen kann
man den Antrag auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de unter
dem Stichpunkt Formulare für Bürgerinnen & Bürger und
dann weiter zum Menüpunkt Arbeitslosengeld II.
Geldleistung
Die Grundsicherung orientiert sich am Bedarf des Arbeitssuchenden.
Sie setzt sich zusammen aus:
- Regelleistung
- Anteilige und angemessene Kosten für Unterkunft
- Anteilige und angemessene Kosten für Heizung
Ausschlaggebend ist dabei, ob die antragstellende Person erwerbsfähig und
hilfebedürftig ist. Ferner wird unterschieden, ob die antragstellende Person
alleine lebt oder mit anderen Familienmitgliedern gemeinsam eine so genannte
Bedarfsgemeinschaft bildet.
Berechnung von Arbeitslosengeld II
Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II wird das Einkommen und Vermögen
der antragstellenden Person sowie das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder
der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das gleiche gilt für eingetragene
Lebenspartnerschaften sowie für eheähnliche Lebensgemeinschaften.
Als Einkommen zählen alle Einnahmen, die während des Bewilligungszeitraumes
erzielt werden. Allerdings gilt: Sowohl auf Einkommen als auch auf
Vermögen
entfallen festgelegte Freibeträge/Absetzbeträge. Weitere
Hilfe für ALG II-Empfänger.
Hartz IV Rechner im Internet
Wer seine eventuellen Ansprüche auf Arbeitslosengeld
II vorab online berechnen
möchte, kann diese Ansprüche mit einem Hartz IV online Rechner überprüfen.
In der Regel berücksichtigen diese Hartz IV Rechner bei der Eingabe die
Besonderheiten von Alleinerziehenden, Schwangeren, Menschen mit Behinderungen und
Menschen mit krankheitsbedingtem Mehrbedarf auf Grund einer besonderen
Ernährung.
Die Berechnung im Internet stellt allerdings nur eine Modellrechnung dar, da
sie in der Regel nicht alle Eventualitäten mit einschließen kann.
Mehrbedarf
In Einzelfällen kann ein Mehrbedarf übernommen werden.
Auszahlung Arbeitslosengeld II
Hartz IV wird in der Regel für sechs Monate gewährt und wird monatlich
im Voraus ausgezahlt.
Der notwendige Lebensunterhalt (Ausnahme Kosten für Unterkunft und Heizung)
wird in Regelsätzen gewährt. Diese sollen die pauschalen Kosten für
Bedürfnisse des täglichen Lebens, Ernährung, Körperpflege
und Hausrat abdecken.
Regelleistung
Einen Anspruch auf die volle Regelleistung, die seit dem 01. Juli 2008 – 351,00
Euro - beträgt, haben Alleinstehende, Alleinerziehende und Antragsteller
mit einem minderjährigen Partner. Als Regelleistung für (Ehe) Partner
gelten 316,00 Euro.
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – 211,00 Euro
- Kinder ab dem 14. Geburtstag – 281,00 Euro
- Kinder ab dem 15. Lebensjahr und Volljährige unter 25 Jahren, die bei
ihren Eltern wohnhaft sind – 281,00 Euro
Unterscheidung Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft
Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen alle Personen, die in einem Haushalt
leben. Dies gilt unabhängig von verwandtschaftlichen Bindungen, Alter und
Geschlecht.
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus mindestens einem Hilfebedürftigen,
der erwerbsfähig ist, einem Partner oder einer Partnerin und den Kindern,
sofern sie im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind. Allerdings
zählen Kinder nur dann zur Bedarfsgemeinschaft, sofern sie ihren Bedarf
nicht durch eigenes Einkommen/eigenes Vermögen selbst decken können.
Als Partner gilt laut der Definition, der oder die nicht dauernd getrennt lebende
Ehemann/Ehefrau. Als Partner zählt ebenfalls die Person, mit der der Antragsteller
in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
lebt.
Entscheidung über den Antrag auf Hartz IV
Wurde ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt, geht die Entscheidung
darüber
dem Antragsteller per Post zu. In dem Bescheid wird der Antragsteller über
die Höhe der Leistung und über den Zeitraum, in dem die Leistung gewährt
wird, informiert.
Einkommen
Damit die individuelle Höhe beim Arbeitslosengeld II festgestellt werden
kann, werden neben den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers
auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dies ist notwendig, da die individuelle
Höhe der Leistung bei Hartz IV davon abhängig ist, ob der Antragsteller
hilfebedürftig ist und damit den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt
der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft sowie aus eigenen
Mitteln decken kann.
Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Geldeinnahmen des Antragstellers
und aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie alle Einnahmen, die als in
Geld messbare Werte zählen, die während des Bewilligungszeitraumes
erzielt werden. Dazu gehören: Einnahmen aus Arbeit, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,
Lohnnachzahlungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltsleistungen,
Steuererstattungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapital- und Zinserträge
sowie Eigenheimzulage. Auch Lottogewinne fallen unter Einkommen.
Zu dem Einkommen, das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht
berücksichtigt
wird, zählen u.a. Erziehungsgeld oder
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Zu den weiteren Einnahmen,
die bei der Berechnung von Hartz IV nicht berücksichtigt
werden, informiert die Agentur für Arbeit.
Alle Fragen zu Einkommen und Vermögen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet
werden. In bestimmten Abständen werden die Angaben überprüft.
Freibeträge, Absetzbeträge
Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden bei der Anrechnung des
Einkommens und Vermögens Freibeträge bzw. Absetzbeträge berücksichtigt.
Nähere Informationen dazu erteilt die Agentur für Arbeit.
Kein Anspruch auf Hartz IV
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, also keine Leistungen
der Grundsicherung bezieht, ist nicht durch den zuständigen Träger kranken- und pflegeversichert.
In diesem Fall sollte sich jeder, den dies betrifft, bei seiner Krankenkasse über
Ansprüche und Rechte erkundigen, um Nachteile zu vermeiden.
Einmalige Leistungen bei Ablehnung Antrag Hartz IV
Wurde der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, ist es in besonderen
Fällen
möglich, einmalige Leistungen zu erhalten. Der Antragsteller kann dann solche
Kosten erstattet bekommen, die er aus eigener Kraft und aus seinen eigenen Mitteln
nicht finanzieren kann. Dazu zählen die Kosten für die Ersteinrichtung
einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte, die Kosten für
die Erstausstattung für Bekleidung (gilt auch bei Schwangerschaft und
Geburt) und die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.
Als Einkommen kann auch Einkommen berücksichtigt werden, das bis zu sechs
Monate danach erworben wird.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die zwar ihren eigenen Bedarf
aus ihrem Einkommen und Vermögen decken können, deren Einkommen und
Vermögen aber nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer minderjährigen Kinder
zu decken, die mit ihnen gemeinsam in einem Haushalt leben. In solchen Fällen
können die Eltern bei der zuständigen Familienkasse bei der Agentur
für Arbeit einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Der Kinderzuschlag beträgt
monatlich maximal 140,00 Euro pro Kind und wird längstens für einen
Zeitraum von 36 Monaten gezahlt. Wenn die Kinder über eigenes Einkommen
oder Vermögen von 140,00 Euro oder mehr (beispielsweise durch Unterhaltszahlungen)
verfügen, das berücksichtigt werden muss, dann entfällt der Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag wird auch nicht zusätzlich zu Hartz IV gezahlt.
Wohngeld
Wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt wurde, kann dennoch
unter Umständen
Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Vermögen und Hartz IV
Anrechnung von Vermögen auf Hartz IV
Zum Vermögen werden alle Vermögensgegenstände des Antragsstellers
und aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, die für
den Lebensunterhalt verwertbar sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Bargeld
- Guthaben auf der Bank
- Aktien
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Immobilien
- Autos
- Schmuck
- Schenkungen, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre stattfanden
Nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung des Leistungsanspruches:
- angemessener Hausrat
- angemessenes Kraftfahrzeug
- Riesterrente
- Vermögen, das im Rahmen bestimmter Freibeträge für die Altersvorsorge
bestimmt ist
Interessantes für Eltern zum Hartz IV Regelsatz von 211,00 Euro für
Kinder unter 14 Jahre
Das Bundessozialgericht entschied, dass diese Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz
der Verfassung verstößt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. Januar 2009
Aktenzeichen: B 14/11b AS 9/07 R, B 14 AS 5/08 R
Um Hartz IV zu beziehen, ist es nicht zwingend notwendig, arbeitslos zu
sein, obwohl dieser Name nur eine andere Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II ist. Den Anspruch haben also nur Menschen, die über ein zu geringes Einkommen verfügen, um damit ihr Leben finanzieren zu können. So werden beim Bezug von Hartz IV tägliche Sätze ausgearbeitet, die pro Familienmitglied gewährt werden. Hartz IV Empfängern wird überdies die Miete für die Wohnung gezahlt, so lange sie sich in angemessener Höhe befindet. Der Zuschuss muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Das Hartz IV Gesetz ist am 01. Januar 2005 in Kraft getreten. In vier
Stufen wurde es seit 2003 umgesetzt. Zweck der Einführung war
die Reform des Arbeitsmarktes. Verschiedene Ansätze wurden dafür
entwickelt, wie das Modell der Ich-AG, die Einrichtung der Jobcenter
und die Einführung der Mini- und Midijobs. Die Chancen für
Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt sollten damit erhöht
werden.
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II wird häufig fälschlicherweise als Hartz
IV bezeichnet, dabei handelt es sich per Definition um die „Grundsicherung
für Arbeitslose“. Sie berechnet sich nicht nach dem früheren
Nettoeinkommen, sondern nach dem Bedarf desjenigen, der die Leistung
empfängt. In etwa entspricht die Höhe von ALG II der früheren
Sozialhilfe. Das führt zu erheblichen Einschnitten in den Vermögensverhältnissen
vor allem bei den Personen, die vorher Arbeitslosenhilfe erhalten haben.
Frühere Sozialhilfeempfänger profitieren hingegen von der
Regelung, für sie sind die Regelsätze leicht gestiegen.
Wer bekommt Hartz IV?
Leistungen erhalten nicht nur die Langzeitarbeitslosen, sondern alle,
die hilfsbedürftig sind. Das können auch erwerbstätige
Personen sein, wenn sie über ein sehr geringes Einkommen verfügen.
Es ist aber wichtig, dass die betreffende Person dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen muss. Personen unter 15 und über 65
Jahren zum Beispiel haben keinen Anspruch auf Hartz IV, auch Altersrentner
gehen leer aus. Für die unter 15jährigen erhalten deren
Eltern das Sozialgeld oder einen Kinderzuschlag. Die älteren
Personen bekommen gegebenenfalls Sozialhilfe neben der üblichen
Rente.
Auch nicht erwerbsfähige Personen erhalten keine Unterstützung,
denn sie erfüllen das Kriterium, dass sie dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen müssen, nicht. Bedingung dafür ist,
dass sie auf absehbare Zeit nicht einmal drei Stunden am Tag arbeiten
können. Auch Personen, die länger als ein halbes Jahr in
einer stationären Einrichtung sind, bekommen kein ALG II.
Liegt der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person nicht in Deutschland,
so stehen sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und
sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt. Eine kurze Abwesenheit aus
Deutschland steht der Unterstützung allerdings nicht im Wege.
Was zählt als Einkommen?
Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II im Sinne von Hartz IV wird
das gesamte Einkommen des Betreffenden berücksichtigt. Hierzu
zählen alle Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger
Arbeit, wobei bei der selbstständigen Tätigkeit der reine
Gewinn genutzt wird. Steuern werden nachträglich abgezogen.
Berücksichtigt werden auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Kindergeld wird ebenfalls mit angerechnet. Kann der Leistungsempfänger
allerdings nachweisen, dass er das Kindergeld an sein Kind, das nicht
mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, volljährig ist und immer
noch Anspruch auf Kindergeld hat, ausgezahlt hat, gibt es keine Anrechnung
auf das Einkommen. Krankengeld, Unterhaltszahlungen und Kapitaleinkünfte
zählen zum Einkommen dazu. Angerechnet werden auch Steuerrückzahlungen,
wobei solche einmaligen Zahlungen auf die einzelnen Monate verteilt
gesehen werden.
Leistungen
Leistungen im Sinne von Hartz IV werden zum Beispiel für die Erstausstattung
einer Wohnung gewährt, wobei diese teilweise durch Darlehen möglich
werden. Wer zum Beispiel als ALG II Empfänger eine neue Waschmaschine
kaufen möchte, kann dafür ein Darlehen bekommen. Neben den
Regelleistungen hat der Betreffende auch Anspruch auf Zuschuss zur
Mietzahlung für eine angemessene Wohnung. Als angemessen gilt
für eine Einzelperson eine Wohnung von 46 m², für zwei
Personen 60 m² und für jede weitere Personen kommen 15 m² hinzu. Übersteigen
die Mietkosten den Satz, der für angemessen gehalten wird, so
muss der Leistungsempfänger den Differenzbetrag selbst bezahlen.
Einen Rechner zu Hartz IV finden Sie unter http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php.