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Hartz IV: Das Konzept, die Hartz 4- Gesetze, Kommission und Reform

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Hartz IV – Konzept, Gesetze und Reform

Hartz IV: Das Konzept, die Hartz 4-Gesetze, Kommission und Reform

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Im Februar 2002 berief der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Kommission, die sich mit den Problemen auf dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsweise in der Bundesanstalt für Arbeit befassen sollte. Die sogenannte Hartzkommission â€žModerne Dienstleistung am Arbeitsmarkt“ stand unter der Leitung von Peter Hartz und legte im August 2002 ihren Bericht vor. Die Vorschläge dieser Kommission wurden unter dem Namen Hartz-Konzept zusammengefasst. Oftmals wurde das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es sich um ein Paket verschiedener Maßnahmen handelte. Die einzelnen Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes (Hartzreform) wurden in einzelne Gesetze aufgeteilt, die die Kurzbezeichnungen Hartz 1, Hartz II, Hartz III und Hartz IV trugen. Diese Gesetze traten schrittweise in den Jahren 2003-2005 in Kraft.

Als Arbeitslosengeld II (ALG II / ALG 2) wird eine Grundsicherungsleistung bezeichnet, die für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II gilt. Diese Grundsicherungsleistung wurde am 1. Januar 2005 eingeführt und basiert auf dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Umgangssprachlich wird Arbeitslosengeld II deshalb auch meist als Hartz IV bezeichnet. Auch wenn das Arbeitslosengeld II die Bezeichnung arbeitslos in sich trägt, ist Arbeitslosigkeit keine unbedingte Voraussetzung, um Hartz IV zu erhalten. Arbeitslosengeld II kann auch ergänzend zu Arbeitslosengeld I oder anderem Einkommen bezogen werden. Hartz IV soll Menschen, die erwerbsfähig sind, in die Lage versetzen, ihre materiellen grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese Grundbedürfnisse nicht durch eigene Mittel oder durch die Hilfe anderer decken können.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende: Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, trat zum 01. Januar 2005 in Kraft. Zu diesem Datum löste diese neue Sozialleistung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab.

Antrag auf Arbeitslosengeld II

Für einen eventuellen Leistungsanspruch auf Hartz IV ist der Tag des Posteingangs des Antrags maßgebend. Wird der Antrag auf Arbeitslosengeld II persönlich bei der Agentur für Arbeit abgegeben, ist der Tag der Abgabe entscheidend. Für die Zeit vor der Antragstellung wird kein Arbeitslosengeld II gezahlt, d.h., es werden keine Leistungen erbracht.

Arbeitslosengeld II ist keine automatische Zahlung. Die Möglichkeiten Hartz IV zu erhalten, hat nur diejenige Person, die den Antrag auf Hartz IV vollständig ausfüllt und einreicht. Es besteht die Möglichkeit, den „Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“ im Internet herunterzuladen, auszudrucken und auszufüllen. Wird der Antrag allerdings lediglich heruntergeladen, stellt dies keine Antragstellung dar.

Der Antragsvordruck sollte gut leserlich in Druckbuchstaben ausgefüllt werden. Unbedingt beachtet werden sollten die Ausfüllhinweise. Herunterladen kann man den Antrag auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de unter dem Stichpunkt Formulare für Bürgerinnen & Bürger und dann weiter zum Menüpunkt Arbeitslosengeld II.

Geldleistung

Die Grundsicherung orientiert sich am Bedarf des Arbeitssuchenden. Sie setzt sich zusammen aus:

– Regelleistung
– Anteilige und angemessene Kosten für Unterkunft
– Anteilige und angemessene Kosten für Heizung

Ausschlaggebend ist dabei, ob die antragstellende Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Ferner wird unterschieden, ob die antragstellende Person alleine lebt oder mit anderen Familienmitgliedern gemeinsam eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bildet.

Berechnung von Arbeitslosengeld II

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II wird das Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person sowie das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften sowie für eheähnliche Lebensgemeinschaften.

Als Einkommen zählen alle Einnahmen, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt werden. Allerdings gilt: Sowohl auf Einkommen als auch auf Vermögen entfallen festgelegte Freibeträge/Absetzbeträge. Weitere Hilfe für ALG II-Empfänger.

Hartz IV Rechner im Internet

Wer seine eventuellen Ansprüche auf Arbeitslosengeld II vorab online berechnen möchte, kann diese Ansprüche mit einem Hartz IV online Rechner überprüfen. In der Regel berücksichtigen diese Hartz IV Rechner bei der Eingabe die Besonderheiten von Alleinerziehenden, Schwangeren, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit krankheitsbedingtem Mehrbedarf auf Grund einer besonderen Ernährung. Die Berechnung im Internet stellt allerdings nur eine Modellrechnung dar, da sie in der Regel nicht alle Eventualitäten mit einschließen kann.

Mehrbedarf

In Einzelfällen kann ein Mehrbedarf übernommen werden.

Auszahlung Arbeitslosengeld II

Hartz IV wird in der Regel für sechs Monate gewährt und wird monatlich im Voraus ausgezahlt.

Der notwendige Lebensunterhalt (Ausnahme Kosten für Unterkunft und Heizung) wird in Regelsätzen gewährt. Diese sollen die pauschalen Kosten für Bedürfnisse des täglichen Lebens, Ernährung, Körperpflege und Hausrat abdecken.

Regelleistung

Einen Anspruch auf die volle Regelleistung, die seit dem 01. Juli 2008 – 351,00 Euro – beträgt, haben Alleinstehende, Alleinerziehende und Antragsteller mit einem minderjährigen Partner. Als Regelleistung für (Ehe) Partner gelten 316,00 Euro.

– Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – 211,00 Euro
– Kinder ab dem 14. Geburtstag – 281,00 Euro
– Kinder ab dem 15. Lebensjahr und Volljährige unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern wohnhaft sind – 281,00 Euro

Unterscheidung Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft

Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen alle Personen, die in einem Haushalt leben. Dies gilt unabhängig von verwandtschaftlichen Bindungen, Alter und Geschlecht.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus mindestens einem Hilfebedürftigen, der erwerbsfähig ist, einem Partner oder einer Partnerin und den Kindern, sofern sie im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind. Allerdings zählen Kinder nur dann zur Bedarfsgemeinschaft, sofern sie ihren Bedarf nicht durch eigenes Einkommen/eigenes Vermögen selbst decken können. Als Partner gilt laut der Definition, der oder die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/Ehefrau. Als Partner zählt ebenfalls die Person, mit der der Antragsteller in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.

Entscheidung über den Antrag auf Hartz IV

Wurde ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt, geht die Entscheidung darüber dem Antragsteller per Post zu. In dem Bescheid wird der Antragsteller über die Höhe der Leistung und über den Zeitraum, in dem die Leistung gewährt wird, informiert.

Einkommen

Damit die individuelle Höhe beim Arbeitslosengeld II festgestellt werden kann, werden neben den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dies ist notwendig, da die individuelle Höhe der Leistung bei Hartz IV davon abhängig ist, ob der Antragsteller hilfebedürftig ist und damit den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft sowie aus eigenen Mitteln decken kann.

Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Geldeinnahmen des Antragstellers und aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie alle Einnahmen, die als in Geld messbare Werte zählen, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt werden. Dazu gehören: Einnahmen aus Arbeit, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Lohnnachzahlungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Steuererstattungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapital- und Zinserträge sowie Eigenheimzulage. Auch Lottogewinne fallen unter Einkommen.

Zu dem Einkommen, das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt wird, zählen u.a. Erziehungsgeld oder Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Zu den weiteren Einnahmen, die bei der Berechnung von Hartz IV nicht berücksichtigt werden, informiert die Agentur für Arbeit.

Alle Fragen zu Einkommen und Vermögen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. In bestimmten Abständen werden die Angaben überprüft.

Freibeträge, Absetzbeträge

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens Freibeträge bzw. Absetzbeträge berücksichtigt. Nähere Informationen dazu erteilt die Agentur für Arbeit.

Kein Anspruch auf Hartz IV

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, also keine Leistungen der Grundsicherung bezieht, ist nicht durch den zuständigen Träger kranken- und pflegeversichert. In diesem Fall sollte sich jeder, den dies betrifft, bei seiner Krankenkasse über Ansprüche und Rechte erkundigen, um Nachteile zu vermeiden.

Einmalige Leistungen bei Ablehnung Antrag Hartz IV

Wurde der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, ist es in besonderen Fällen möglich, einmalige Leistungen zu erhalten. Der Antragsteller kann dann solche Kosten erstattet bekommen, die er aus eigener Kraft und aus seinen eigenen Mitteln nicht finanzieren kann. Dazu zählen die Kosten für die Ersteinrichtung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte, die Kosten für die Erstausstattung für Bekleidung (gilt auch bei Schwangerschaft und Geburt) und die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.

Als Einkommen kann auch Einkommen berücksichtigt werden, das bis zu sechs Monate danach erworben wird.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die zwar ihren eigenen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen decken können, deren Einkommen und Vermögen aber nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer minderjährigen Kinder zu decken, die mit ihnen gemeinsam in einem Haushalt leben. In solchen Fällen können die Eltern bei der zuständigen Familienkasse bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich maximal 140,00 Euro pro Kind und wird längstens für einen Zeitraum von 36 Monaten gezahlt. Wenn die Kinder über eigenes Einkommen oder Vermögen von 140,00 Euro oder mehr (beispielsweise durch Unterhaltszahlungen) verfügen, das berücksichtigt werden muss, dann entfällt der Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag wird auch nicht zusätzlich zu Hartz IV gezahlt.

Wohngeld

Wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt wurde, kann dennoch unter Umständen Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Vermögen und Hartz IV

Anrechnung von Vermögen auf Hartz IV

Zum Vermögen werden alle Vermögensgegenstände des Antragsstellers und aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, die für den Lebensunterhalt verwertbar sind. Dazu zählen beispielsweise:

– Bargeld
– Guthaben auf der Bank
– Aktien
– Bausparverträge
– Lebensversicherungen
– Immobilien
– Autos
– Schmuck
– Schenkungen, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre stattfanden

Nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung des Leistungsanspruches:

– angemessener Hausrat
– angemessenes Kraftfahrzeug
– Riesterrente
– Vermögen, das im Rahmen bestimmter Freibeträge für die Altersvorsorge bestimmt ist

Interessantes für Eltern zum Hartz IV Regelsatz von 211,00 Euro für Kinder unter 14 Jahre

Das Bundessozialgericht entschied, dass diese Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. Januar 2009
Aktenzeichen: B 14/11b AS 9/07 R, B 14 AS 5/08 R

Um Hartz IV zu beziehen, ist es nicht zwingend notwendig, arbeitslos zu sein, obwohl dieser Name nur eine andere Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II ist. Den Anspruch haben also nur Menschen, die über ein zu geringes Einkommen verfügen, um damit ihr Leben finanzieren zu können. So werden beim Bezug von Hartz IV tägliche Sätze ausgearbeitet, die pro Familienmitglied gewährt werden. Hartz IV Empfängern wird überdies die Miete für die Wohnung gezahlt, so lange sie sich in angemessener Höhe befindet. Der Zuschuss muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Das Hartz IV Gesetz ist am 01. Januar 2005 in Kraft getreten. In vier Stufen wurde es seit 2003 umgesetzt. Zweck der Einführung war die Reform des Arbeitsmarktes. Verschiedene Ansätze wurden dafür entwickelt, wie das Modell der Ich-AG, die Einrichtung der Jobcenter und die Einführung der Mini- und Midijobs. Die Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt sollten damit erhöht werden.

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II wird häufig fälschlicherweise als Hartz IV bezeichnet, dabei handelt es sich per Definition um die „Grundsicherung für Arbeitslose“. Sie berechnet sich nicht nach dem früheren Nettoeinkommen, sondern nach dem Bedarf desjenigen, der die Leistung empfängt. In etwa entspricht die Höhe von ALG II der früheren Sozialhilfe. Das führt zu erheblichen Einschnitten in den Vermögensverhältnissen vor allem bei den Personen, die vorher Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Frühere Sozialhilfeempfänger profitieren hingegen von der Regelung, für sie sind die Regelsätze leicht gestiegen.

Wer bekommt Hartz IV?

Leistungen erhalten nicht nur die Langzeitarbeitslosen, sondern alle, die hilfsbedürftig sind. Das können auch erwerbstätige Personen sein, wenn sie über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Es ist aber wichtig, dass die betreffende Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Personen unter 15 und über 65 Jahren zum Beispiel haben keinen Anspruch auf Hartz IV, auch Altersrentner gehen leer aus. Für die unter 15jährigen erhalten deren Eltern das Sozialgeld oder einen Kinderzuschlag. Die älteren Personen bekommen gegebenenfalls Sozialhilfe neben der üblichen Rente.

Auch nicht erwerbsfähige Personen erhalten keine Unterstützung, denn sie erfüllen das Kriterium, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, nicht. Bedingung dafür ist, dass sie auf absehbare Zeit nicht einmal drei Stunden am Tag arbeiten können. Auch Personen, die länger als ein halbes Jahr in einer stationären Einrichtung sind, bekommen kein ALG II.

Liegt der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person nicht in Deutschland, so stehen sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt. Eine kurze Abwesenheit aus Deutschland steht der Unterstützung allerdings nicht im Wege.

Was zählt als Einkommen?

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II im Sinne von Hartz IV wird das gesamte Einkommen des Betreffenden berücksichtigt. Hierzu zählen alle Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, wobei bei der selbstständigen Tätigkeit der reine Gewinn genutzt wird. Steuern werden nachträglich abgezogen. Berücksichtigt werden auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Kindergeld wird ebenfalls mit angerechnet. Kann der Leistungsempfänger allerdings nachweisen, dass er das Kindergeld an sein Kind, das nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, volljährig ist und immer noch Anspruch auf Kindergeld hat, ausgezahlt hat, gibt es keine Anrechnung auf das Einkommen. Krankengeld, Unterhaltszahlungen und Kapitaleinkünfte zählen zum Einkommen dazu. Angerechnet werden auch Steuerrückzahlungen, wobei solche einmaligen Zahlungen auf die einzelnen Monate verteilt gesehen werden.

Leistungen

Leistungen im Sinne von Hartz IV werden zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung gewährt, wobei diese teilweise durch Darlehen möglich werden. Wer zum Beispiel als ALG II Empfänger eine neue Waschmaschine kaufen möchte, kann dafür ein Darlehen bekommen. Neben den Regelleistungen hat der Betreffende auch Anspruch auf Zuschuss zur Mietzahlung für eine angemessene Wohnung. Als angemessen gilt für eine Einzelperson eine Wohnung von 46 m², für zwei Personen 60 m² und für jede weitere Personen kommen 15 m² hinzu. Übersteigen die Mietkosten den Satz, der für angemessen gehalten wird, so muss der Leistungsempfänger den Differenzbetrag selbst bezahlen.

Einen Rechner zu Hartz IV finden Sie unter http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php.

Foto: © Marzanna Syncerz, drubig-photo, Ramona Heim, pete pahham, Svetlana Fedoseeva, Valua Vitaly, Piotr Marcinski – Fotolia.com