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Alleinerziehend Schwangerschaft + Baby |
Gemeinsames Sorgerecht - Beantragen, Aufenthalt - auch bei unehelichen KindernDer Name verrät es bereits: Beim gemeinsamen Sorgerecht teilen
sich Mama und Papa die Kindererziehung auch nach der Scheidung noch.
Diese Variante ist besonders geeignet für Eltern, die sich zumindest
auf formaler Ebene noch gut verstehen und die großes Interesse
daran haben, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen für das
Wohl gemeinsamer Kinder bzw. des gemeinsamen Kindes. Und tatsächlich
ist das gemeinsame Sorgerecht eine besonders faire Regelung auch für
den Nachwuchs: Scheidungskinder müssen sich somit nicht für
oder gegen ein Elternteil entscheiden, sondern können flexibel
und ohne Gewissensbisse handeln. Wie das Sorgerecht dabei im Einzelnen
aufgeteilt wird; ob also die Tochter wochentags bei der Mama und am
Wochenende beim Papa wohnt oder ob eine Lösung im Wechselrythmus
gefunden wird (insbesondere, wenn beide Eltern im selben Ort wohnen),
kann individuell besprochen werden. Wenn die Kinder alt genug sind,
werden sie natürlich in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Übrigens:
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet weitaus mehr als das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wer sich die Elterliche Sorge, so der juristische Fachbegriff, teilt,
muss in vielerlei Hinsicht auf die Meinung des Ex-Partners Rücksicht
nehmen: Dies kann vom Elternsprechtag in der Schule über die Hobbys
des Kindes bis zu Ausgehzeiten bei Teenagern gehen. Insofern birgt
gemeinsames Sorgerecht sicherlich ein großes Konfliktpotential,
ist jedoch mindestens ebenso wertvoll, um alle Beteiligten - Kinder,
Mutter und Vater - an der Erziehung aktiv teilhaben zu lassen. Und
nicht zuletzt werden so auch unangenehme Aufgaben möglichst gerecht
geteilt - ein Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Wer sich
für diese Variante entscheidet, der kann sein gemeinsames Sorgerecht
im Rahmen des Scheidungsprozesses geltend machen. Für viele Eltern stellt
sich die Frage nach dem alleinigen oder gemeinsamen Sorgerecht. Wenn die zukünftigen
Eltern miteinander verheiratet sind, ist das gar kein Problem. Der Mann wird
automatisch als Vater des Kindes angenommen und das Sorgerecht wird geteilt.
Auch bei einer Scheidung bleibt das geteilte Sorgerecht erhalten, es sei denn,
es besteht Grund zu der Annahme, dass dies nicht zum Wohl des Kindes sein könnte.
Denn das ist ein entscheidender Punkt bei allen Dingen, die sich rund um das
Sorgerecht drehen. Das Kind steht immer im Mittelpunkt, mit all seinen Bedürfnissen
und den Notwendigkeiten, die es für eine gesunde Entwicklung braucht. Und
in der Regel wird davon ausgegangen, dass das Kind sowohl Vater als auch Mutter
braucht. Beide sollten sich im Interesse des Kindes zusammenraufen. Die Entscheidung über
das gemeinsame Sorgerecht machen sich viele Paare daher auch nicht leicht. Wenn
die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mann aber als Vater in der
Geburtsurkunde eingetragen werden soll, so muss er eine Vaterschaftsanerkennung
unterschreiben. Davon bekommt er aber noch nicht das gemeinsame Sorgerecht. Die
Mutter besitzt das Sorgerecht erst einmal allein und nur auf ihren Wunsch hin
wird es auch dem Vater erteilt. Umgekehrt kann die Mutter zwar den Wunsch äußern,
wieder das alleinige Sorgerecht zu haben, dem wird aber nur in zwingenden Gründen
entsprochen – ähnlich, wie das bei einer Scheidung der Fall ist. Daher
wird Müttern auch nur allzu oft geraten, mit der Teilung des Sorgerechts
vorsichtig zu sein. Selbst auf dem Standesamt wird teilweise empfohlen, das Sorgerecht
lieber selbst zu behalten. Wie sich die Väter dabei fühlen, spielt
scheinbar keine Rolle und wird auch nicht bedacht. Prinzipiell wird wohl erst
einmal angenommen, der Vater sei der schlechtere Erziehungsberechtigte. |
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