Kindererziehung - Hilfe und Tipps für Eltern zur Kindererziehung




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Kindererziehung

Kindererziehung

Kindererziehung – ein Thema zum Diskutieren, Streiten, Schlichten. Ein Thema, bei dem immer wieder die verschiedensten Meinungen aufeinanderprallen. Woran liegt das? Sicherlich zum Einen daran, dass es nicht DIE Methode und DEN Weg zur Kindererziehung gibt. Wie einfach wäre es, wenn Kindererziehung so logisch wie Mathematik wäre. 1+1 ergibt 2. Das ist logisch, jedem einleuchtend und es gibt äußerst selten Streit über diese Addition.

Anders sieht es beim Thema Kindererziehung aus. Es gibt keine Ausbildung, keinen Lehrgang, bei dem Eltern ein Diplom in Sachen Kindererziehung erwerben können. Wie viel einfacher wäre es dann vielleicht. So aber verschlingen Eltern stapelweise Ratgeber, Bücher und Tipps in Sachen Kindererziehung, tauschen sich mit anderen Eltern in Foren aus und stehen doch manchmal ganz ratlos da.

Einig sind sich wohl alle Eltern, dass die Rohrstock-Methode mit Sicherheit nicht die richtige ist. Antiautoritäre Erziehung kann auch nicht der einzig wahre Weg sein. Aber welche Methode zur Kindererziehung ist denn die Richtige? Und gibt es die hundertprozentige Strategie überhaupt?

Anfangs sieht die Welt meist noch rosarot aus. Das Baby ist geboren, das erste Lächeln, die ersten Schritte. Doch schon bald kommen die ersten Trotzphasen, die ersten Konflikte, die sich dann meist in der Pubertät zu einem täglichen Kampf auswachsen können. Spätestens dann erkennen viele Eltern das niedliche Baby von einst nicht mehr wieder und zweifeln an sich und ihrer Erziehung.

Oft hört man: Früher war alles besser. Aber war es das wirklich? Vielleicht gab es für Kinder nur weniger Ablenkung in Form von Handy, PC, Playstation und Fernseher. Da wurde noch draußen gespielt und sich mit Freunden verabredet. Nicht virtuell, nein, ganz real im richtigen Leben.

Um Kindern Werte und Verhaltensweisen mit auf den Weg zu geben, ist es ratsam, wenn Eltern diese ihren Kindern auch vorleben. Allerdings reicht auch das manchmal nicht aus und Kinder entscheiden sich für einen anderen Weg, als für den, den Eltern sich wünschen.

Einig sind sich alle Eltern allerdings darin, dass Kindererziehung auf jeden Fall keine einfache Sache ist. Oftmals gehen beide Elternteile arbeiten, das Geld ist knapp und zu wenig Zeit für das Kind vorhanden. Viele Faktoren von außen erschweren die Erziehung eines Kindes. Trotz aller guter Vorsätze sind Eltern auch nur Menschen und sicherlich machen sie in puncto Kindererziehung nie alles richtig, zumindest in den Augen ihrer Kinder. Aber mit einer Prise Humor, viel Vertrauen und ein paar klaren Grenzen ist Kindererziehung kein ganz so schwieriges Thema mehr. Zumindest bis zur Pubertät – aber das ist ein anderes Kapitel.

Grenzen gehören dazu

Klare Grenzen sind wichtig. Je nach Alter und Entwicklung eines Kindes sind die Grenzen enger oder weiter gesteckt. Allerdings müssen die Grenzen auch eingehalten werden - von beiden Seiten - nur dann können sie auch funktionieren.

Regeln im Alltag

Regeln bestimmen den Tag. Nicht nur bei Erwachsenen, auch bei Babys gelten sie schon. Bereits Babys und Kleinkinder lernen auf spielerische Weise, was Regeln sind und wie Eltern auf die Nichteinhaltung von Regeln reagieren.

Finanzielle Hilfen vom Staat

Zur Kindererziehung gehören nicht nur Liebe und Vertrauen sondern auch die finanziellen Aspekte. Bei allem Idealismus – Kinder kosten Geld. Natürlich ist ein Kinderlachen nicht mit Geld zu bezahlen – Windeln, Kleidung, Spielzeug usw. kosten dagegen einiges. Aber was kostet denn nun eigentlich ein Kind? Modellrechnungen sprechen von 120.000 Euro bis zur Volljährigkeit. Studium, Auto und Versicherungen sind da allerdings noch gar nicht mit einberechnet.

Um die finanziellen Belastungen für Eltern etwas leichter zu machen, gibt es in Deutschland finanzielle Hilfen vom Staat.

Auf einen Blick:

- Mutterschaftsgeld
- Kindergeld
- Elterngeld
- Elternzeit
- Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- BAföG
- Wohngeld
- Krankenversicherung
- Kinderfreibetrag
- Kinderbetreuungskosten
- Freibetrag Alleinerziehende
- Schulbedarfspaket

Kurzinformationen

Eltern sind ebenfalls verantwortlich für die sportliche Erziehung ihrer Kinder. Windsurf-Einsteigermaterial gibt es bei Windstärke 7



Mutterschaftsgeld

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gilt für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitslos sind, der Mutterschutz. Während der gesamten Mutterschutzfrist haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie den Zuschuss des Arbeitgebers. Mütter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bekommen von dieser bis zu 13 Euro am Tag. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, in der der voraussichtliche Geburtstermin genannt wird. Die Differenz zwischen diesen 13 Euro und dem täglichen Netto-Entgelt übernimmt der Arbeitgeber. Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Hausfrauen. Mütter, die privat versichert sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro.

Kindergeld

Der deutsche Staat zahlt unter bestimmten Voraussetzungen an alle minderjährigen Kinder Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, solange sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Ist ein Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Hat ein volljähriges Kind eigenes Einkommen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, gegebenenfalls auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, bei Überschreiten einer Einkommensgrenze von 7.680 Euro/Jahr. Seit dem 1. Januar 2009 werden für das erste und zweite Kind 164 Euro Kindergeld im Monat gezahlt, für das dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld können die Eltern anmelden, die nach der Geburt des Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten. An Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes tritt nun das Elterngeld. Elterngeld wird in einer Höhe von 67 % des monatlichen Erwerbseinkommens gezahlt, das bis zur Geburt des Kindes erzielt wurde. Die Höchstgrenze ist 1.800 Euro. Ein höheres Elterngeld erhalten Familien mit Zwillingen, Drillingen, Mehrkindfamilien und Geringverdienende.

Insgesamt können Eltern 14 Monate Elterngeld erhalten. Dabei kann der Zeitraum der Inanspruchnahme frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Seit dem 24. Januar 2009 muss allerdings jeder, Vater und Mutter, mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Wenn nur ein Elternteil auf die volle Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich voll der Kindererziehung zu widmen, haben die Eltern Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Diese Regelung gilt nicht für Alleinerziehende. Beim Bezug von Elterngeld ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche möglich.

Weitere Informationen zum Elterngeld sind auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums erhältlich.

Elternzeit

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für berufstätige Eltern nach der Geburt des Kindes für drei Jahre. Dieser Anspruch gilt jeweils für Mutter und Vater. Wenn die Eltern es wünschen, können sie zunächst nur einen Teil der Elternzeit in Anspruch nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit „aufheben“. Diese restliche Elternzeit kann dann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem frei wählbaren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, allerdings ist hierzu die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Auch die Großeltern können seit dem 24. Januar 2009 unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie in ihrem Haushalt ein Enkelkind betreuen.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums abrufbar.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die zwar sich selbst, aber nicht ihre Kinder finanzieren können. Sie können für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat beantragen.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sind auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit erhältlich.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss kann an den Elternteil gezahlt werden, das vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt für das Kind erhält. Die Auszahlung erfolgt durch das zuständige Jugendamt. Unterhaltsvorschuss wird maximal sechs Jahre lang und längstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss sind auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums erhältlich.

BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG richtet sich an bestimmte Schülergruppen und Studierende an Hochschulen, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihnen eine Ausbildung zu finanzieren. Für Schwangere und Auszubildende mit Kindern enthält das BAföG eine Reihe von Sonderregelungen, um Schwangerschaft und Kindererziehung vereinbaren zu können.

Weitere Informationen zu Weiterbildung, Teilerlass, Sonderurlaub, Rückzahlung u.a. sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufbar.

Wohngeld

Für einkommensschwache Familien ist es möglich, einen staatlichen Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten zu beantragen. Die Höhe des Wohngeldes ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Um Wohngeld zu beantragen, muss der Antrag bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mit den erforderlichen Nachweisen abgegeben werden.

Krankenversicherung

Für minderjährige Kinder gilt: Sie sind in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert.

Kinderfreibetrag

Anstatt Kindergeld können Eltern auch den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Zusätzlich gibt es einen steuerlichen Freibetrag für die Betreuung und Kindererziehung. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag im Einzelfall günstiger ist, darüber kann das zuständige Finanzamt informieren.

Kinderbetreuungskosten

Betreuungskosten für Kinder können zum Teil steuerlich abgesetzt werden.

Nähere Informationen dazu sind auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums abrufbar.

Freibetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 1.308 Euro im Jahr geltend machen.

Schulbedarfspaket

Ab dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, pro Kind und Schuljahr einen Betrag in Höhe von 100 Euro. Dieses Geld ist für die Finanzierung der nötigen Schulsachen gedacht. Die Zahlung erfolgt bis zum 10. Schuljahr eines Kindes.

Rente

Wer Kinder erzieht, bekommt bei der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Zeit Pflichtbeiträge gutgeschrieben, so dass er später mehr Rente erhalten kann. Dies ist als Ausgleich dafür gedacht, dass Mütter und Väter oftmals auf Grund der Kindererziehung nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Um auch nach einer Scheidung eine gerechte Rentenaufteilung zu ermöglichen, wurde eine Reform des Versorgungsausgleiches beschlossen. Das Gesetz soll am 01. September 2009 in Kraft treten.

Weitere Informationen zu Rentenanspruch, Rentenversicherungspflicht, Hinweise zum Formular „Angaben zur Kindererziehung V805“, Anrechnung der Kindererziehung und vieles andere mehr sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung abrufbar.

Kinder müssen nicht bewusst erzogen werden, sie sehen sich ganz viel von ihren größten Vorbildern, den Eltern ab. Daher ist es auch wichtig, dass auf Strafen und Schläge verzichtet wird. Eltern sollten sich stets auch einmal in die Lage des Kindes versetzen und Dinge aus dessen Sicht betrachten. Die Kindererziehung sollte einige Regeln verfolgen, denn Kinder benötigen auch Grenzen, an die sie sich halten können und die ihnen Sicherheit geben. Mit einer guten Erziehung werden die Kinder auf das Leben vorbereitet.


Foto: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com