Kindererziehung
Kindererziehung – ein Thema zum Diskutieren, Streiten, Schlichten.
Ein Thema, bei dem immer wieder die verschiedensten Meinungen aufeinanderprallen.
Woran liegt das? Sicherlich zum Einen daran, dass es nicht DIE Methode
und DEN Weg zur Kindererziehung gibt. Wie einfach wäre es, wenn
Kindererziehung so logisch wie Mathematik wäre. 1+1 ergibt 2.
Das ist logisch, jedem einleuchtend und es gibt äußerst
selten Streit über diese Addition.
Anders sieht es beim Thema Kindererziehung aus. Es gibt keine Ausbildung, keinen
Lehrgang, bei dem Eltern ein Diplom in Sachen Kindererziehung erwerben können.
Wie viel einfacher wäre es dann vielleicht. So aber verschlingen Eltern
stapelweise Ratgeber, Bücher und Tipps in Sachen Kindererziehung, tauschen
sich mit anderen Eltern in Foren aus und stehen doch manchmal ganz ratlos da.
Einig sind sich wohl alle Eltern, dass die Rohrstock-Methode mit Sicherheit nicht
die richtige ist. Antiautoritäre Erziehung kann auch nicht der einzig wahre
Weg sein. Aber welche Methode zur Kindererziehung ist denn die Richtige? Und
gibt es die hundertprozentige Strategie überhaupt?
Anfangs sieht die Welt meist noch rosarot aus. Das Baby ist geboren, das erste
Lächeln, die ersten Schritte. Doch schon bald kommen die ersten Trotzphasen,
die ersten Konflikte, die sich dann meist in der Pubertät zu einem täglichen
Kampf auswachsen können. Spätestens dann erkennen viele Eltern das
niedliche Baby von einst nicht mehr wieder und zweifeln an sich und ihrer Erziehung.
Oft hört man: Früher war alles besser. Aber war es das wirklich? Vielleicht
gab es für Kinder nur weniger Ablenkung in Form von Handy, PC, Playstation
und Fernseher. Da wurde noch draußen gespielt und sich mit Freunden verabredet.
Nicht virtuell, nein, ganz real im richtigen Leben.
Um Kindern Werte und Verhaltensweisen mit auf den Weg zu geben, ist es ratsam,
wenn Eltern diese ihren Kindern auch vorleben. Allerdings reicht auch das manchmal
nicht aus und Kinder entscheiden sich für einen anderen Weg, als für
den, den Eltern sich wünschen.
Einig sind sich alle Eltern allerdings darin, dass Kindererziehung auf jeden
Fall keine einfache Sache ist. Oftmals gehen beide Elternteile arbeiten, das
Geld ist knapp und zu wenig Zeit für das Kind vorhanden. Viele Faktoren
von außen erschweren die Erziehung eines Kindes. Trotz aller guter Vorsätze
sind Eltern auch nur Menschen und sicherlich machen sie in puncto Kindererziehung
nie alles richtig, zumindest in den Augen ihrer Kinder. Aber mit einer Prise
Humor, viel Vertrauen und ein paar klaren Grenzen ist Kindererziehung kein
ganz so schwieriges Thema mehr. Zumindest bis zur Pubertät – aber
das ist ein anderes Kapitel.
Grenzen gehören dazu
Klare Grenzen sind wichtig. Je nach Alter und Entwicklung eines Kindes
sind die Grenzen enger oder weiter gesteckt. Allerdings müssen die Grenzen auch eingehalten
werden - von beiden Seiten - nur dann können sie auch funktionieren.
Regeln im Alltag
Regeln bestimmen den Tag. Nicht nur bei Erwachsenen, auch bei Babys gelten sie
schon. Bereits Babys und Kleinkinder lernen auf spielerische Weise, was Regeln
sind und wie Eltern auf die Nichteinhaltung von Regeln reagieren.
Finanzielle Hilfen vom Staat
Zur Kindererziehung gehören nicht nur Liebe und Vertrauen sondern auch die
finanziellen Aspekte. Bei allem Idealismus – Kinder kosten Geld. Natürlich
ist ein Kinderlachen nicht mit Geld zu bezahlen – Windeln, Kleidung, Spielzeug
usw. kosten dagegen einiges. Aber was kostet denn nun eigentlich ein Kind? Modellrechnungen
sprechen von 120.000 Euro bis zur Volljährigkeit. Studium, Auto und Versicherungen
sind da allerdings noch gar nicht mit einberechnet.
Um die finanziellen Belastungen für Eltern etwas leichter zu machen, gibt
es in Deutschland finanzielle Hilfen vom Staat.
Auf einen Blick:
- Mutterschaftsgeld
- Kindergeld
- Elterngeld
- Elternzeit
- Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- BAföG
- Wohngeld
- Krankenversicherung
- Kinderfreibetrag
- Kinderbetreuungskosten
- Freibetrag Alleinerziehende
- Schulbedarfspaket
Kurzinformationen
Eltern sind ebenfalls verantwortlich für
die sportliche Erziehung ihrer Kinder. Windsurf-Einsteigermaterial
gibt es bei Windstärke
7
Mutterschaftsgeld
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gilt für schwangere
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitslos sind, der Mutterschutz.
Während der gesamten Mutterschutzfrist haben sie Anspruch
auf Mutterschaftsgeld sowie den Zuschuss des Arbeitgebers. Mütter, die in
einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bekommen von dieser bis zu 13
Euro am Tag. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des behandelnden
Arztes, in der der voraussichtliche Geburtstermin genannt wird. Die Differenz
zwischen diesen 13 Euro und dem täglichen Netto-Entgelt übernimmt
der Arbeitgeber. Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Hausfrauen. Mütter,
die privat versichert sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges
Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro.
Kindergeld
Der deutsche Staat zahlt unter bestimmten Voraussetzungen an alle minderjährigen
Kinder Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich bis zum 25.
Lebensjahr, solange sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Ist ein Kind
arbeitslos, wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Hat ein volljähriges
Kind eigenes Einkommen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, gegebenenfalls
auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, bei Überschreiten
einer Einkommensgrenze von 7.680 Euro/Jahr. Seit dem 1. Januar 2009 werden für
das erste und zweite Kind 164 Euro Kindergeld im Monat gezahlt, für das
dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind auf der Webseite der Bundesagentur
für Arbeit abrufbar.
Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld können die Eltern anmelden, die nach der Geburt
des Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten. An Stelle des bisherigen
Erziehungsgeldes tritt nun das Elterngeld. Elterngeld wird in einer Höhe
von 67 % des monatlichen Erwerbseinkommens gezahlt, das bis zur Geburt des Kindes
erzielt wurde. Die Höchstgrenze ist 1.800 Euro. Ein höheres Elterngeld
erhalten Familien mit Zwillingen, Drillingen, Mehrkindfamilien und Geringverdienende.
Insgesamt können Eltern 14 Monate Elterngeld erhalten. Dabei kann der Zeitraum
der Inanspruchnahme frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Seit dem 24. Januar
2009 muss allerdings jeder, Vater und Mutter, mindestens zwei Monate Elterngeld
in Anspruch nehmen. Wenn nur ein Elternteil auf die volle Erwerbstätigkeit
verzichtet, um sich voll der Kindererziehung zu widmen, haben die Eltern Anspruch
auf 12 Monate Elterngeld. Diese Regelung gilt nicht für Alleinerziehende.
Beim Bezug von Elterngeld ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden
pro Woche möglich.
Weitere Informationen zum Elterngeld sind auf der Webseite des zuständigen
Bundesministeriums erhältlich.
Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für berufstätige Eltern nach der
Geburt des Kindes für drei Jahre. Dieser Anspruch gilt jeweils für
Mutter und Vater. Wenn die Eltern es wünschen, können sie zunächst
nur einen Teil der Elternzeit in Anspruch nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit „aufheben“.
Diese restliche Elternzeit kann dann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem
frei wählbaren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, allerdings ist hierzu
die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Auch die Großeltern können seit dem 24. Januar 2009 unter bestimmten
Voraussetzungen Elternzeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie in
ihrem Haushalt ein Enkelkind betreuen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums abrufbar.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die zwar sich selbst, aber nicht
ihre Kinder finanzieren können. Sie können für jedes Kind, das
in ihrem Haushalt lebt, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat beantragen.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sind auf der Webseite der Bundesagentur
für Arbeit erhältlich.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss kann an den Elternteil gezahlt werden, das vom unterhaltspflichtigen
Elternteil keinen Unterhalt für das Kind erhält. Die Auszahlung erfolgt
durch das zuständige Jugendamt. Unterhaltsvorschuss wird maximal sechs Jahre
lang und längstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt.
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss sind auf der Webseite des zuständigen
Bundesministeriums erhältlich.
BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG richtet sich an bestimmte Schülergruppen und Studierende an Hochschulen,
deren Eltern nicht in der Lage sind, ihnen eine Ausbildung zu finanzieren. Für
Schwangere und Auszubildende mit Kindern enthält das BAföG eine Reihe
von Sonderregelungen, um Schwangerschaft und Kindererziehung vereinbaren zu können.
Weitere Informationen zu Weiterbildung, Teilerlass, Sonderurlaub, Rückzahlung
u.a. sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
abrufbar.
Wohngeld
Für einkommensschwache Familien ist es möglich, einen staatlichen Zuschuss
zur Miete und zu den Heizkosten zu beantragen. Die Höhe des Wohngeldes ist
von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Um Wohngeld zu beantragen, muss
der Antrag bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mit den erforderlichen
Nachweisen abgegeben werden.
Krankenversicherung
Für minderjährige Kinder gilt: Sie sind in der gesetzlichen Krankenkasse
kostenlos mitversichert.
Kinderfreibetrag
Anstatt Kindergeld können Eltern auch den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
Zusätzlich gibt es einen steuerlichen Freibetrag für die Betreuung
und Kindererziehung. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag im Einzelfall günstiger
ist, darüber kann das zuständige Finanzamt informieren.
Kinderbetreuungskosten
Betreuungskosten für Kinder können zum Teil steuerlich abgesetzt werden.
Nähere Informationen dazu sind auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums
abrufbar.
Freibetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende können einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 1.308
Euro im Jahr geltend machen.
Schulbedarfspaket
Ab dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
oder Sozialhilfe beziehen, pro Kind und Schuljahr einen Betrag in Höhe von
100 Euro. Dieses Geld ist für die Finanzierung der nötigen Schulsachen
gedacht. Die Zahlung erfolgt bis zum 10. Schuljahr eines Kindes.
Rente
Wer Kinder erzieht, bekommt bei der gesetzlichen Rentenversicherung für
diese Zeit Pflichtbeiträge gutgeschrieben, so dass er später mehr Rente
erhalten kann. Dies ist als Ausgleich dafür gedacht, dass Mütter und
Väter oftmals auf Grund der Kindererziehung nur noch eingeschränkt
oder gar nicht arbeiten können. Um auch nach einer Scheidung eine
gerechte Rentenaufteilung zu ermöglichen, wurde eine Reform des Versorgungsausgleiches
beschlossen. Das Gesetz soll am 01. September 2009 in Kraft treten.
Weitere Informationen zu Rentenanspruch, Rentenversicherungspflicht, Hinweise
zum Formular „Angaben zur Kindererziehung V805“, Anrechnung der Kindererziehung
und vieles andere mehr sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
abrufbar.
Kinder müssen nicht bewusst erzogen werden, sie sehen sich ganz viel von ihren größten Vorbildern, den Eltern ab. Daher ist es auch wichtig, dass auf Strafen und Schläge verzichtet wird. Eltern sollten sich stets auch einmal in die Lage des Kindes versetzen und Dinge aus dessen Sicht betrachten. Die Kindererziehung sollte einige Regeln verfolgen, denn Kinder benötigen auch Grenzen, an die sie sich halten können und die ihnen Sicherheit geben. Mit einer guten Erziehung werden die Kinder auf das Leben vorbereitet.