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Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

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Die Schwangerschaft ist eine rundum aufregende und spannende Zeit, die mit vielen Zweifeln und Ängsten verbunden sein kann: Geht es dem Baby im Mutterleib gut? Wie kann ich selbst Infektionen verhindern? Wird die Schwangerschaft komplikationslos verlaufen? Doch keine Sorge: Verschiedene Vorsorgemaßnahmen sorgen dafür, dass etwaige Risiken und Komplikationen während der Schwangerschaft erkannt und gegebenenfalls behandelt werden können. Genauer Umfang sowie die genauen Leistungen der Vorsorgeuntersuchungen sind in den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Diese Richtlinien werden vom Gesetzgeber ausgegeben und sollen eine bestmögliche medizinische Versorgung von Mutter und Kind schon während der Schwangerschaft gewährleisten. Dabei gibt es hier sowohl Standardleistungen, die von allen Krankenkassen bezahlt werden, als auch kostenpflichtige Zusatzoptionen. Ob und in welchem Umfang diese notwendig und sinnvoll sind, sollten Sie in Ruhe mit einem Arzt Ihres Vertrauens besprechen. Viele dieser Zusatzuntersuchungen sind nur bei entsprechender medizinischer Indikation – beispielsweise Verdacht auf eine Fehlentwicklung des Fötus – sinnvoll. Bei medizinischer Indikation aber werden die allermeisten Leistungen ohnehin von den Krankenkassen übernommen. Und auch die Standarduntersuchungen während der Schwangerschaft decken ein sehr breites Netz ab, welches eine bestmögliche medizinische Versorgung garantiert. Wir empfehlen ausdrücklich, dieses breite Angebot verschiedener Vorsorgemaßnahmen wahrzunehmen – beim Frauenarzt oder, je nach Möglichkeit, auch bei einer Hebamme des Vertrauens.

Es gibt zahlreiche verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, die von der ersten Schwangerschaftswoche bis kurz vor der Geburt angesetzt sind. In der ersten Schwangerschaftshälfte sind diese etwa alle vier Wochen angesetzt, danach deutlich öfter. Zu Beginn steht eine ausführliche Vorsorgeuntersuchung, bei der vor Allem die werdende Mutter im Mittelpunkt steht. In einem großen Blutbild werden verschiedene Infektionen, die Blutgruppe sowie Antikörper bestimmt. Eine Urinprobe wird im Labor auf Eiweißwerte, Zucker sowie andere Ausscheidungsprodukte getestet. Auch eine ausführliche körperliche Untersuchung gehört zur ersten Vorsorgeuntersuchung: Schwangerschaftswoche, Größe und Gewicht werden ermittelt, ebenso Auffälligkeiten wie Krampfadern oder Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödeme) aufgenommen. Und selbstverständlich wird auch der Fötus bereits „untersucht“ – beim Hören der ersten Herztöne werden viele werdende Mütter von ihren Gefühlen überwältigt.

Erst einige Wochen danach, bei einer zweiten Vorsorgeuntersuchung, ist das Anfertigen eines Ultraschallbildes sinnvoll. Im Laufe der Schwangerschaft folgen jetzt regelmäßig weitere Untersuchungen, welche im Wesentlichen der ersten entspricht. Hierbei werden auch kleinste Veränderungen genauestens dokumentiert, so dass Komplikationen rechtzeitig erkannt werden können. Bei sogenannten Risikoschwangerschaften können die Vorsorgeuntersuchungen durch eine zusätzliche Betreuung, beispielsweise durch eine Hebamme, ergänzt werden. Diese Maßnahme hat sich als sehr sinnvoll für das Wohlergehen von Mutter und Kind erwiesen.

Neben den in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Vorsorgemaßnahmen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer, die optional hinzukommen können (siehe oben): Hierzu zählt die Bestimmung weiterer Blutwerte wie Toxoplasmose, aber auch HIV. Letztere ist insbesondere bei einer HIV-positiven Mutter bzw. einem – Vater sinnvoll. Aber keine Sorge: Die gängigen Untersuchungen decken bereits viele etwaige Risiken und Komplikationen ab. Eine übertriebene Vorsicht oder ständige Ultraschallscreenings können mehr schaden als sie nutzen. Verlassen Sie sich deshalb ganz auf ihr sprichwörtliches Bauchgefühl – mit Betreuung einer liebevollen Hebamme oder eines guten Arztes bzw. einer Ärztin, die Ihr Vertrauen verdient haben und die richtigen Maßnahmen treffen werden.

Vorsorgeuntersuchungen werden in der Schwangerschaft für Mutter und Kind angeboten, wobei die üblichen Untersuchungen einmal pro Trimester durchgeführt werden. Dies sind dann die großen Untersuchungen, in denen auch ein Ultraschall angewendet wird. Bei medizinischen Bedenken wird ein monatlicher Ultraschalloder sogar eine noch häufigere Anwendung empfohlen. Die meisten Ärzte wollen ihre Schwangeren aber ohnehin monatlich sehen. Für Kinder dann gibt es die Vorsorgeuntersuchungen, die mit der U1 direkt nach der Geburt beginnen.

Es wird davon ausgegangen, dass 97 Prozent aller Kinder gesund auf die Welt kommen. Doch deshalb sind die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft nicht weniger sinnvoll. Hier lassen sich frühzeitig eventuelle Probleme und Komplikationen erkennen. Auch noch kurz vor der Geburt werden verschiedene Untersuchungen gemacht, wie zum Beispiel das Schreiben eines CTG. Bei der letzten Ultraschalluntersuchung wird geklärt, ob das Kind die richtige Lage für die Geburt eingenommen hat. Hinzu kommen während der gesamten Zeit der Schwangerschaft verschiedene Blutuntersuchungen, die aber nicht alle von der Krankenkasse bezahlt werden, sondern die teilweise selbst beglichen werden müssen. Folgende Untersuchungen sind vorgesehen:

Bis zur 6. SSW: Feststellen der Schwangerschaft und berechnen des voraussichtlichen Geburtstermins anhand der Daten, die sich durch die letzte Regel ergeben, Tasten der Lage der Gebärmutter, Untersuchungen zur Lage des Kindes, Abhören der Herztöne des Kindes, Untersuchung auf Ödeme (Wassereinlagerungen) an Gliedmaßen und im Gesicht, Bestimmung des Gewichts, Messung des Blutdruck, Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Zucker, Blut und Nitrit, Abtasten des Muttermundes, Anlegen des Mutterpasses

Zusätzlich wird die Blutgruppe bestimmt, es wird ein Test auf Chlamydien, Röteln und Lues durchgeführt, der Hb-Wert wird bestimmt und auf Wunsch kann ein Test auf HIV angefertigt werden.

9. bis 12. SSW: erste Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung mittels großem Ultraschall, Toxoplasmosetest, Listeriosetest (beide auf eigene Kosten)

10. bis 14. SSW: Messung der Nackenfalte (auf eigene Kosten)

14. bis 15. SSW: Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, freiwillig: Test auf PappA und freies ß-HCG

16. SSW: freiwillig: Test auf Alpha-Fetoprotein

17. bis 20. SSW: Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, Bestimmung des Hb-Wertes

19. bis 22. SSW: Zweiter großer Ultraschall, eventuell ersetzt durch 3D-Ultraschall

21. bis 24. SSW: Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, Bestimmung des Hb-Wertes, zweiter Antikörper-Suchtest, Glukosetoleranztest

25. bis 28. SSW: Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, Bestimmung des Hb-Wertes, bei Diagnose Rhesus negativ erfolgt nun die Anti-D-Prophylaxe

29. bis 30. SSW: Dritter großer Ultraschall

Ab 32. SSW: CTG

33. bis 34. SSW: Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung

35. bis 36. SSW: Untersuchung auf Gonokokken und B-Streptokokken

Weitere Informationen

Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird von vielen Frauenärzten ein zweiwöchiges CTG durchgeführt. Das bedeutet, die normale Schwangerschaftsvorsorge wird weiterhin alle vier Wochen angeboten, dazwischen gibt es aber immer noch einmal einen zusätzlichen Termin zum CTG. Viele Ärzte bieten nicht nur die drei vorgegebenen großen Ultraschalls an, sondern sie möchten ihre Patientin alle vier Wochen sehen und führen dann auch einen Ultraschall durch. Dieser muss entweder von der Frau selbst bezahlt werden oder es besteht eine medizinische Indikation. Das gilt auch für den Dreidimensionalen Ultraschall. Dieser wird bei einem bestimmten Verdacht durchgeführt, etwa auf eine mögliche Behinderung beim Kind. Ist der 3D-Ultraschall hingegen von den Eltern gewünscht, so muss er auch selbst bezahlt werden. Das gilt in den meisten Fällen auch für die Bilder, die bei dem normalen Ultraschall entstehen. Das erste Bild ist meist umsonst, für alle weiteren werden häufig Kosten berechnet. Das ist aber nicht bei allen Gynäkologen so.

Noch etwas zur Praxisgebühr: Diese fällt normalerweise nicht an, da es sich um Vorsorgeuntersuchungen und damit um Untersuchungen zur Gesunderhaltung handelt. Doch in einigen Praxen muss die Gebühr bezahlt werden, wenn eine umfassende Beratung und Behandlung ermöglicht werden soll. Denn ohne die Praxisgebühr führen die Ärzte auch nur die vorgeschriebenen Untersuchungen durch und beantworten Fragen zum Beispiel nur in gewissem Maß.

Sehr ausführlich beschäftigt sich die Seite http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Gesundheit/s_941.html mit dem Thema der Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere.