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Umgangsrecht Väter - Das Umgangsrecht für Kinder nach ScheidungFür viele Betroffen ein wahres Wortungetüm ist das Umgangsrecht für Väter. Hierrunter versteht man ganz allgemein ein Recht,
mit dem eigenen Nachwuchs "umzugehen", es also zu besuchen oder mit
ihm gemeinsame Freizeit zu verbringen. Wie der Name bereits verrät,
ist das Umgangsrecht dabei nicht mir dem Sorgerecht oder auch dem Aufenthaltbestimmungsrecht gleichzusetzen: Es steht vielmehr gewissermaßen hinten an und
ist ein eingeräumtes Recht für Väter, die juristisch
betrachtet kein Sorgerecht für die Erziehung des gemeinsamen Kindes
oder der gemeinsamen Kinder haben. Dies kann in ganz unterschiedlichen
Situationen der Fall sein: In der Regel wird das Umgangsrecht überall
dort nötig, wo die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat. Dies
kann zu ganz verschiedenen Zeiten der Fall sein: Zum Einen haben nichtverheiratete Väter grundsätzlich ein Umgangsrecht.
Ein Anrecht auf die gemeinsame Elterliche Sorge, also das umgangssprachliche
Sorgerecht, haben sie vor Gericht aber nicht - insbesondere nach der Trennung
von der Mutter kann dies zum Problem werden. Sinnvoll ist es deshalb, bereits
nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Voraussetzung hierfür
ist natürlich die Einwilligung der unverheirateten Mutter, die vom Gesetzgeber
das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt. In einer Erklärung beim Jugendamt
kann sie auf dieses verzichten und dem Vater das gemeinsame Sorgerecht anbieten,
welches dieser dann annehmen muss. Wird dieser formale Akt nicht durchgeführt,
bleibt dem Vater das oben genannte Umgangsrecht. Jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Nur, weil sich beide vielleicht
nach einer Trennung nicht mehr verstehen, darf das Kind einem Elternteil nicht
vorenthalten werden. Das Umgangsrecht besagt schließlich, dass das Kind
ein Recht auf den Umgang hat, also auch auf den mit dem Vater. Väter werden
nur allzu oft hinten angestellt, man denke nur einmal an die Regelung des Sorgerechts.
Mit dem Umgangsrecht bietet aber auch der Gesetzgeber Vätern eine Möglichkeit,
sich selbst um ihr Kind zu kümmern. Dabei hat das Kind das Recht auf den
Umgang, die Eltern haben sogar die Pflicht dazu. Allerdings ist es fragwürdig,
wie positiv der Einfluss des Vaters auf das Kind sein kann, wenn er es gar
nicht sehen will und den Umgang mit dem Kind vermeidet, so gut es geht. Viele
Väter sind leider immer noch der Meinung, dass sie sich mit den Unterhaltszahlungen
von jeglicher Verpflichtung freikaufen könnten. |