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Schwerpunkte: Sorgerecht, Kinder Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Antrag auf Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht
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Alleinerziehend Schwangerschaft + Baby |
Kinder-Sorgerecht, alleiniges und gemeinsames SorgerechtKinder-Sorgerechtsgesetze variieren von Staat zu Staat. In Berlin können andere Gesetze gelten als beispielsweise in Wien. Schaut man jedoch in die Kinder-Sorgerechtsgesetze, so gibt es da einige generelle Gesetze, die gelten. Wenn Sie sich mit einem Sorgerechts-Prozess beschäftigen, so ist es sehr wichtig, dass Sie dabei voll und ganz die verschiedenen Gesetze verstehen und wie diese Ihren individuellen Sorgerechts-Fall beeinflussen.
Die meisten Staaten haben eine Abmachung getroffen, sollten beide Elternteile in der Frage des Sorgerechtes nicht übereinstimmen. Meistens ist es so, das die Eltern an einer Vermittlung teilnehmen, um einen Besuchs-Plan auszuarbeiten und das Besuchsrecht zu klären - Ziel ist, das dann beide Elternteile dem Plan zustimmen können. Bei der Vermittlung treffen sich die Eltern mit einem neutralen Dritten, der dann den Eltern hilft, ihre Differenzen, welche sich auf das Sorgerecht beziehen, zu lösen und darüber zu verhandeln. Sollte diese Vermittlung jedoch scheitern, so können die Eltern diese Angelegenheit vor Gericht bringen. Sie können beide Seiten ihrer Fälle dem Richter präsentieren und ihn oder ihr dann die Endentscheidung betreffs des Sorgerechtes des Kindes treffen lassen. Sorgerechts-Prozesse können äußerst schwierig sein und können hohe Kosten verursachen. Eine beidseitige Übereinkunft ist zu bevorzugen, da es am wahrscheinlichsten ist, das das gemeinsame Sorgerecht Anwendung findet, wenn der Richter die Entscheidung für die Eltern treffen sollte. Man kann zwar einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen, doch geschieht der Entzug des Sorgerechtes nur, wenn sehr trifftige Gründe dafür sprechen. Es kann unter bestimmten Umständen auch sein, das die Großeltern das Sorgerecht zugesprochen bekommen. Es gibt viele Faktoren, welche beim Sorgerecht ins Spiel kommen können. Da die Gesetze von Staat zu Staat variieren, ist es wichtig, einen lokalen Rechtsanwalt zu konsultieren. Gehen Sie sicher und befassen Sie sich mit den Gesetzen in Ihrem Staat, bevor Sie in einen Kinder- Sorgerechts-Prozess voranschreiten. Unter www.sorgerecht.de finden Sie hierzu weitere Informationen. Was Sie über das Familiengesetz wissen sollten Egal ob in Österreich, der Schweiz oder in Deutschland – wenn Probleme innerhalb der Familie auftreten oder die Beziehungen in der Familie außer Kontrolle geraten, dann ist das Familiengesetz der Zweig der gerichtlichen Problemlösung, welcher sich mit einer großen Auswahl an Familien-relevanten Problemen auseinandersetzt. Meist ist es so, das die Familiengerichte die schwersten Fälle inne haben, sie sind genauso zuständig für Angelegenheiten, welche das Sorgerecht des Kindes betreffen (wie z.B. den Antrag auf alleiniges Sorgerecht, das Sorgerecht bei Trennung, das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht, vorläufiges Sorgerecht) und sie beschäftigen sich ebenfalls mit der korrekten Abwicklung, wenn Ehepaare sich scheiden lassen möchten. Innerhalb des Systems erstrecken sich Fälle, welche das Familiengesetz angehen, von den wohlhabensten lokalen Einwohnern bis hin zu den ärmsten allein erziehenden Elternteilen. Betroffen können also alle Schichten einer Bevölkerung sein. Keine soziale oder wirtschaftliche Klasse wird vom Familiengerichts-System verschont, da einfach viele Bereiche zu dem Familiengesetz dazu gehören. Nachstehend sind einige der verschiedenen Gebiete aufgeführt, wo das Familiengesetz zur Anwendung kommen kann: Wenn zwei Menschen heiraten möchten, so findet das Familiengesetz Anwendung, da eine Genehmigung notwendig ist, um die Hochzeitspläne weiter durchführen zu können. Dasselbe gilt für gleichgeschlechtige Paare und familiäre Partnerschaften. Für gleichgeschlechtige Paare regelt es die Rechte und Pflichten genauso, wie es bei Paaren der Fall ist, wo einer männlich und einer weiblich ist. Bei familiären Partnerschaften wird die Beziehung zwischen zwei Menschen anerkannt, welche beschlossen haben, nicht in einer traditionellen Ehe, eheähnlicher Gemeinschaft oder als gleichgeschlechtiges Paar zusammen zu leben. Im Falle der Heirat kann ein Ehevertrag alles weitere regeln. Familiengesetze befassen sich mit den gesetzlichen Problemen, welche während einer Ehe entstehen können. Diese Probleme treten meist dann auf, wenn die Ehepartner sich einander Schaden zufügen. Sie überwachen auch Adoptionsprozesse und beschäftigen sich mit Problemen einer Leihmutterschaft. Wenn ein Partner sein oder ihr Kind entführt, dann wird das Familiengesetz zu Rate gezogen um sich diesen Fall anzunehmen. Die Kindesmisshandlungen fallen auch in den Bereich des Familiengesetzes – dabei ist dieser Bereich der, der für die Eltern die größte Belastung im Bereich der familiären Sorgen darstellt. Wenn die Beziehung zwischen zwei Menschen verbittert ist und das Ende dieser gekommen ist, dann beschäftigt sich das Familiengesetz mit allen Problemen der Trennung und Scheidung. Sie sorgen dafür, dass Eigentums-Regelungen und Alimente-Zahlungen erledigt werden. Auch die Frage „wer bekommt das Sorgerecht“ wird hier geklärt.
Was Sie über das Scheidungsgesetz wissen sollten Da die Scheidungs-Rate zu jeder Zeit sehr hoch ist, ist es wichtig, dass man über das Scheidungsgesetz gut informiert ist. Fast 50 Prozent aller Ehen werden wieder geschieden. Deshalb ist es wirklich sehr wichtig, dass Sie sich mit diesem Gesetz gut auskennen. Das Scheidungsgesetz variiert von Fall zu Fall, darum ist es wichtig dass Sie schauen, welche Einzelheiten für Ihren Fall Gültigkeit haben. Jedoch gibt es einige allgemeine Gesetze, die global gelten. Wenn Sie nach einer Alternative zum alternativen Rechtsstreit suchen, dann könnte die Scheidungsvermittlung eine Option für Sie sein. Die Hauptaufgabe des Vermittlers besteht darin, den beiden Parteien zu helfen überein zu kommen. Der Vermittler als neutraler Dritter hat die Aufgabe sicherzustellen, dass sich beide Partner sich fair verhalten. Der Vermittler kann mit dem Lebensgefährden arbeiten um Probleme die das Sorgerecht, den Unterhalt, das Besuchsrecht, die Eigentumsverhältnisse und die Alimentezahlung zu klären. Gerade beim Thema Sorgerecht ergeben sich meist viele Fragen: Was streben wir an – das gemeinsame Sorgerecht oder das alleinige Sorgerecht? Wer bekommt das Sorgerecht – der Vater oder die Mutter? (manchmal können auch die Großeltern das Sorgerecht bekommen) Wie beantrage ich das alleinige bzw. beidseitige Sorgerecht? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der elterlichen Sorge? Was besagt das vorläufige Sorgerecht? Wie ist das mit der Besuchsregelung (gerade an Feiertagen wie Weihnachten oder wenn es um den Urlaub geht kann es zu Unstimmigkeiten kommen). Googelt man mal im Netz, so werden Sie mehr als ein Forum zu diesen Themen finden, wo Sie sich dann mit ebenfalls Betroffenen austauschen können. Eine andere Alternative zum traditionellen Rechtsstreit ist das Gemeinschaftsgesetz. Paare, die sich scheiden lassen wollen und einen Rechtstreit aus dem Weg gehen möchten und dennoch auf eine solide gerichtliche Darstellung nicht verzichten wollen, sollten das Gemeinschaftsgesetz in Betracht ziehen. Das Gemeinschaftsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Team von professionellen Scheidungsfachleuten in Anspruch zu nehmen. Einige Menschen glauben, dass eine Partei die Mehrheit des Eigentums erhalten könnte. Jedoch ist es wahrscheinlicher, dass das Vermögen, was seit der Heirat zusammengekommen ist, gleichmäßig auf beide Paare verteilt wird. Deshalb ist es sehr wichtig, dass beide Paare einige klare Prioritäten festlegen und für sich selbst entscheiden, was für Sie wirklich wichtig ist. Die Krankenversicherung und die Steuer sind zwei weitere wichtige Themen, wenn eine Scheidung in Betracht gezogen wird. Wenn Sie bisher bei Ihrem Ex-Lebensgefährte mit versichert waren, so ist es wichtig für Sie, das Sie den Versicherungsschutz für sich und Ihre Kinder allein weiterführen. Durch einen zugelassenen Rechtsstreit kann das alles ausgearbeitet werden. Hinsichtlich der Steuern ist zu klären, welchem Partner welche Steuervergünstigungen zustehen. Es gibt eine Vielzahl von Scheidungsgesetzen die in Kraft treten, wenn Paare sich scheiden lassen wollen. Eine Scheidung ist meist für die Betroffenen keine leichte Sache. Wenn Sie jedoch über die Scheidungsgesetze in Ihrem besonderen Fall Bescheid wissen, so kann dies einiges von dem Kopfzerbrechen nehmen, was Sie wegen der Scheidung haben werden.
Scheidungsgesetz und Familiengesetz verstehen Die folgenden Fragen und Antworten sind zur Verfügung gestellt worden, damit Sie das Familiengesetz besser verstehen. F: Welche Arten des Sorgerechtes gibt es und wer kann alles das Sorgerecht bekommen? A: Es gibt zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht, das geteilte Sorgerecht, das alleinige Sorgerecht, das vorläufige Sorgerecht. Die Mutter oder der Vater können jeweils alleine de elterliche Sorge für ihr Kind tragen. Aber auch den Großeltern ist es möglich, den Antrag auf Sorgerecht zu stellen. Hilfe und Beratung zum Sorgerecht bekommt man auf dem Jugendamt. F: Was sind Situationen, in denen ich mich mit dem Sorgerecht beschäftigen muss? A: Bei Scheidung oder bei einer Trennung kommt man nicht an der Frage des Sorgerechtes vorbei. Neben den Rechten und Pflichten, die sich in diesen Zusammenhang ergeben wird bei einer Sorgerechtsvereinbarung auch das Besuchsrecht geklärt. Meist kommt es zum Streit, wenn es um Feiertage wie Weihnachten geht oder wer mit dem Kind in den Urlaub fährt. Man kann auch auf das Sorgerecht verzichten und genauso ist es möglich, dass einem Partner das Sorgerecht entzogen wird.
A: Mit dieser Lösung wären Sie schlecht beraten, denn Sie haben Anspruch auf ehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt (setzen Sie sich hierfür mit dem Jugendamt in Verbindung) und mindestens 50 Prozent der Altersrente Ihres Mannes. Sie müssen dringend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und vielleicht ist es das Beste, wenn Sie zuerst Prozesskostenunterstützung beantragen. F: Ich bin von meinen Ex-Mann seit mehr als 7 Jahren geschieden und gehe einer Erwerbstätigkeit nach. Mein Ex-Mann hat durchweg Arbeitslosengeld bezogen und ist gewalttätig. Kürzlich kam er auf mich zu und meinte, er lebt nun in einer stabilen Beziehung und möchte Kontakt zu unseren Sohn haben. Was soll ich tun? A: In fast allen Fällen, wo Kinder von der Scheidung mit betroffen sind, ist es wichtig, im Interesse der Kinder zu handeln. Wenn Ihr Ex-Mann gegenüber sich selbst und den Kind gewalttätig ist, so ist es wahrscheinlich, dass es zu einem beaufsichtigten Besuch kommen wird, wenn dieser erlaubt wird. Auch hier ist ein Plan anzustreben, mit dem beide Parteien leben können. Voraussetzung von solch einer Vereinbarung ist natürlich, das das Kind infolgedessen nicht darunter leidet. F: Ich befinde mich gegenwärtig in einer aktuellen Beziehung und meine Partnerin hat mich unseres Zuhauses verwiesen. Sie ist mir gegenüber gewalttätig geworden. Wir müssen das Haus verkaufen und werden unterschiedliche Wehe gehen – was soll ich jetzt tun? A: Hinsichtlich des Eigentums empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anwalt zu treffen. Dieser kann Ihren Ex-Partner ein Schreiben zukommen lassen, indem steht, dass Sie gewillt sind, das Haus zu verkaufen. Sollten Sie sich danach nicht einigen, können Sie sich immer noch an die Rechtsabteilung des Bundesgerichtshofes wenden um von dort Hilfe zu bekommen. F: Denken Sie das es für mich ratsam wäre, mit meinen zukünftigen Partner eine Vereinbarung zu treffen, weil ich viel Vermögen habe und mein Partner sehr wenig besitzt? A: Ja, das halte ich für sinnvoll. Es gibt mehrere Gründe solch eine Vereinbarung zu treffen. Der Hauptgrund ist, sich für das Alter abzusichern. Sollte die Beziehung dann irgendwann in die Brüche gehen, so haben Sie so einen gewissen Schutz, der für Sie sonst nicht verfügbar wäre. F: Ich hatte eine Beziehung mit einem gleichgeschlechtigen Partner seit mehr als 20 Jahren und diese Beziehung ist in die Brüche gegangen. Ich habe eine Anwaltskanzlei beauftragt, diese nimmt sich aber meinem Fall nicht so an, wie ich es mir wünsche. Mein Anwalt wird von der Gegenseite her zur Schnecke gemacht und ich hab das Gefühl, er hat den Argumenten der Gegenseite nicht allzu viel entgegenzusetzen. Was kann ich unter diesen Umständen nun tun? A: Wenn Sie das Gefühl haben, das Sie mit diesem Anwalt nicht weiterkommen, weil er nicht so Ihre Interessen vertritt, wie Sie es möchten, so wird es in Ihrem Interesse am besten sein, wenn Sie sich einen anderen Rechtsanwalt nehmen. Gerade was die gleichgeschlechtigen Beziehungen betrifft wird da ein Rechtsanwalt gebraucht, der die notwendige Sachkenntnis zu diesem Fall besitzt und Sie in Ihrem Interesse berät und Ihnen beisteht. Wenn die Beratung, Vermittlung und die Schlichtung bisher nichts für Sie gebracht hat und Sie weiterhin unter konstanten Angriffen leiden, dann ist es an der Zeit darüber nachzudenken, den Rechtsanwalt durch einen anderen zu ersetzen, der Ihre Interessen viel besser vertreten kann. Bei der Suche nach einem Rechtsanwalt ist es ratsam, nicht nur auf die Honorarkosten zu schauen. Ein Anwalt, der vielleicht etwas mehr Honorar verlangt, dafür aber Ihre Interessen besser durchsetzt, hilft Ihnen viel weiter als jemand, der vergleichsweise preiswert ist, sich aber nicht oder nicht genügend für Ihre Interessen einsetzt. F: Ich habe die Beziehung zu meiner jetzigen Partnerin beendet. Es lief alles auf Ihren Namen, obwohl ich viel getan und gearbeitet habe, um unser Eigentum zu verschönern und zu verbessern und auch die Raten der Hypothek bezahlt habe, während wir zusammen waren. Werde ich für diesen Beitrag irgendwie entschädigt werden? A: Das kommt darauf an. Wenn Sie nichts anderes vereinbart haben, so leben Sie in Gütergemeinschaft. Das heißt: Ihr Eigentum was Sie vor der Ehe besaßen und das Eigentum, was Sie selbst während der Ehe angeschafft haben, gehören weiterhin Ihnen. Mit dem Vermögen verhält es sich wie folgt: es wird verglichen, was Sie vor der Ehe an Vermögen hatten und was Sie zum Zeitpunkt der Trennung an Vermögen haben. Der Partner, welcher das höhere Vermögen hat gibt nun die Hälfte von diesem Zugewinn an den anderen Partner ab. Sie können aber auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft in einen Ehevertrag vereinbaren. Bei der Gütertrennung verhält es sich so ähnlich wie bei der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben während der Ehe getrennt und wenn es zu einer Trennung/Scheidung kommt, dann findet in diesem Fall kein Ausgleich statt. Bei gemeinsamen Besitztümern ist es so: einer behält die Sache und zahlt den anderen dafür einen Ausgleich. Nun zur Gütergemeinschaft: dort fließt im Prinzip alles an Eigentum und Vermögen zusammen – was im Falle einer Scheidung meist Schwierigkeiten in sich bergen kann. F: Mein Freund hat von seiner Ex-Freundin einige Kinder. Diese verließ die Beziehung zu ihm und ging weg – allerdings hat sie niemanden gesagt, wohin sie gegangen ist. Gibt es in dieser Situation irgendetwas, was mein Freund tun kann? A: Ja. Er kann sich an das Jugendamt wenden, was bedeutet, das irgendjemand, der etwas über den Verbleib der Kinder weiß, diese Informationen liefern muss. So kann festgestellt werden, wo sich die Kinder aufhalten und das Jugendamt kann Anweisungen geben, das die Kinder zurückkommen. F: Ich bin eine Großmutter. Habe ich irgendwelche Rechte meine Enkelkinder zu sehen? A: Ja, die haben Sie. Als Großmutter gehören zu jenen Personenkreis, welcher wichtig für die Entwicklung des Kindes ist. Wenden Sie sich an das Jugendamt, dort wird man Ihnen weiterhelfen. F: Welche Auswirkungen haben die neuen Änderungen in Familienrecht auf die Kinder? A: Alle Kinder haben dann das Recht, Ihre Eltern zu kennen und Sie haben das Recht, vor Schäden geschützt zu werden. F: Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die Eltern? A: Die Elternschaft wird als eine Verantwortung betrachtet, welche aufgeteilt werden sollte zwischen den beiden Elternpaaren. Damit ist nicht die Zeit gemeint, die die Elternteile mit den Kindern verbringen, sondern eben die Verantwortung für das Kind/ die Kinder, die von beiden zu tragen ist. F: Stimmt es, dass sich die neuen Änderungen im Familienrecht hautsächlich auf die Kinder beziehen? A: Ja, die Änderungen im Gesetzt stellen die Bedürfnisse und Interessen der Kinder an die erste Stelle. F: Wie ist die Verantwortung von den Eltern in dieser Beziehung zu betrachten? A: Die Eltern tragen die Verantwortung für das physische und das emotionale Wohlergehen ihrer Kinder, was im optimalen Fall von beiden gleich getragen werden sollte. Eine Ausnahme was die Verantwortung betrifft ist, wenn ein Partner das Kind missbraucht oder gewalttätig ist. Wie die Verantwortung der Eltern auch noch nach der Trennung zu halten ist, das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt dieser Änderungen im Gesetz. F: Bedeuten diese Veränderungen, das das Kind die gleiche Zeit mit beiden Eltern verbringen sollte? A: Nein, so ist das nicht gemeint. Der Fokus wird darauf gelegt, das beide Eltern wichtige Entscheidungen wie zum Beispiel in Fragen der Gesundheitsförderung und der Erziehung gemeinsam tragen. F: Wie ist das mit den Plänen, welche die Eltern für das Kind haben und den Dingen, die das Gesetz möchte? A: Grundsätzlich ist es so, das beide Elternteile und auch das Familienrecht im besten Interesse des Kindes handeln, um so sein Wohlergehen zu sichern. F: Wie wird das Jugendamt bestimmen, wie viel Zeit das Kind mit den Elternteilen verbringen wird? A: Das Jugendamt wird darauf schauen, was im besten Interesse für das Kind ist und es wird auch auf praktische Sachen (wie Berufstätigkeit der Eltern) Rücksicht nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Zeit im Alltag, welche zu regeln ist, sondern auch um Zeiten, wo die Kinder mit dem Elternteil in den Urlaub fahren oder bei welchem Elternteil sie die Wochenenden verbringen. All das wird mit dem Jugendamt geregelt werden. F: Ab wann werden diese Änderungen, welche den Fokus auf die kooperative Einigung legen, in Kraft treten? A: Vermutlich ab dem 01. Juli 2007 wird das der Fall sein. F: Wie passt das Rechtssystem diese Änderungen an? A: Es wird Änderungen im Management des Prozesses geben mit dem Fokus darauf, Gewalt und Missbrauch rechtzeitig zu entdecken um so das Kind noch besser schützen zu können. F: Was passiert, wenn die Sorgerechts-Vereinbarungen nicht eingehalten werden? A: Das Jugendamt hat weit reichende Möglichkeiten um mit Menschen zu verhandeln, welche die Sorgerechts-Vereinbarungen nicht einhalten. F: Was passiert, wenn die Eltern Ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht gerecht werden? A: Das Jugendamt wird versuchen, die Eltern dahingehend zu unterstützen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sollten auch dann noch Defizite da sein und das Wohl des Kindes gefährdet sein, so muss das Jugendamt weitere Schritte einleiten. F: Besteht ein Zwang, die Paare die sich trennen wollen eine Familienberatungsstelle aufsuchen müssen? A: Nein, aber bevor es zu einem Sorgerechts-Streit zu Gericht kommt sollte immer zuerst versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu finden. F: Was berücksichtigt das Gericht bei der Entscheidung, was das Beste für das Kind ist? A: Das Gericht wird versuchen, das das Kind zu beiden Elternteilen Kontakt hat aber es wird gleichzeitig auch berücksichtigen, das dem Kind keinen Schaden zugefügt wird (zum Beispiel wenn ein Partner gewalttätig ist). F: Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, die das Gericht berücksichtigen wird? A: Ja, es wird natürlich auch darauf geschaut, das das Kind Kontakt zu anderen für ihn wichtigen Personen hat, wie zum Beispiel zu anderen Familienmitgliedern (wie Geschwistern), Großeltern und Verwandten. Außerdem werden praktische Schwierigkeiten mit berücksichtigt, welche sich ergeben, wenn das Kind nur zu einem Elternteil Kontakt hat. F: Sind die Kinder berechtigt, eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn die Sache vor Gericht geht? A: Ja, das Gericht kann entscheiden, dass ein unabhängiger Rechtsanwalt eingeschaltet wird, der vor Gericht die besten Interessen für das Kind vertritt. F: Was ist eine Sorgerechts-Vereinbarung? A: Wenn die Eltern sich trennen, so vereinbaren Sie untereinander eine Abmachung in der alle Dinge des Sorgerechtes geregelt werden können. Diese Abmachung muss in schriftlicher Form erfolgen, datiert und von beiden Elternteilen unterschrieben werden. F: Kann dieser Sorgerechts-Vereinbarung jederzeit geändert werden? A: Ja, das ist möglich, weil es sich hierbei um eine freiwillige Abmachung zwischen den Elternteilen handelt. Man sollte aber auch bedenken, dass so eine Abmachung vor Gericht nicht durchsetzbar ist. F: Können gerichtlich festgelegte Sorgerechts-Vereinbarungen durch die Eltern geändert werden, ohne das diese dazu wieder vor Gericht gehen müssen? A: Ja, vorausgesetzt das der Gerichtsbeschluss dies nicht verbietet. F: Es wird erwartet, das die Familienstreit-Resolution ab Mitte 2007 für neue Sorgerechts-Fälle angewendet wird – wann wird das neue Recht für alle Sorgerechts-Fälle angewendet? A: Ab Mitte 2008 wird das Recht für alle Fälle angewendet werden, es wird aber nicht für Fälle von Gewalt in der Familie und Kindesmisshandlung gelten. F: Wird die Familienstreit-Resolution in allen Fällen gelten? A: Nein, sie wird nur für Eltern gelten, die mit Sorgerechts-Problemen vor Gericht gehen wollen, es sei denn, es gelten irgendwelche Ausnahmen oder sie haben sich über das Sorgerecht bereits außergerichtlich geeinigt. F: Wie wird Gewalt innerhalb der Familie und Kindesmisshandlungen unter den Änderungen gehandhabt? A: Gewalt in der Familie und Kindesmisshandlungen werden nicht geduldet – das ist der wichtigste Grundsatz bei der neuen Reform. Gewalt in der Form schließt Handlungen und Drohungen durch eine Person gegen jedes Familienmitglied und/oder ihr Eigentum einschließlich des Zeugens solcher Handlungen und/oder Drohungen ein. Die Gerichte sind gefordert, in Fällen von Missbrauch und Gewalt schnell zu handeln und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Gewalt und Missbrauch unverzüglich nachgeht. F: Mein Partner und ich (wir lebten in einer eheähnlichen Gemeinschaft) trennten uns vor kurzer Zeit und uns wurde vorgeschlagen, dass wir unser Vermögen 50:50 aufteilen sollten. Was soll ich tun? A: Wenn keine Kinder da sind ist es schlicht und einfach eine Frage, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, aber es sollte nicht vergessen werden, das Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft miteinander leben, nicht so großzügig bedacht werden wie Partner, die verheiratet sind. Normalerweise wird das Vermögen so gesplittet, das jeder das bekommt, was er in die Beziehung mit eingebracht hat. Überlegen Sie sich, mit welcher Variante Sie besser fahren.
Wer bekommt die Kinder? Die überwältigende Mehrheit der sich trennenden Paare mit Kindern unter 18 sind weitestgehend in der Lage, ihre eigenen Vereinbarungen zu treffen, wie viel Zeit ihre Kinder mit welchem Elternteil verbringen werden. Die vernünftige Einsicht, dass die Interessen der Kinder am Besten abgedeckt sind, wenn sie sowohl mit ihrer Mutter und ihrem Vater genug Zeit verbringen können, lässt eine gewisse Flexibilität in den Übereinkünften zu. So können die damit verbundenen Probleme ohne unschöne Reibereien diskutiert werden. Paare, die überlegen welche Vereinbarungen am besten zu ihrer bestimmten Situation passen, orientieren sich zweifellos an etablierten Methoden. Früher legten Gerichte beispielsweise traditionell fest, dass wenn sich die Parteien nicht einigen konnten, entweder Vater oder Mutter (meist letzteres), das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen bekommt. Der andere Partner darf jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihnen verbringen. Unseren Erfahrungen nach war es nur selten der Fall, dass das moderne gemeinsame Sorerecht durchgesetzt wurde, die meisten Experten sahen die Mütter als bevorzugte Ernährer der Kinder. Doch das änderte sich nach der Sorgerechtsreform, die 1998 in Kraft trat. Vor allem Väter, die sich in der Vergabe des Sorgerechts früher oft benachteiligt fühlten, profitieren von der neuen Sicht der Gesellschaft, die Abgrenzung von einem Elternteil durch die Augen des Kindes zu betrachten. Oft hieß es: Sie sind meine Kinder und ich allein entscheide, was für sie das Beste ist. Das ist nun nicht mehr der Fall: Nun sollen und müssen beide Elternteile sowohl die Freuden als auch die Pflichten und die Verantwortung tragen, die ein Kind mit sich bringt, auch in getrennten Haushalten. Im Idealfall verbringen die Kinder nach der Neuregelung gleichviel Zeit mit beiden Elternteilen. Aus praktischen Gründen ist das natürlich nicht immer die beste Variante, sei es wegen der Entfernung der Wohnorte der Elternteile, oder ein extrem angespanntes Verhältnis zueinander. Alternative dazu sollten die Kinder wirklich wertvolle und wesentliche Zeit mit jedem Elternteil verbringen, was Tage unter der Woche, am Wochenende und wichtige Ereignisse einschließt, damit ein Kind viele Erfahrungen mit beiden Elternteilen sammeln kann. Wenn man für sein Kind in dieser Situation wirklich das Beste möchte, sollte man vor Augen haben, das ein Kind am meisten von einer bedeutungsvollen Beziehung zu beiden Elternteilen profitiert. Die Problematik der elterlichen Verantwortung blieb in groben Zügen gleich, wenn auch neu definiert. Das Konzept sieht vor, das beide Elternteile die umfassende Verantwortung für ihr Kind tragen, und das trotz der Trennung. Entscheidungen über alltägliche Dinge, wie Essen oder Kleidung des Kindes werden von dem Elternteil entschieden, bei dem das Kind gerade lebt. Langfristige Angelegenheiten wie die Gesundheit des Kindes, wo es zur Schule gehen soll oder religiöse Interessen werden gemeinsam von beiden Parteien diskutiert und entschieden. Wenn das getrennte Paar Hilfe braucht, weil es sich in einem Punkt der Erziehung uneinig ist oder sich absolut nicht einigen kann, bietet die Regierung eine freie, unabhängige Beratung durch das Jugendamt an. Auch ein Mediator kann in so einem Fall helfen, die man einfach in den gelben Seiten findet. In Berlin beispielsweise gibt es 53 Einträge unter diesem Stichwort. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (http://www.bafm-mediation.de/) bietet eine Übersicht, in der Mediatoren nach Postleihzahl geordnet mit Kontaktadresse in einem Verzeichnis aufgeführt sind. Auch Adressen in Österreich, Italien, Belgien und der Schweiz sind dort einsehbar. Wir empfehlen, bei der Festlegung eines Elternplans einen Rechtsanwalt einzuschalten, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, die von einer schemenhaften, vagen Planung herrühren können. Oftmals ist es nötig, viele Szenarien durchzuspielen, auf die ein Anwalt durch seine lange Erfahrung aufmerksam machen kann. Was zu tun ist, wenn sich ein Elternteil beispielsweise länger auf einem anderen Kontinent aufhält oder ähnliche Situationen. So kann man vermeiden, dass ein Gericht bei zukünftigen unvorhergesehenen Streitereien eingeschaltet werden muss. Wenn alle Verhandlungen fehlschlagen, kann ein Familiengericht verständigt werden, um einen Elternbeschluss zu fällen, in dem die bereits genannten Richtlinien, zb. Das die Elternteile gleich viel Zeit oder zumindest wertvolle Zeit mit den Kindern verbringen, festgeschrieben werden. Jeder Fall ist anders, und um auch in unlösbaren Fällen einen Weg zu finden, ist die vorrangige Pflicht des Richters so zu entscheiden, dass die Interessen des Kindes oder der Kinder höchste Priorität haben. Es ist im Gesetz klar festgeschrieben, dass Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen ist, wenn das Gericht einen Beschluss fällt. Die sonst übliche Teilung der elterlichen Verantwortung ist in solchen Fällen außer Kraft. Behauptungen, die auf Gewalt oder Missbrauch hinweisen, werden früh vom Gericht geprüft und können auch in Geldstrafen für die klagende Person enden, wenn sie sich als falsch herausstellen. Noch kann man nicht abschätzen, wie diese Regelungen das Leben von Scheidungskindern verbessert, vor allem, weil viele Paare das Sorgerecht unter sich ausmachen und nicht den Gerichtsweg wählen. Viele werden noch nach dem alten System entscheiden, aber nach einiger Zeit wird sich die Reform des Sorgerechts im Alltag durchsetzen. Wie immer ist es besser, rechtlichen Rat zu suchen, egal ob man sich nun einigen konnte oder nicht, um sicherzustellen, das die eigenen Rechte gewahrt sind. Man sollte sich nicht scheuen, seinen Anwalt aufzusuchen.
Wie Kinder unter einer Scheidung leiden Scheidung ist in einer Beziehung als Fehlschlag oder Stillstand in der Erfüllung der ehelichen und familiären Pflichten zu sehen. Das hat einen negativen Einfluss auf die Psyche des Kindes, wenn es merkt, dass man keine Einheit mehr darstellt. Diese tiefe Prägung ist im Leben des Kindes spürbar, was das Kind auf emotionaler, mentaler und akademischer Ebene schädigt. Es hinterlässt einen unauslöschlichen und traumatischen Eindruck in der verletzbaren Seele des Kindes. In der Phase vor der Scheidung gewöhnt sich das Kind an erbitterte und lautstarke Streitereien der Eltern und ist mental hin und her gerissen, wer recht hat und wer nicht. Weiterhin wird das Kind verwirrt, da es so vergisst, wie eine Ehe eigentlich aussehen sollte. Das Kind könnte Ehe mit negativen Eindrücken behaftet sehen und vielleicht sogar den Glauben in die Institution der Ehe an sich verlieren. In den meisten Fällen legen die Streitigkeiten zwischen den Eltern den Grundstein dafür, dass das Kind eine Aversion gegen das Eheleben entwickelt. Wie eine Medaille zwei Seiten hat, hat auch der Einfluss einer Scheidung
Vor- und Nachteile für ein Kind, ganz abhängig von der Situation
oder den Umständen in jeder Familie. Ein Vorteil ist es, dass das
Kind die wachsenden Konflikte und den Groll zwischen den Eltern nicht
miterleben muss. So ist das Kind vor einer Menge emotionalem Druck geschützt
und wird in Frieden gelassen. Aber eines ist trotzdem sicher: Er oder
sie wird den anderen Elternteil sehr vermissen. Um den Effekt der Scheidung auf das Kind zu verringern, dürfen
die Eltern nicht ihre Pflichten gegenüber ihrem Kind vergessen.
Sie müssen versuchen den gleichen Tagesablauf beizubehalten und
dem Kind das Gefühl geben, dass es auch nach der Trennung noch für
sie wichtig ist. Sie sollten ihren Ärger und Groll nicht beim Kind
abladen, oder den Druck, sich auf eine Seite zu stellen, was nur den
inneren Konflikt des Kindes verschärfen würde. Der Kampf um
das Sorgerecht, Gerichtsverhandlungen usw könnten dem Kind nur noch
mehr Angst machen, darum ist es besser, das Kind entscheiden zu lassen,
bei wem er oder sie bleiben will.
Was ist Scheidungsmediation? Was ist Sorgerechtsmediation? Scheidungsmediation und Sorgerechtsmediation sind Möglichkeiten, Scheidungs- und Sorgerechtskonflikte zu lösen. Dabei behält man die volle Kontrolle über den Ausgang des Disputs. Die Einzigen, die Entscheidungen treffen, sind die in den Streit involvierten Personen, nicht wie bei Schlichtungsverfahren oder Prozessen, wo ein Richter oder Schiedsrichter das letzte Wort hat. Scheidungsmediation und Sorgerechtsmediation setzen sich gewöhnlich aus mehreren Treffen zwischen den Ehepartnern (oder Elternteilen, wenn man nicht verheiratet ist) zusammen, die je drei bis vier Stunden dauern. In diesen Treffen diskutiert man mit seinem Ehepartner die Punkte, die es in diesem Fall zu klären gibt. Der Mediator ist da, um die Diskussion zu erleichtern, bei der Verständigung zu helfen sowie Informationen und Vorschläge zu unterbreiten. Durch seine spezielle Ausbildung hilft er beiden, die Differenzen beizulegen und eine Vereinbarung festzuschreiben, die für beide Seiten fair ist und die, falls man Kinder hat, auch deren Interessen berücksichtigt. Was geschieht im ersten Mediationstreffen? Viele Mediatoren bieten eine kostenlose Einführung
an, in der man den Vermittler trifft und entscheiden kann, ob man seine
Scheidung oder Sorgerechtsprobleme damit beheben will. Meistens dauert
diese Einführung zwischen 20 und 40 Minuten. Der Mediator erläutert
die Vorgehensweise und man kann alle möglichen Fragen stellen. Die „Schnupperstunde“ dient
dazu, den Prozess der Mediation zu erklären, nicht um Details über
den jeweiligen Fall herauszufinden. Fragen Sie nach, ob der Mediator
den sie in Betracht ziehen so eine Orientierung anbietet, denn sich scheiden
zu lassen und einen Mediator zu wählen, ist eine sehr persönliche
Sache. Vergewissern Sie sich, dass sie einen professionellen Mediator
und ein richtiges Mediationsbüro für Sie gefunden haben. Generell beginnen Mediationssitzungen mit einer kurzen Einleitung, in der ein Themenplan erstellt wird und entschieden wird, welchen Punkt man zuerst diskutiert. Meist beginnt man mit den kleineren Problemen und arbeitet sich dann zu den Härtefällen vor, sodass man einen Moment aufbaut. Jeder Punkt wird abgearbeitet bis keiner mehr übrig ist. Fragen Sie Ihren Mediator eine Zusammenfassung über Ihre Sitzungen schreibt, inklusive Themenplan, Lösungsvorschläge, Dinge die man bedenken sollte und eine „To-do“-Liste für die nächste Sitzung. Diese Zusammenfassungen bereiten dem Vermittler viel Arbeit (unsere wurden mit einer Stunde abgerechnet, in Wirklichkeit dauert es zwei bis drei Stunden, sie zu erstellen), aber sie sind äußerst wertvoll. Dank der Zusammenfassung behalten beide gleich in Erinnerung, was in der Sitzung passierte, und wenn man sich zwischenzeitlich mit einem Anwalt, Buchhalter oder Therapeuten trifft, kann man ihm die Zusammenfassung vorlegen, damit er weiß, woran sie arbeiten. Manchmal bemerkt man, dass man mehr Informationen braucht bevor man
eine Einigung erzielen oder die Sitzung weitergehen kann. Wenn das passiert,
kann man entweder mit einem anderen Punkt weitermachen oder die Sitzung
unterbrechen und einen anderen Termin vereinbaren, sodass man Zeit hat,
Informationen zu sammeln oder mit dem Rechtsbeistand, Anwalt oder anderen
Beratern zu reden. Mediation funktionier am besten, wenn die Teilnehmer
sich nicht gedrängt fühlen, eine Einigung herbeizuführen
und sie alle Informationen haben, die sie brauchen, um eine faire Abmachung
zu treffen. Mediation ist die praktischste und gesündeste Wahl für jemanden, dem eine Scheidung bevor steht. Es hilft, den Stress einer Gerichtsverhandlung zu vermeiden, spart Geld und hilft die Unannehmlichkeiten der Scheidung so schnell und friedlich wie möglich hinter sich zu bringen. Meist sind die getroffenen Vereinbarungen besser durchdacht und auf die jeweiligen persönlichen und familiären Umstände zugeschneidert als ein gerichtlicher Beschluss. Das hat zur Folge, dass Vereinbarungen, die in Mediation gefällt wurden, wesentlich häufiger eingehalten werden als gerichtliche Vereinbarungen. Warum ist Mediation billiger? Warum ist Mediation effektiver? - man die Chance hat, ein Problem gründlich zu diskutieren, bevor man eine Vereinbarung trifft
Was, wenn wir noch nicht einmal miteinander reden können?
Wie können wir Mediation nutzen? Sorgerecht Wie oft hört und liest man vom Sorgerecht, meist im Zusammenhang
mit einer Trennung oder Scheidung.
Aber um was geht es beim Sorgerecht eigentlich? Was hat das Sorgerecht
für Auswirkungen auf die Kinder? Und was sind die Kriterien für
ein alleiniges Sorgerecht oder ein gemeinsames Sorgerecht? Mehr zum Thema lesen Sie hier: Sorgerecht | Unterhalt
Im Sorgerecht findet sich wieder, dass der Staat 1998 erkannt hat, dass
sowohl Vater als auch Mutter für das Kind wichtig sind. So wird
bei einer Hochzeit das Sorgerecht automatisch auf den Vater mit übertragen,
sofern die Eltern bis dahin das Sorgerecht für das Kind geteilt
hatten. Bei einer Scheidung behält der Vater sein Recht auf die
so genannte Personen- und Vermögenssorge. Bei ersterer Form handelt
es sich um die Verantwortlichkeit für alle Dinge des täglichen
Lebens, um Bekleidung, Schule, Gesundheit und ähnliches. Die Vermögenssorge
betrifft, wie der Name schon vermuten lässt, das Vermögen des
Kindes zu regeln. So haben beispielsweise beide Sorgeberechtigten Zugriff
auf das Konto des Kindes, sofern ein Sparkonto angelegt wurde, bis das
Kind selbst verfügungsberechtigt ist. |
Lesetipps: alleiniges Sorgerecht | Antrag auf Sorgerecht | gemeinsames Sorgerecht
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Forum Sorgerecht und Unterhalt .
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Foto: garde des enfants après un divorce © Lotfi Mattou
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