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Adoption und Pflegeeltern eines Kindes im In- und Ausland - Adoptionsrecht

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Adoption und Pflegeeltern eines Kindes im In- und Ausland – Adoptionsrecht

Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben wollen

Wer hilft Ihnen?

In dieser Situation wenden Sie sich am besten an ein Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle. Die dortigen Mitarbeiter sind geschulte Fachkräfte, die Ihre Fragen sicherlich beantworten können.

Was bedeutet die Adoption rechtlich?

Wenn Sie in eine Adoption einwilligen, ist dies eine weitreichende Entscheidung. Kommt es zur Adoption, erlöschen damit die familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind. Sie haben keine Pflichten, aber auch keine Rechte mehr.

Rechtlich gesehen ist Ihr Kind mit der Adoption einem ehelichen Kind der Adoptiveltern gleichgestellt. Die Adoptiveltern haben von nun an jegliche Rechte und Pflichten. Ihr Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und ist von diesem Zeitpunkt an in seiner Adoptivfamilie zu Hause.

Bei Rechtsfragen zu einer Adoption mit Auslandsbezug wenden Sie sich am besten direkt an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin.

Wie kann ich erfahren, wie es meinem Kind geht?

Wohl kein Elternteil kann wissen, wie es nach der Adoption empfinden wird. Mütter oder Väter, die auch nach einer Adoption ihres Kindes wissen möchten – manchmal vielleicht erst nach einigen Jahren – wie es dem Kind geht, können Kontakt zu der Adoptionsvermittlungsstelle halten oder ihn auch erst später wieder knüpfen.

Muss ich meine Einwilligung zur Adoption geben?

Wenn Ihr Kind durch eine Einzelperson oder ein Ehepaar adoptiert werden soll, ist dazu Ihre Einwilligung nötig. Diese können Sie allerdings grundsätzlich erst dann erteilen, wenn Ihr Kind 8 Wochen alt ist. Sollten Sie bereits vorher die Entscheidung getroffen haben, dass Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, dann können Sie sich bereits bevor das Kind geboren ist, an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Hier erhalten Sie Angebote zu Hilfen und werden über den weiteren Weg der Adoption beraten.

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten

Die Adoptionsvermittlungsstellen suchen für Kinder, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, geeignete Familien. Hierbei sollten immer die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen. Das heißt, es werden zu den Kindern passende Adoptivfamilien gesucht.

Wer muss mit der Adoption einverstanden sein?

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie als Adoptiveltern, das Kind selbst und maßgeblich die leiblichen Eltern des Kindes einverstanden sein. Wenn das Kind geschäftsunfähig ist oder unter 14 Jahre alt, kann der gesetzliche Vertreter des Kindes die Einwilligung zur Adoption geben, sofern alle Voraussetzungen für eine Adoption geschaffen sind. Die Einwilligungen müssen notariell beurkundet werden.

Wo können Sie sich Rat und Hilfe holen?

Adoptionen werden durch die zentralen Adoptionsstellen der Jugendämter, der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und durch anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger vermittelt. Paare oder Einzelpersonen, die ein Kind adoptieren möchten, können sich an diese Stelle wenden. Die geschulten Mitarbeiter dieser Stellen können dann die Schritte einleiten, die für eine Adoption erforderlich sind.

Wer kann ein Kind adoptieren?

Zur Zeit sieht die Gesetzeslage vor (Stand Oktober 2009), dass Ehepaare und in Ausnahmefällen Alleinstehende, Kinder adoptieren können. Regelungen, die die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner ermöglichen, sind hier nachzulesen: http://www.bmj.bund.de/enid/Familienrecht/Lebenspartnerschaft_oz.html. Wenn ein Ehepaar ein Kind adoptieren möchte, müssen grundsätzlich beide Partner einverstanden sein und das Kind gemeinsam adoptieren. Ist bereits ein Kind vorhanden, kann ein Ehepartner das Kind seines Ehepartners adoptieren, wenn alle Voraussetzungen dazu geschaffen wurden.

Was ist die Pflegezeit?

Die Vermittlungsstellen werden überprüfen, ob die Bewerber um ein Adoptivkind als Adoptiveltern geeignet sind. Wenn diese Überprüfung positiv ausfällt, so ist es in der Regel so, dass das Kind zunächst einmal für einige Zeit in die entsprechende zukünftige Adoptivfamilie in Pflege gegeben wird. Die Adoptivpflegezeit beginnt an dem Tag, in dem das Kind in den Haushalt der künftigen Adoptiveltern aufgenommen wird und endet, wenn das Vormundschaftsgericht die Adoption durch Beschluss bestätigt.

Was ist ein Adoptionsverfahren?

Die Adoption eines Kindes wird durch das Vormundschaftsgericht ausgesprochen. Jede Einzelperson und jedes Ehepaar, das ein Kind adoptieren möchte, muss also einen notariell beurkundeten Antrag stellen. Zunächst werden die Voraussetzungen für eine Adoption überprüft. Fallt die Prüfung positiv aus, wird die Adoption durch das Vormundschaftsgericht durch Beschluss ausgesprochen.

Welche Voraussetzungen müssen Einzelpersonen und Ehepaare erfüllen?

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, ist es zunächst einmal von Bedeutung, dass Sie unbeschränkt geschäftsfähig sind. Möchten Sie als Ehepaar ein Kind adoptieren, dann können Sie dieses nun gemeinschaftlich tun.

Müssen Adoptiveltern kinderlos sein?

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss nicht kinderlos sein. Auch Einzelpersonen oder Paare, die bereits ein eigenes Kind haben, können – nach eingehender Prüfung – ein Kind adoptieren. Oft ist es jedoch so, dass viele Ehepaare ein Kind adoptieren möchten, weil sie, aus den verschiedensten Gründen, keine eigenen Kinder bekommen können.

Wie alt müssen Adoptiveltern sein?

Um ein Kind zu adoptieren, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein. Möchten Sie gemeinsam als Ehepaar ein Kind adoptieren, ist es ausreichend, wenn einer der Ehepartner das 25. Lebensjahr erreicht hat. Allerdings muss der andere Ehepartner zumindest 21 Jahre alt sein.

Gibt es ein Höchstalter für Adoptiveltern?

Gesetzlich festgelegt ist dieses nicht. Allerdings sollte der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern nicht zu groß sein.

Spielen die Einkommensverhältnisse bei einer Adoption eine Rolle?

Neben der persönlichen Eignung als Adoptiveltern werden auch die Einkommensverhältnisse geprüft. Einzelpersonen oder Ehepaare, die ein Kind adoptieren möchten, sollten finanziell so abgesichert sein, dass sie sich angemessen um das Kind kümmern und seine Potentiale entsprechend fördern können.

Können Adoptiveltern berufstätig sein?

Auch die Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt bei der Entscheidung für eine Adoption eine Rolle. Es muss sichergestellt sein, dass sich die künftigen Eltern des Kindes ausreichend um das Kind kümmern und ihre Berufstätigkeit und die Bedürfnisse des Kindes zum Wohle des Kindes vereinbaren können.

Gilt die Elternzeit auch für Adoptiveltern?

Auch Adoptiveltern können innerhalb der gesetzlichen Frist, insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, gerechnet ab der Aufnahme des Kindes. Nähere Informationen dazu: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47904.html

Gibt es Elterngeld für Adoptiveltern?

Haben Sie Kinder adoptiert oder Kinder zur Pflege (mit dem Ziel einer Adoption) in Ihren Haushalt aufgenommen, können Sie für die Dauer von bis zu 14 Monaten Elterngeld beantragen. Diese Frist beginnt dann, wenn das Kind/die Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen werden. Wenn das Kind/die Kinder das achte Lebensjahr vollendet haben, erlischt der Anspruch auf Elterngeld.

Wieviel kostet eine Adoption?

Falls Sie ein Kind aus Deutschland adoptieren möchten, ist die inländische Adoptionsvermittlung zwar gebührenfrei, allerdings fallen doch einige Kosten bereits im Vorfeld der Adoption an (u.a. Kosten für Notar, Beglaubigungen, Führungszeugnis etc.)

Wollen Sie ein Kind aus dem Ausland (beispielsweise Indien, Russland, Ukraine, Afrika) adoptieren, können die Kosten nicht genau beziffert werden, da diese je nach Herkunftsland des Kindes und den entsprechenden Bestimmungen des Landes unterschiedlich ausfallen können. Bedenken Sie auch, dass alle Dokumente und Urkunden in der Regel übersetzt werden müssen.

Adoptionskosten sind nicht von der Steuer absetzbar: Dazu ein Urteil – Az: 3 K 1841/06, Urteil vom 15. September 2009

Ist für eine Adoption ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig?

Ja, Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Im Strafregisterauszug dürfen keine Eintragungen enthalten sein.

Welche Formen einer Adoption gibt es?

Bei einer Adoption nach deutschem Recht gilt grundsätzlich die Inkognito-Adoption. Die leiblichen Eltern des Kindes, die ihr Kind zu Adoption freigeben, erfahren bei der Inkognito Adoption nicht, in welche Familie das Kind kommt.

Eine andere Möglichkeit der Adoption ist die halboffene Adoption. Bei dieser Adoptionsform besteht die Möglichkeit, dass die Adoptiveltern die leiblichen Eltern des Kindes kennenlernen können. Auch Briefkontakte, die Zusendung von Fotos etc. sind bei dieser Form der Adoption möglich. Die Kontaktaufnahme erfolgt hierbei über die Adoptionsvermittlungsstelle.

Handelt es sich um eine offene Adoption, besteht zu den leiblichen Eltern des Kindes direkter Kontakt.

Weitere Informationen zum Thema Adoption und Adoptionsrecht:

Adoptionskreis
Der Adoptionskreis ist ein Forum für Betroffene der Adoptionsthematik und eine Plattform zum Austausch über die Adoptionsthematik für Adoptierte, Adoptiveltern, Herkunftseltern, Pflegeeltern, Ehepartner von Adoptierten usw.

Auslandsadoption: http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_258430/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAA__node.html?__nnn=true

Adoption und Adoptionsrecht:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101234.html

http://www.pfad-bv.de/

http://www.adoptierte.de/

Gibt es einen Unterschied zwischen Pflegekindern und Adoptivkindern?

Rechtlich gesehen sind adoptierte Kinder die rechtlich alleinigen Kinder ihrer Adoptiveltern. Die verwandtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zu ihren leiblichen Eltern und Verwandten erlöschen mit der Adoption. Die Adoptiveltern erhalten das Sorgerecht für das Kind und übernehmen gleichzeitig die Unterhaltspflicht. In der Regel erhält das Kind den Familiennamen seiner Adoptiveltern.

Nehmen Ehepaare ein Kind in Pflege, erhalten diese nicht das Sorgerecht für das Pflegekind. Das Sorgerecht verbleibt grundsätzlich, auch in diesem Fall, bei den leiblichen Eltern des Kindes. Für die Erziehung und den Unterhalt des Kindes erhalten Pflegeeltern staatliche finanzielle Unterstützung.

Erhalten Pflegeeltern, die Pflegegeld vom Jugendamt bekommen, auch Elterngeld?

Für Kinder, die in Pflegefamilien leben (auf Grundlage des Kinder- und Jugendrechts) erhalten die Pflegefamilien kein Elterngeld. Für den Lebensunterhalt des Kindes bekommen die Pflegeeltern Leistungen vom zuständigen Jugendamt.

Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

Immer wieder werden Pflegeeltern gesucht. Aber welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Pflegeeltern zu werden? Wer ein Pflegekind in die Familie aufnehmen möchte, sollte sich zunächst an das örtliche Jugendamt wenden. Das Jugendamt berät über die verschiedenen Möglichkeiten, ein Pflegekind aufzunehmen, klärt über die Rechte und Pflichten von Pflegeeltern auf und informiert darüber, für welche Kinder eine Pflegestelle gesucht wird.

Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern?

Gemeinsam mit dem Jugendamt übernehmen Sie als Pflegeeltern die Verantwortung und die Pflichten für die Entwicklung und Erziehung des Pflegekindes. Als Pflegeeltern können Sie in den Entscheidungen des täglichen Lebens selbst bestimmen. Die elterliche Sorge allerdings bleibt in der Regel bei den leiblichen Eltern des Kindes.

Wer übernimmt die Kosten, die bei einem Pflegekind entstehen?

Pflegeeltern, die durch das Jugendamt ein Pflegegeld vermittelt bekommen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist gestaffelt nach dem Alter des Kindes und wird durch das Jugendamt ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Pflegegeld: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=352

Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, werden meist zuerst eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie gebracht. Dies kann auch die Familie sein, die für die spätere Adoption in Frage kommt. So können sich beide Seiten aufeinander einstellen und prüfen, ob ein Zusammenleben überhaupt möglich ist. Wenn sich jemand dazu entschieden hat, sein Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben, kann er den Kontakt mit der Vermittlungsstelle halten und so auch später noch erfahren, wie es dem Kind geht.

Weiterführende Informationen zum Thema Pflege- und Adoptivfamilie finden Sie auf:

http://www.adoption.de/

http://www.arbeitskreis-pflegekinder.de/

Pflegeelternschule:

http://www.pflegeelternschule-bawue.de/

http://www.pflegeelternschule.org/

Nicht nur, wenn ein Paar keine Kinder bekommen kann, sondern auch aus anderen Gründen stellt sich die Frage nach einer Adoption oder der Übernahme der Pflegschaft eines Kindes oder Jugendlichen. Dabei gibt es aber verschiedene Dinge, die vorausgesetzt werden und die erfüllt sein müssen. Mit einer Adoption werden alle Rechte und Pflichten übernommen, die auch den leiblichen Eltern zustehen. Das betrifft unter anderem den Bezug von Sozialleistungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit. Eine Adoption ist nicht leicht, denn zum einen sind es die formalen Hürden, die genommen werden müssen, zum anderen stehen einem Kind rund zehn mögliche Elternpaare gegenüber. Eine Pflegschaft ist da leichter zu bekommen, allerdings birgt sie das Risiko, dass das Jugendamt die Pflege wieder entzieht, wenn die Voraussetzungen für eine Kindesübernahme durch dessen leibliche Eltern wieder gegeben sind (zum Beispiel nach erfolgreichem Entzug und Wiedereingliederung in das gesellschaftliche und soziale Leben). Die Pflegschaft kann aber auch so ausgelegt sein, dass sie in eine Adoption mündet. Dann ist die Zeit als eine Art Probezeit zu sehen.

Voraussetzungen für eine Adoption

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, dass ein Paar verheiratet sein muss, wenn es ein Kind adoptieren möchte. Es gibt allerdings Vermittlungsstellen, die Eheleute bevorzugt behandeln und bei denen Alleinstehende so gut wie keine Chancen haben. Handelt es sich um eine eingetragene Lebensgemeinschaft, so kann nur einer der beiden ein Kind adoptieren.

Das Mindestalter der Eltern beträgt 25 Jahre, möchte ein Ehepaar ein Kind adoptieren, so muss der zweite Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein. Der Altersabstand zum Kind sollte maximal 40 Jahre betragen.

Die Berufstätigkeit ist nicht maßgeblich, allerdings sollte natürlich ein geregeltes Einkommen vorhanden sein. Wird ein Kind adoptiert, das jünger als zehn Jahre ist, wird von den meisten Adoptivstellen Wert darauf gelegt, dass mindestens ein Elternteil gar nicht oder höchstens geringfügig beschäftigt ist. So kann es sich der neuen Aufgabe in aller Ruhe widmen.

Die Wohnverhältnisse müssen angemessen sein, das Jugendamt prüft diese genau. So muss das Kind zum Beispiel ein eigenes Zimmer in ausreichender Größe bekommen. Geprüft wird des Weiteren, ob die Bewerber für ein Adoptivkind den psychologischen Kriterien genügen. Bewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis beim Jugendamt vorlegen, wobei Vorstrafen wegen geringer Vergehen nicht als Hinderungsgrund für die Adoption gesehen werden. Ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt wird ebenfalls verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber keine Krankheit hat, die sich lebensverkürzend auswirken kann oder unter einer Sucht leidet.

Zustimmung zur Adoption

Die Eltern müssen der Adoption des Kindes zustimmen, was frühestens acht Wochen nach der Geburt geschehen kann. Fehlt die elterliche Einwilligung und liegt eine grobe Verletzung der Pflichten der Eltern vor, so kann das Vormundschaftsgericht einen Beschluss zur Adoption fassen. Die Einwilligung der Eltern ist ebenfalls entbehrlich, wenn ein Elternteil einen unbekannten Aufenthaltsort hat oder auf Dauer geschäftsunfähig ist.

Alles rund um die Adoption finden Sie auf der Seite http://www.adoption.de/. Tipps und Ratschläge zur Pflegschaft sind auf der Seite http://www.familienatlas.de/ca/a/go/ zu finden.

Das Kind muss der Adoption ebenfalls zustimmen, was bis zu einem Alter von 14 Jahren über einen Vormund geschieht. Ist das Kind älter als 14 Jahre, wird es selbst befragt. Fehlt die Einwilligung des Vormunds, kann diese wieder durch das Vormundschaftsgericht gegeben werden. Die Einwilligungserklärungen müssen notariell beglaubigt sein.