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Meine Trennung und Scheidung - ein Auszug aus dem Familienrecht

Schwerpunkte: Trennung, Sorgerecht, Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familienrecht, Scheidung

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Scheidung und Familienrecht

Das Ende meiner Ehe begann eigentlich ganz schleichend: Streitereien häuften sich, die Unzufriedenheit auf beiden Seiten wuchs und wir entfernten uns immer mehr voneinander. Auf einer Rangliste von eins bis zehn, stand ich irgendwann, neben dem Sport, der Musik, der Arbeit, den Freunden und dem Fasnachtsverein, auf Platz sieben, oder sogar acht?

Nur der Unterschied von uns beiden war, dass ich unbedingt um diese Ehe kämpfen und für unsere beiden gemeinsamen Kinder die Familie erhalten wollte, während mein Exmann mit allen Mitteln versuchte, aus dieser Beziehung auszubrechen. Keine gute Basis, wenn das Ziel zweier Parteien doch so unterschiedlich ist und so musste das Unvermeidliche kommen – und ich entdeckte die Affäre meines damaligen Mannes!

Wenn ich heute die Geschichte erzähle, finden es alle urkomisch und auch ich kann inzwischen darüber lachen, wie der Polizist mir abends anrief, um mich zu informieren, dass unser parkendes Auto auf ein anderes gerollt war. Das alleine war ja nicht das Ungewöhnliche, nur war es leider nicht da, wo es sein sollte, nämlich auf dem Parkplatz bei der Musikprobe. Es stand vor einem Mietshaus in einem Nachbarort, nur zehn Minuten von unserer Wohnung entfernt. Ihn erreichen konnte ich nicht, da er sein Handy ausgeschalten hatte. Über den Grund, weshalb er nicht telefonieren konnte, brauchen wir wohl nicht spekulieren. Also bin ich damals erst einmal zu diesem Haus gefahren, wo mich schon die Polizei und das, inzwischen zurückgeschobene Auto, erwarteten. Nach mehrmaligen Anrufen, kam mein Exmann dann doch noch aus dem Haus gelaufen und man kann sich ja vorstellen, wie erschrocken er war, als er das Spektakel auf der Straße sah. Wenn so etwas im Kino oder Fernseher käme, würde ich es für ein ganz schlechtes Drehbuch halten, doch bei uns war es leider real. An diesem Abend ging er dann schon nicht mehr mit in sein „altes“ Zuhause und nach 24 Stunden Funkstille, kam er, um seine Sachen zu holen und den endgültigen Schlussstrich unter unsere Ehe zu ziehen.

Wenn ich heute zurückblicke, weiß ich, dass ich damals völlig unter Schock gestanden und nur noch instinktiv meinen Alltag bewältigt habe. Trotzdem habe ich recht schnell richtig gehandelt, in dem ich innerhalb zwei Tagen mir ein

eigenes Konto eröffnet, Kontakt zum Jugend- und Sozialamt aufgenommen und nach einem Rechtsanwalt gesucht habe, dessen Fachgebiet das Familienrecht ist. Da ich bisher noch nicht die Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes für Familienrecht gebraucht habe, war es für mich gar nicht so einfach, in der Vielzahl von Kanzleien, die im Telefonbuch standen, die richtige zu finden. Dass man in solchen Fällen auch einen Mediator hinzuziehen kann, der ein zerstrittenes Paar aktiv bei der Trennung unterstützt, oder hilft gemeinsame Güter aufzuteilen, davon habe ich erst ein paar Jahre später gehört. Es wäre in unserem Fall jedoch nicht nötig gewesen, da wir alles recht schnell und, heute würde ich sagen, zu meinen Gunsten, und denen unserer gemeinsamen Kinder, aufgeteilt hatten. Mein Exmann nahm wirklich nur seine persönlichen Sachen, wie die Kleidung, seinen Computer, sein Fahrrad, seine CDs usw. mit.

Lesetipp: ADS-Syndrom | Portal zur Ehescheidung und Familie

Meine vielen offenen Fragen mit einem Anwalt online zu klären, wäre für mich damals nicht ausreichend gewesen, da von Anfang an ja alles auf eine Scheidung hinauslief. Dafür musste ich schon jemand gegenübersitzen. Heute nütze ich schon eher einmal ein Forum für Familienrecht. Es gibt dabei ja meistens keine verbindliche Rechtsberatung, sondern besteht aus Berichten von Betroffenen. Ich nütze das Forum für Familienrecht, sowie Artikel in Zeitschriften eigentlich nur um mich zu informieren und auch auszutauschen. Es ist auch ideal um auf dem neusten Stand zu bleiben, denn man erfährt da recht schnell, wenn sich etwas verändert, wie z.B. der Satz der Düsseldorfer Tabelle.

Der erste Fachanwalt für Familienrecht war dann leider auch gleich ein Fehlgriff. Ich hatte ja keinen Familienrechtschutz und da ich in dieser Zeit noch ohne Anstellung war, wollte für die Rechtsberatung Rechtsbeihilfe beantragen. Leider arbeitete er für diesen Schein nicht und ich konnte mir damals nicht mehrere hundert Euro für einen Rechtsbeistand leisten. Somit war unsere Zusammenarbeit schon nach einem 20minütigen Gespräch beendet. Dafür war der zweite Termin bei einer Rechtsanwältin für Familienrecht ein voller Erfolg für mich. In windes Eile war mein Antrag für die Rechtsbeihilfe ausgefüllt und wir konnten uns meinem eigentlichen Problem widmen. Zu ihren Dienstleistungen zählt nicht nur Rechtsberatung zu beantragen und den Schriftverkehr zwischen mir und meinem damaligen Mann zu führen, sondern sie vermittelte auch stets zwischen uns, so dass keiner von uns sich wirklich übervorteilt fühlte. Mein Exmann vertraute ihr wohl auch, denn er nahm sich keinen eigenen Rechtsanwalt und drückte dadurch die Kosten für die Scheudung immens.

Sie rechnete anhand der Unterlagen meinen Kindesunterhalt für meine beiden Kinder aus, der genau der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle entsprach. Ich bin froh, dass ich bei seinem Auszug darauf bestand, dass er keine Unterlagen, Versicherungspolicen usw. mitnahm. Leider gab es in all den Papieren kein Hinweis darauf, dass er sein Geld für die Überstunden bar bekam. Da mein Exmann kein sehr großes Einkommen besaß, bekam ich für mich keinen Unterhalt. Ich erhalte jeden Monat pünktlich 453.60 Euro für unsere Kinder überwiesen. Dieser Unterhalt wurde im Lauf der Zeit immer wieder Grund für Streitigkeiten für uns, weil er ihn immer kürzen wollte und ich nicht auf die Summe verzichten wollte und konnte. Während ich in Trennung lebte und auf meinen Scheidungstermin wartete, bekam ich von Freunden und Bekannten immer wieder Zeitungsausschnitte, Artikel aus Zeitschriften für Familienrecht, die mir helfen sollten, zu meinem Recht zu kommen. Viele waren um uns besorgt, ob ich die große Wohnung, meine noch andauernde Diplomausbildung, überhaupt unser Leben mit dem Kindesunterhalt und der Sozialhilfe bezahlen konnte. Doch die Sorgen waren unnötig, denn am Ende blieb mir am Monatsende wohl mehr übrig, als ihm.

Es sollte dann noch über ein Jahr dauern, bis wir endlich einen Scheidungstermin hatten. Die Unterlagen für das Gericht pünktlich einzureichen, war wohl nicht so einfach für meinen Exmann… Am Tag der eigentlichen Scheidung war ich dann doch etwas aufgeregt, doch es ging alles recht schnell und kaum hatte der Richter stellte uns drei bis vier Fragen zu unserer Ehe und ihrem Ende gestellt, da war das Urteil auch schon ausgesprochen und wir unterzeichneten nur noch das Scheidungsurteil. Er lobte uns noch, wie toll wir mit unserem gemeinsamen Sorgerecht bis jetzt zurechtkamen und verabschiedete uns. Leider hielt das nicht sehr lange an. Mit jedem Jahr, das vergeht, wird das Interesse und der Kontakt weniger. Ich glaube, dass so etwas mit der jeweiligen Partnerin steht oder eben fällt- für uns war die neue Lebensgefährtin wohl kein guter Griff. Leider bleibt sie uns wohl eine Weile erhalten, denn er hat sie letztes Jahr geheiratet. Meine Kinder trauern bis heute noch der letzten Freundin nach, die ihn mehr im Kontakt unterstützte.

Als dann endlich alles soweit war, wir alles Hab und Gut geteilt, den Unterhalt geregelt, die Wochenendregelung geklärt hatten und die Scheidung von einem Notar beglaubigt war, hab ich mir geschworen, dass mir so schnell kein Mann mehr ins Haus kommt! Der Beweis dafür, dass ich meinen Schwur doch nicht eingehalten habe, ist zehn Monate und liegt gerade auf meinem Schoß und schläft friedlich. Und trotz der negativen Erfahrungen, die ich meiner ersten Ehe gemacht habe, werde ich mich schon bald noch einmal auf dieses Abenteuer „Ehe“ einlassen und freue mich auch schon richtig darauf.

Zum Kindesunterhalt ist immer derjenige der Eltern verpflichtet, bei dem das Kind nicht den hauptsächlichen Alltag verbringt, sprich, bei dem das Kind nicht regulär wohnt. Der Grund dafür ist klar, schließlich hat das Elternteil auch geringere Ausgaben für das Kind. Die Höhe des Kindesunterhalts wird mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die in jedem Jahr angepasst wird. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen gezählt, kann daher auch nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden.

Tipps, Tricks und Ratschläge im Ratgeber für Scheidung und Unterhalt
VAK – Verband Anwalt des Kindes. Bundesverband

https://www.youtube.com/watch?v=faDpTn7ggBg