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Scheidung - Scheidungsrecht, Unterhalt und Kosten bei Ehescheidung

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Ehe-Scheidung – Scheidungsrecht, Unterhalt und Kosten

Wenn eine Ehe vor der Scheidung steht, ist die endgültige Trennung für beide Partner kein einfacher Entschluss. Sowohl gefühlsmäßig, als auch in vielen Fällen finanziell, stellt das Ende einer Ehe eine schwere Belastung dar. Besonders dann, wenn ein Ehepartner von den Scheidungsabsichten des anderen Partners völlig überrascht wird, sitzt der Schock tief. Im ersten Moment sind viele wie gelähmt und wissen nicht ein noch aus.

Aus emotionaler Sicht verläuft der Weg bis zur Scheidung und die Neuorientierung nach der Scheidung in verschiedenen Phasen, wobei zur Bewältigung der Krisen viel Kraft erforderlich ist. Nicht nur der Partner, der verlassen wird, auch der Partner, von dem die Scheidungsabsicht ausgeht, erlebt diese Phasen. Allerdings hat dieser natürlich viel früher mit der Bewältigung begonnen, da er sich bereits seit Längerem mit dem Thema Ehescheidung gedanklich beschäftigt hat. Wer von der Trennungsabsicht völlig überrascht wird, ist gefühlsmäßig nicht auf eine Scheidung eingestellt und erlebt erst einmal einen Trennungsschock.

Die verschiedenen Phasen, die bei der Trennung von einem geliebten Menschen auftreten, sind vergleichbar mit den Empfindungen, die bei dem Verlust eines Menschen durch Tod erlebt werden. Dabei spiegelt sich die Trennungskrise in vielen unterschiedlichen Bereichen wider – in den Gedanken, den Gefühlen und den körperlichen Reaktionen. In einigen Fällen führt die Krise bei einer Scheidung bis hin zur Depression und kann sich in vielfältigen Krankheitsbildern äußern.

Die Phasen der Trennung

In der ersten Phase der Trennung wird die bevorstehende Scheidung verleugnet und ignoriert. Dieses Nicht-Wahrhaben-Wollen der Ehescheidung ist ein Schutzmechanismus, der ausgelöst wird, um die Tatsachen nicht bewusst wahrnehmen zu müssen. In dieser Phase unterliegt der verlassene Partner meist der Hoffnung, dass sich die Ehe noch retten lässt und dass es eine zweite Chance für die Beziehung gibt.

Die zweite Phase bei einer nahenden Scheidung erleben viele als Stadium der Stimmungsschwankungen. Hoffnung wechselt sich ab mit Trauer. Gefühle, wie Wut oder Angst kommen auf und es beginnt eine Zeit der Selbstzweifel. Hätte ich die bevorstehende Scheidung verhindern können? Habe ich mich zu wenig um meinen Partner gekümmert? Was wird bei einer Scheidung aus den Kindern? Um diese und viele Fragen mehr drehen sich die Gedanken oftmals im Kreis. Häufig treten in dieser Phase vor der Scheidung Schlafstörungen auf, manche Menschen nehmen stark ab und körperliche Beschwerden können sich einstellen.

Die nächste Phase kann als Etappe der Neuorientierung beschrieben werden. Sie kann sowohl vor, als auch nach der Scheidung eintreten, je nachdem, wie die Ehescheidung verläuft, ob sich die Partner gütlich trennen oder ob ein sogenannter Rosenkrieg zwischen den Ehepartnern herrscht. Wollen beide Partner die Scheidung, kann diese Phase relativ früh eintreten, da sich beide bereits mit der Trauerbewältigung auseinandergesetzt haben. Kam die Scheidung allerdings für einen Partner unverhofft, braucht dieser meist eine viel längere Zeit nach der Scheidung, um sich neu orientieren zu können. In der Phase der Neuorientierung geht es darum, wieder eine neue Zukunftsperspektive zu sehen, das Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen und die grüblerischen Gedanken um Partner und Scheidung ad acta zu legen.

Wenn die vierte Phase beginnt, ist die schlimmste Zeit der Trennung überstanden. Das innere Gleichgewicht ist wieder hergestellt, das Selbstvertrauen, das nach der Scheidung erheblich gelitten hat, ist wieder aufgebaut und der vorherige Ehepartner sieht sich nicht mehr als Partner, sondern als eigenständiger Mensch. Viele entdecken in dieser Zeit längst vergessene Vorlieben, widmen sich erneut den Hobbys, die sie während der Ehe vernachlässigt haben und arrangieren sich mit ihrem Leben als Single. Dies ist auch die Zeit nach der Scheidung, in der viele wieder offen für eine neue Partnerschaft sind und mit ihrer Ehe und der Scheidung abgeschlossen haben.

Nun wäre es natürlich schön, wenn diese vier Phasen geradlinig nacheinander verlaufen würden und möglichst noch ein genauer Zeitraum benannt werden könnte, in dem die Gedanken und Gefühle nach einer Scheidung wieder frei sind. Leider ist dem nicht so. Oftmals kommt es während oder auch nach der Scheidung zu Rückfällen in eine frühere Phase, sei es ausgelöst durch Streit mit dem ehemaligen Partner, das Scheidungsverfahren selbst oder einfach durch Erinnerungen. Wer bei einer Scheidung glaubt, es gibt kein Licht am Ende des Tunnels, kann sich Beistand in einer Selbsthilfegruppe suchen, die gerade in dieser Situation ein guter Ratgeber sein kann, denn oftmals hilft es schon, mit anderen Betroffenen zu sprechen und sich Trost und Rat zu holen.

Je nach Ausmaß der Veränderungen nach einer Scheidung, dem Lebensalter und der Persönlichkeit jedes Einzelnen kann die Verarbeitung einer Ehescheidung unterschiedlich lange dauern. Es gibt keinen festen Zeitrahmen und jeder verkraftet eine Scheidung anders. Je besser allerdings die Trauerbewältigung verarbeitet und die neue Situation nach der Scheidung angenommen wird, desto leichter wird es fallen, mit der neuen Lebenssituation nach der Ehescheidung zurechtzukommen. Gerade wenn Kinder bei der Scheidung betroffen sind, sollten die Expartner auch nach der Scheidung in der Lage sein, miteinander zu reden, um Fragen rund um die Kinder, Unterhalt und Sorgerecht zu klären.

Scheidungskinder – Gespräche über die Scheidung sind wichtig

Kinder sind von einer Scheidung genauso betroffen wie die Ehepartner selbst. Oftmals haben sie bereits im Vorfeld einer Scheidung Streit mitbekommen, haben vielleicht sogar Tränen und Gefühlsausbrüche miterlebt und sind dementsprechend verunsichert. Viele Kinder suchen gar die Schuld bei sich selbst, wenn sich die Eltern trennen. Deshalb ist es wichtig, mit den Kindern über die Scheidung zu sprechen und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie mit ihrer Trauer nicht alleine sind.

Auch jüngere Kinder bekommen schon mehr von einer Scheidung mit, als manche Eltern glauben. Sie sind ängstlich, weil sie nicht verstehen, warum Mama oder Papa nicht mehr nach Hause kommen und warum sie jetzt vielleicht sogar in einer neuen Umgebung leben. Um den Kindern in der schwierigen Phase der Scheidung Halt zu geben, ist es wichtig, mit ihnen über ihre Gefühle zu sprechen. Natürlich können sie die Komplexität einer Scheidung noch nicht verstehen, sie sollten aber das Gefühl haben: Mama und Papa sind immer für mich da.

Bei allen Schwierigkeiten und Problemen, die eine Scheidung mit sich bringt, sind Scheidungskinder immer die Leidtragenden, besonders, wenn Streitigkeiten zwischen den Eltern sozusagen auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Deshalb sollten die Partnerrolle und die Elternrolle auch nach einer Scheidung differenziert betrachtet werden, auch wenn es emotional schwer fällt, der geschiedene Partner ist immer noch Elternteil.

Wenn der Entschluss über den Zeitpunkt der Scheidung und die damit verbundenen Veränderungen im Zusammenhang mit den Kindern, wie Sorgerecht nach der Scheidung, Besuchsrecht und Umgangsrecht nach der Trennung feststehen, spätestens dann sollten beide Elternteile ein altersgerechtes Gespräch mit den Kindern führen, um sie an den Entscheidungen teilhaben zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu geben, auch ihre Sichtweise zur Scheidung darzustellen.

Sind die Kinder schon älter, ist es sinnvoll, die Entscheidung mit ihnen abzusprechen, bei welchem Elternteil sie in Zukunft leben möchten. Die Gespräche mit den Kindern sollten keinesfalls in gegenseitige Beschuldigungen und Streitgespräche ausarten, hier geht es nicht um die zerbrochene Partnerschaft, sondern nur um die Rolle als Eltern. Kinder müssen sich darauf verlassen können, auch wenn die Eltern nicht mehr unter einem Dach gemeinsam wohnen, dass sie weiterhin Mutter und Vater sind. Falsche Versprechungen sind übrigens bei solchen Gesprächen fehl am Platz, die Folge ist verspieltes Vertrauen, das bei manchen Scheidungskindern sehr schwer wieder aufzubauen ist.

Wie Kinder auf eine Scheidung reagieren, hängt von den Umständen der Ehescheidung, dem Alter und dem Temperament des Kindes ab. Manche Kinder reagieren mit Wut, andere mit Verzweiflung, und einige ziehen sich zurück und möchten nicht mehr über die Scheidung sprechen. In dieser Situation brauchen die Kinder einen starken Rückhalt von Mutter und Vater und das Gefühl, dass diese immer für sie da sind. Natürlich läuft eine Scheidung nicht immer ideal als einvernehmliche Scheidung ab, oftmals gibt es Streit um die Trennung des Hausrats, den Unterhalt, die Scheidungskosten und vieles mehr. Auch wenn es noch so schwer fällt, der Ex-Partner ist auch nach der Scheidung immer noch Elternteil und Kinder brauchen gerade bei einer Trennung beide Elternteile, damit sie nicht zu einem Scheidungsopfer werden.

Wie funktioniert eine Online-Scheidung?

Da das Schuldprinzip abgeschafft wurde, gilt für die Auflösung einer Ehe nur eine gescheiterte Ehe als Scheidungsgrund. Als Scheidungsvoraussetzung gilt hierbei, dass die Lebensgemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern nicht mehr besteht und das eine Wiederherstellung der Ehe nicht mehr zu erwarten ist. Trennen sich beide Ehepartner einvernehmlich, können sie, um die Kosten einer Scheidung zu senken, eine Online Scheidung in Betracht ziehen. Allerdings ist es auch bei einer Online Scheidung nicht so, dass mit einem Klick die Ehe aufgelöst wird und die Partner sind geschieden, vielmehr kann durch eine Online Scheidung das Scheidungsverfahren und der Scheidungsablauf vereinfacht werden. Rechnen sie die Kosten der Scheidung vorab aus.

Bei einer Online-Scheidung wird die Einleitung des Scheidungsverfahrens online ermöglicht, so dass die jeweiligen Mandanten auf diese Art und Weise Zeit und Kosten sparen. Auch der gesamte Schriftverkehr mit dem Anwaltsbüro kann bei einer Online Scheidung, soweit es möglich ist, online abgewickelt werden. Zum Scheidungstermin müssen beide Parteien jedoch persönlich erscheinen und werden zum Zeitpunkt der Trennung und zum Scheitern der Ehe angehört. Dabei werden sie durch einen Fachanwalt vertreten, so dass auch bei einer Onlinescheidung, genau wie bei einer konventionellen Scheidung, eine kompetente und sachkundige Betreuung gewährleistet ist. Eine unter anderem im Familienrecht spezialisierte bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei finden Sie hier.

Sorgerecht und Unterhalt

Der gesetzliche Regelfall bei einer Scheidung ist heute meist die gemeinsame elterliche Sorge. Bestehen allerdings begründete Einwände gegen eine gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung, kann der Partner, der das alleinige Sorgerecht beantragen möchte, einen sogenannten Sorgerechtsantrag stellen. Das Familiengericht entscheidet dann, ob ein Elternteil die Sorge für das Kind übertragen bekommt oder ob sich die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Scheidung teilen.

Derjenige, bei dem das minderjährige Kind nach der Scheidung lebt, der es betreut und versorgt, erfüllt damit seine vollständige Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, d.h., er zahlt eine festgelegte Summe für das Kind an den Elternteil, der es betreut, als Kindesunterhalt. Richtlinie für die Zahlung des Unterhaltes bildet u.a. die Düsseldorfer Tabelle. Handelt es sich um ein Kleinkind, das betreut werden muss und infolgedessen keine Berufstätigkeit ausgeübt werden kann, hat der Partner, der das Kind betreut, auch in der Regel einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den ehemaligen Ehepartner.

Wer hilft bei Problemen rund um die Scheidung?

Tipp: Kompetente Beratung erfahren Sie durch Rechtsanwältin Antje Pulinckx-Maurer.

Wer plötzlich mit einer Scheidung konfrontiert wird, steht auf einmal vor Problemen, die oftmals unüberwindlich scheinen. Kaum jemand beschäftigt sich mit dem Scheidungsgesetz oder dem Scheidungsrecht, wenn es nicht gerade persönlich auf Grund einer bevorstehenden Scheidung zutrifft. Und wer weiß schon, ob es ein neues Scheidungsrecht gibt? Was ist eine Härtefallentscheidung? Was ist der Streitwert bei einer Scheidung? Wie sieht es mit der Rückzahlung der Eigenheimzulage bei einer Scheidung aus? Und wie berechnet sich die Steuer und die Steuerklasse nach einer Scheidung? Für all diese Fragen ist ein Scheidungsanwalt der richtige Ansprechpartner. Er berät im Rahmen der Scheidungsberatung zu Fragen rund um das Familienrecht bei einer Scheidung, Scheidungsunterhalt, Scheidungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung und anderen anstehenden Problemen.

Die ansteigende Scheidungsrate zeigt, dass sich immer mehr Männer und Frauen scheiden lassen. Dabei sind die Scheidungsgründe, die zu Ehescheidungen führen, äußerst vielfältig und bei jedem Ehepaar anders gelagert. Damit es bei einer Scheidung nicht zum Rosenkrieg kommt, sollten sich betroffene Ehepaare bereits vor der Trennung Rat und Hilfe bei einer Rechtsberatung holen. Gerade, wenn Kinder in die Scheidung involviert sind, sollte die eheliche Trennung möglichst einvernehmlich ablaufen.

Neben einer Rechtsberatung oder Online-Rechtsberatung (Anwälte finden Sie in einem Rechtsanwaltsverzeichnis) können Paare, die über eine Scheidung nachdenken, die Angebote einer Mediation als Scheidungshilfe in Anspruch nehmen. Dabei können sie im Rahmen dieser Mediation bereits im Vorfeld einer Scheidung Vereinbarungen über Wohnrecht, Trennung des Hausrats, eine Namensänderung bei der Scheidung sowie andere Scheidungsvereinbarungen treffen. Auch nach der gerichtlichen Scheidung, wenn die ehemaligen Ehepartner das Scheidungsurteil in der Hand halten, kann eine Mediation hilfreich sein, besonders, wenn es um Themen wie Unterhalt und Sorgerecht geht.

Häufig wird die Mediation in der Scheidungsphase benötigt, wenn es um Sachthemen, wie Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich, PKV nach der Scheidung, Scheidungskosten und andere Themen rund um das Scheidungsrecht geht. Auch Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsregelungen können im Rahmen einer Mediation besprochen werden. Der Mediator fungiert dabei als Vermittler zwischen den Parteien, ohne jedoch selbst Stellung zu beziehen.

Bei diesen Mediationsgesprächen kann jeder Ehepartner seine Position gegenüber dem jeweiligen Verhandlungsgegenstand erklären und es wird gemeinsam mit dem Mediator nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Sind die einzelnen Optionen klar, kann eine Verhandlungslösung bereits im Vorfeld einer Scheidung erreicht werden, wobei jeder Ehepartner zu Kompromissen bereit sein sollte. Im Rahmen einer Mediation ist es möglich, persönliche Lösungsmöglichkeiten zu Scheidungsvereinbarungen zu finden und auch im Einzelfall individuelle Ergebnisse, mit denen beide Partner einverstanden sind, zu erreichen. Damit kann eine einvernehmliche Scheidung erzielt werden, die wiederum Anwaltskosten sparen kann.

Die im Rahmen einer Mediation getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich fixiert, so dass spätere Konflikte beim Anwalt und dem Scheidungsprozess vermieden werden können. Die getroffenen Scheidungsvereinbarungen können von beiden Parteien dem Scheidungsanwalt zur Überprüfung vorgelegt werden. Sollte es zu Unstimmigkeiten und Problemen während der Scheidungsphase oder nach der Scheidung aufgrund neuer Lebensbedingungen kommen, kann die Mediation jederzeit wieder aufgenommen werden und bestehende Vereinbarungen je nach Bedarf durch neue ersetzt werden.

Die Ehe kann dann geschieden werden, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben, beide Partner die Scheidung beantragen oder ein Partner dem Scheidungsantrag des anderen Partners zustimmt. Stimmt ein Partner dem Scheidungsantrag nicht zu, kann die Ehe nach drei Jahren geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und es keine Aussicht auf Wiederherstellung der Ehe gibt. Auch vor Ablauf des Trennungsjahres kann es zur Ehescheidung kommen, wenn eine Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft eine unzumutbare Härte für einen Partner darstellen würde.

Scheidungsurteile, die in der mündlichen Verhandlung verkündet werden, sind grundsätzlich rechtskräftig, sobald sie zugestellt wurden und die Rechtsmittelfrist verstrichen ist. Wurde jedoch bereits bei der Verhandlung ein Rechtsmittelverzicht erklärt, ist das Scheidungsurteil damit mit sofortiger Wirkung rechtskräftig und der Richter verkündet, dass die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

Eine Ehescheidung ist immer ein Entschluss, den beide Beteiligte sicherlich nicht leichtfertig treffen. Dennoch ist die Quote von mehr als 30 Prozent sehr hoch, was Scheidungen angeht. Vor die eigentliche Ehescheidung hat der Gesetzgeber das Trennungsjahr gesetzt, das bei einigen Paaren zu einer Versöhnung führen kann. Im Interesse der Kinder, die möglicherweise vorhanden sind, sollten die Partner darauf achten, dass sich die Zeit bis zur Scheidung nicht zu einem Rosenkrieg auswächst.

Hilfreiche Infos zum Thema Beziehung und Scheidung: http://www.dr-mueck.de/HM_Beziehung/HM_Beziehung.htm

Eine Ehescheidung ist immer ein unschönes Ende einer einst großen Liebe. Doch in Deutschland werden momentan so viele Ehen wie noch nie geschieden. Statistisch gesehen geht rund jede dritte Ehe in die Brüche. Wer sich nun also am Ende seiner Ehe befindet und eine Trennung nicht mehr ändern kann oder möchte, wird sich sicherlich mit den Vorschriften zur Scheidung befassen. Wichtig ist es dabei, juristischen Rat einzuholen, vor allem, wenn es bei der Scheidung auch um Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder geht. Einige Anwälte bieten seit Anfang der neunziger Jahre eine so genannten Online-Scheidung an, wobei dieser Begriff so nicht ganz richtig ist. Denn die eigentliche Scheidung kann nicht über das Internet vollzogen werden, zuletzt steht immer noch der Termin beim Scheidungsrichter an. Allerdings kann die vorherige Kommunikation komplett über das Internet abgewickelt werden, eine empfehlenswerte Vorgehensweise, wenn sich beide ehemaligen Partner einig sind. Ist das nicht der Fall, sollte ein Anwalt vor Ort persönlich aufgesucht werden und es sollte sich jeder einen eigenen Anwalt nehmen.

Vorschriften für die Ehescheidung

Die Ehe gilt eigentlich als Institution, die für das ganze Leben geschlossen wurde und daher besonders schützenswert ist. Dies ist sogar im Grundgesetz so verankert. Sie kann durch Tod, Aufhebung oder Scheidung beendet werden. Dabei muss eine Scheidung durch das Urteil eines Familiengerichts rechtskräftig werden.

Geht es bei der Scheidung um Unterhalt, so geht es nicht mehr, wie früher, um die Schuld desjenigen, der für das Scheitern der Lebensgemeinschaft verantwortlich ist, sondern es geht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Eigenverantwortung wird ebenfalls vorausgesetzt. Hier kommt das Prinzip des Versorgungsausgleichs zum Tragen. Dabei gibt der wirtschaftliche stärkere ehemalige Partner Anwartschaften auf Versorgungsbezüge an den schwächeren Partner ab. Der schwächere Partner ist meist die Frau, die ihren Beruf für die Erziehung der Kinder zumindest kurzzeitig aufgegeben hat. Sie kann zum Beispiel Rentenanwartschaften von ihrem Mann beanspruchen. Auch andere Punkte werden geregelt, wie Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder.

Voraussetzungen für die Ehescheidung

Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Die eheliche Lebensgemeinschaft darf dann nicht mehr bestehen, daher muss auch das Trennungsjahr eingehalten werden. Dieses muss aber nicht in zwei getrennten Haushalten verbracht werden, sondern beide ehemaligen Ehegatten können eine Wohnung oder ein Haus gemeinsam bewohnen. Es muss aber nachgewiesen werden, dass jeder seine eigenen Räumlichkeiten nutzt und sein eigenes Leben führt. Die Zerrüttung einer Ehe wird vermutet, wenn beide Partner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und wenn beide Partner in die Scheidung einwilligen. Auch, wenn nur einer sich scheiden lassen will, muss eine Trennungszeit durchgehalten werden, diese beträgt dann allerdings drei Jahre. Eine einvernehmliche Scheidung ist also die schnellere Variante. Liegt allerdings ein unzumutbarer Härtefall vor, so kann die Ehe auch auf richterliche Anordnung vor Ablauf des Trennungsjahres beendet werden. Das kann zum Beispiel sein, wenn Misshandlungen nachgewiesen werden oder wenn ein Partner die Ehe zu dritt wünschte. Die Härtefälle werden meist von den Richtern subjektiv bewertet.

Die Scheidung wird auch steuerlich wirksam, denn die geschiedenen Partner können das Ehegattensplitting nicht mehr in Anspruch nehmen und werden wieder in die Steuerklasse eins eingestuft, beziehungsweise zwei, wenn die Kinder im Haushalt leben.

Informationen zum Thema sind auf der Seite http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Scheidung/scheidung.htm

https://www.youtube.com/watch?v=8gKD8S6aLTU