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Kinder-Sorgerecht - alleiniges Sorgerecht - gemeinsames Sorgerecht

Schwerpunkte: Sorgerecht, Kinder Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Antrag auf Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht

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Kinder-Sorgerecht, alleiniges und gemeinsames Sorgerecht

Kinder-Sorgerechtsgesetze variieren von Staat zu Staat. In Berlin können andere Gesetze gelten als beispielsweise in Wien. Schaut man jedoch in die Kinder-Sorgerechtsgesetze, so gibt es da einige generelle Gesetze, die gelten. Wenn Sie sich mit einem Sorgerechts-Prozess beschäftigen, so ist es sehr wichtig, dass Sie dabei voll und ganz die verschiedenen Gesetze verstehen und wie diese Ihren individuellen Sorgerechts-Fall beeinflussen.

 

Meistens hat das Gericht, welches für den Scheidungsprozess zuständig ist, auch etwas zu sagen was das Sorgerecht der Kinder angeht. Wenn ein Kind geboren wird und die Eltern sind verheiratet, so haben beide Elternpaare die gleichen gesetzlichen Rechte in Bezug auf das Sorgerecht, wenn sie sich scheiden lassen. In einen Kinder-Sorgerechtsfall ist es das wichtigste abzuwägen, was für das Kind am besten wäre. Das Wohlbefinden der Kinder hat Vorrang gegenüber dem Willen und dem Begehren der Eltern. Einige Staaten glauben, dass es das Beste für das Kind ist, wenn es weiterhin regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Häufig ist es so, dass der Elternteil, welche die meiste Unterstützung bieten kann, als Aufsichtselternteil ernannt wird. Der Begriff Aufsichtselternteil wird für den Elternteil verwendet, welcher die meiste Zeit mit dem Kind verbringt. Deshalb ist ein Nichtaufsichtselternteil der für den Elternteil gebrauchte Begriff, welcher weniger Zeit mit dem Kind verbringt.

 

Die meisten Staaten haben eine Abmachung getroffen, sollten beide Elternteile in der Frage des Sorgerechtes nicht übereinstimmen. Meistens ist es so, das die Eltern an einer Vermittlung teilnehmen, um einen Besuchs-Plan auszuarbeiten und das Besuchsrecht zu klären – Ziel ist, das dann beide Elternteile dem Plan zustimmen können. Bei der Vermittlung treffen sich die Eltern mit einem neutralen Dritten, der dann den Eltern hilft, ihre Differenzen, welche sich auf das Sorgerecht beziehen, zu lösen und darüber zu verhandeln. Sollte diese Vermittlung jedoch scheitern, so können die Eltern diese Angelegenheit vor Gericht bringen. Sie können beide Seiten ihrer Fälle dem Richter präsentieren und ihn oder ihr dann die Endentscheidung betreffs des Sorgerechtes des Kindes treffen lassen. Sorgerechts-Prozesse können äußerst schwierig sein und können hohe Kosten verursachen. Eine beidseitige Übereinkunft ist zu bevorzugen, da es am wahrscheinlichsten ist, das das gemeinsame Sorgerecht Anwendung findet, wenn der Richter die Entscheidung für die Eltern treffen sollte. Man kann zwar einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen, doch geschieht der Entzug des Sorgerechtes nur, wenn sehr trifftige Gründe dafür sprechen. Es kann unter bestimmten Umständen auch sein, das die Großeltern das Sorgerecht zugesprochen bekommen. Es gibt viele Faktoren, welche beim Sorgerecht ins Spiel kommen können. Da die Gesetze von Staat zu Staat variieren, ist es wichtig, einen lokalen Rechtsanwalt zu konsultieren. Gehen Sie sicher und befassen Sie sich mit den Gesetzen in Ihrem Staat, bevor Sie in einen Kinder- Sorgerechts-Prozess voranschreiten. Unter www.sorgerecht.de finden Sie hierzu weitere Informationen.

 

Was Sie über das Familiengesetz wissen sollten

Egal ob in Österreich, der Schweiz oder in Deutschland – wenn Probleme innerhalb der Familie auftreten oder die Beziehungen in der Familie außer Kontrolle geraten, dann ist das Familiengesetz der Zweig der gerichtlichen Problemlösung, welcher sich mit einer großen Auswahl an Familien-relevanten Problemen auseinandersetzt.

Meist ist es so, das die Familiengerichte die schwersten Fälle inne haben, sie sind genauso zuständig für Angelegenheiten, welche das Sorgerecht des Kindes betreffen (wie z.B. den Antrag auf alleiniges Sorgerecht, das Sorgerecht bei Trennung, das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht, vorläufiges Sorgerecht) und sie beschäftigen sich ebenfalls mit der korrekten Abwicklung, wenn Ehepaare sich scheiden lassen möchten.

Innerhalb des Systems erstrecken sich Fälle, welche das Familiengesetz angehen, von den wohlhabensten lokalen Einwohnern bis hin zu den ärmsten allein erziehenden Elternteilen. Betroffen können also alle Schichten einer Bevölkerung sein. Keine soziale oder wirtschaftliche Klasse wird vom Familiengerichts-System verschont, da einfach viele Bereiche zu dem Familiengesetz dazu gehören. Nachstehend sind einige der verschiedenen Gebiete aufgeführt, wo das Familiengesetz zur Anwendung kommen kann:

Wenn zwei Menschen heiraten möchten, so findet das Familiengesetz Anwendung, da eine Genehmigung notwendig ist, um die Hochzeitspläne weiter durchführen zu können. Dasselbe gilt für gleichgeschlechtige Paare und familiäre Partnerschaften. Für gleichgeschlechtige Paare regelt es die Rechte und Pflichten genauso, wie es bei Paaren der Fall ist, wo einer männlich und einer weiblich ist. Bei familiären Partnerschaften wird die Beziehung zwischen zwei Menschen anerkannt, welche beschlossen haben, nicht in einer traditionellen Ehe, eheähnlicher Gemeinschaft oder als gleichgeschlechtiges Paar zusammen zu leben.

Im Falle der Heirat kann ein Ehevertrag alles weitere regeln.

Familiengesetze befassen sich mit den gesetzlichen Problemen, welche während einer Ehe entstehen können. Diese Probleme treten meist dann auf, wenn die Ehepartner sich einander Schaden zufügen. Sie überwachen auch Adoptionsprozesse und beschäftigen sich mit Problemen einer Leihmutterschaft. Wenn ein Partner sein oder ihr Kind entführt, dann wird das Familiengesetz zu Rate gezogen um sich diesen Fall anzunehmen. Die Kindesmisshandlungen fallen auch in den Bereich des Familiengesetzes – dabei ist dieser Bereich der, der für die Eltern die größte Belastung im Bereich der familiären Sorgen darstellt.

Wenn die Beziehung zwischen zwei Menschen verbittert ist und das Ende dieser gekommen ist, dann beschäftigt sich das Familiengesetz mit allen Problemen der Trennung und Scheidung. Sie sorgen dafür, dass Eigentums-Regelungen und Alimente-Zahlungen erledigt werden. Auch die Frage „wer bekommt das Sorgerecht“ wird hier geklärt.

 

Was Sie über das Scheidungsgesetz wissen sollten

Da die Scheidungs-Rate zu jeder Zeit sehr hoch ist, ist es wichtig, dass man über das Scheidungsgesetz gut informiert ist. Fast 50 Prozent aller Ehen werden wieder geschieden. Deshalb ist es wirklich sehr wichtig, dass Sie sich mit diesem Gesetz gut auskennen. Das Scheidungsgesetz variiert von Fall zu Fall, darum ist es wichtig dass Sie schauen, welche Einzelheiten für Ihren Fall Gültigkeit haben. Jedoch gibt es einige allgemeine Gesetze, die global gelten.

Wenn Sie nach einer Alternative zum alternativen Rechtsstreit suchen, dann könnte die Scheidungsvermittlung eine Option für Sie sein. Die Hauptaufgabe des Vermittlers besteht darin, den beiden Parteien zu helfen überein zu kommen. Der Vermittler als neutraler Dritter hat die Aufgabe sicherzustellen, dass sich beide Partner sich fair verhalten. Der Vermittler kann mit dem Lebensgefährden arbeiten um Probleme die das Sorgerecht, den Unterhalt, das Besuchsrecht, die Eigentumsverhältnisse und die Alimentezahlung zu klären. Gerade beim Thema Sorgerecht ergeben sich meist viele Fragen: Was streben wir an – das gemeinsame Sorgerecht oder das alleinige Sorgerecht? Wer bekommt das Sorgerecht – der Vater oder die Mutter? (manchmal können auch die Großeltern das Sorgerecht bekommen) Wie beantrage ich das alleinige bzw. beidseitige Sorgerecht? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der elterlichen Sorge? Was besagt das vorläufige Sorgerecht? Wie ist das mit der Besuchsregelung (gerade an Feiertagen wie Weihnachten oder wenn es um den Urlaub geht kann es zu Unstimmigkeiten kommen). Googelt man mal im Netz, so werden Sie mehr als ein Forum zu diesen Themen finden, wo Sie sich dann mit ebenfalls Betroffenen austauschen können.

Eine andere Alternative zum traditionellen Rechtsstreit ist das Gemeinschaftsgesetz. Paare, die sich scheiden lassen wollen und einen Rechtstreit aus dem Weg gehen möchten und dennoch auf eine solide gerichtliche Darstellung nicht verzichten wollen, sollten das Gemeinschaftsgesetz in Betracht ziehen. Das Gemeinschaftsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Team von professionellen Scheidungsfachleuten in Anspruch zu nehmen. Einige Menschen glauben, dass eine Partei die Mehrheit des Eigentums erhalten könnte. Jedoch ist es wahrscheinlicher, dass das Vermögen, was seit der Heirat zusammengekommen ist, gleichmäßig auf beide Paare verteilt wird. Deshalb ist es sehr wichtig, dass beide Paare einige klare Prioritäten festlegen und für sich selbst entscheiden, was für Sie wirklich wichtig ist.

Die Krankenversicherung und die Steuer sind zwei weitere wichtige Themen, wenn eine Scheidung in Betracht gezogen wird. Wenn Sie bisher bei Ihrem Ex-Lebensgefährte mit versichert waren, so ist es wichtig für Sie, das Sie den Versicherungsschutz für sich und Ihre Kinder allein weiterführen. Durch einen zugelassenen Rechtsstreit kann das alles ausgearbeitet werden. Hinsichtlich der Steuern ist zu klären, welchem Partner welche Steuervergünstigungen zustehen.

Es gibt eine Vielzahl von Scheidungsgesetzen die in Kraft treten, wenn Paare sich scheiden lassen wollen. Eine Scheidung ist meist für die Betroffenen keine leichte Sache. Wenn Sie jedoch über die Scheidungsgesetze in Ihrem besonderen Fall Bescheid wissen, so kann dies einiges von dem Kopfzerbrechen nehmen, was Sie wegen der Scheidung haben werden.

 

Scheidungsgesetz und Familiengesetz verstehen

Die folgenden Fragen und Antworten sind zur Verfügung gestellt worden, damit Sie das Familiengesetz besser verstehen.

F: Welche Arten des Sorgerechtes gibt es und wer kann alles das Sorgerecht bekommen?

A: Es gibt zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht, das geteilte Sorgerecht, das alleinige Sorgerecht, das vorläufige Sorgerecht. Die Mutter oder der Vater können jeweils alleine de elterliche Sorge für ihr Kind tragen. Aber auch den Großeltern ist es möglich, den Antrag auf Sorgerecht zu stellen. Hilfe und Beratung zum Sorgerecht bekommt man auf dem Jugendamt.

F: Was sind Situationen, in denen ich mich mit dem Sorgerecht beschäftigen muss?

A: Bei Scheidung oder bei einer Trennung kommt man nicht an der Frage des Sorgerechtes vorbei. Neben den Rechten und Pflichten, die sich in diesen Zusammenhang ergeben wird bei einer Sorgerechtsvereinbarung auch das Besuchsrecht geklärt. Meist kommt es zum Streit, wenn es um Feiertage wie Weihnachten geht oder wer mit dem Kind in den Urlaub fährt. Man kann auch auf das Sorgerecht verzichten und genauso ist es möglich, dass einem Partner das Sorgerecht entzogen wird.

F: Ich ließ mich kürzlich von meinem Mann scheiden, der mich und unsere 4 Kinder verlassen hat. Da wir kein Vermögen haben, hat er mir vorgeschlagen, dass er mir die Hälfte seiner Altersrente überlässt. Ich bin arbeitslos und bekomme als allein Erziehender Unterhalt gezahlt – mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt für die Kinder.

A: Mit dieser Lösung wären Sie schlecht beraten, denn Sie haben Anspruch auf ehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt (setzen Sie sich hierfür mit dem Jugendamt in Verbindung) und mindestens 50 Prozent der Altersrente Ihres Mannes.

Sie müssen dringend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und vielleicht ist es das Beste, wenn Sie zuerst Prozesskostenunterstützung beantragen.

F: Ich bin von meinen Ex-Mann seit mehr als 7 Jahren geschieden und gehe einer Erwerbstätigkeit nach. Mein Ex-Mann hat durchweg Arbeitslosengeld bezogen und ist gewalttätig. Kürzlich kam er auf mich zu und meinte, er lebt nun in einer stabilen Beziehung und möchte Kontakt zu unseren Sohn haben. Was soll ich tun?

A: In fast allen Fällen, wo Kinder von der Scheidung mit betroffen sind, ist es wichtig, im Interesse der Kinder zu handeln. Wenn Ihr Ex-Mann gegenüber sich selbst und den Kind gewalttätig ist, so ist es wahrscheinlich, dass es zu einem beaufsichtigten Besuch kommen wird, wenn dieser erlaubt wird. Auch hier ist ein Plan anzustreben, mit dem beide Parteien leben können. Voraussetzung von solch einer Vereinbarung ist natürlich, das das Kind infolgedessen nicht darunter leidet.

F: Ich befinde mich gegenwärtig in einer aktuellen Beziehung und meine Partnerin hat mich unseres Zuhauses verwiesen. Sie ist mir gegenüber gewalttätig geworden. Wir müssen das Haus verkaufen und werden unterschiedliche Wehe gehen – was soll ich jetzt tun?

A: Hinsichtlich des Eigentums empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anwalt zu treffen. Dieser kann Ihren Ex-Partner ein Schreiben zukommen lassen, indem steht, dass Sie gewillt sind, das Haus zu verkaufen. Sollten Sie sich danach nicht einigen, können Sie sich immer noch an die Rechtsabteilung des Bundesgerichtshofes wenden um von dort Hilfe zu bekommen.

F: Denken Sie das es für mich ratsam wäre, mit meinen zukünftigen Partner eine Vereinbarung zu treffen, weil ich viel Vermögen habe und mein Partner sehr wenig besitzt?

A: Ja, das halte ich für sinnvoll. Es gibt mehrere Gründe solch eine Vereinbarung zu treffen. Der Hauptgrund ist, sich für das Alter abzusichern. Sollte die Beziehung dann irgendwann in die Brüche gehen, so haben Sie so einen gewissen Schutz, der für Sie sonst nicht verfügbar wäre.

F: Ich hatte eine Beziehung mit einem gleichgeschlechtigen Partner seit mehr als 20 Jahren und diese Beziehung ist in die Brüche gegangen. Ich habe eine Anwaltskanzlei beauftragt, diese nimmt sich aber meinem Fall nicht so an, wie ich es mir wünsche. Mein Anwalt wird von der Gegenseite her zur Schnecke gemacht und ich hab das Gefühl, er hat den Argumenten der Gegenseite nicht allzu viel entgegenzusetzen. Was kann ich unter diesen Umständen nun tun?

A: Wenn Sie das Gefühl haben, das Sie mit diesem Anwalt nicht weiterkommen, weil er nicht so Ihre Interessen vertritt, wie Sie es möchten, so wird es in Ihrem Interesse am besten sein, wenn Sie sich einen anderen Rechtsanwalt nehmen. Gerade was die gleichgeschlechtigen Beziehungen betrifft wird da ein Rechtsanwalt gebraucht, der die notwendige Sachkenntnis zu diesem Fall besitzt und Sie in Ihrem Interesse berät und Ihnen beisteht. Wenn die Beratung, Vermittlung und die Schlichtung bisher nichts für Sie gebracht hat und Sie weiterhin unter konstanten Angriffen leiden, dann ist es an der Zeit darüber nachzudenken, den Rechtsanwalt durch einen anderen zu ersetzen, der Ihre Interessen viel besser vertreten kann. Bei der Suche nach einem Rechtsanwalt ist es ratsam, nicht nur auf die Honorarkosten zu schauen. Ein Anwalt, der vielleicht etwas mehr Honorar verlangt, dafür aber Ihre Interessen besser durchsetzt, hilft Ihnen viel weiter als jemand, der vergleichsweise preiswert ist, sich aber nicht oder nicht genügend für Ihre Interessen einsetzt.

F: Ich habe die Beziehung zu meiner jetzigen Partnerin beendet. Es lief alles auf Ihren Namen, obwohl ich viel getan und gearbeitet habe, um unser Eigentum zu verschönern und zu verbessern und auch die Raten der Hypothek bezahlt habe, während wir zusammen waren. Werde ich für diesen Beitrag irgendwie entschädigt werden?

A: Das kommt darauf an. Wenn Sie nichts anderes vereinbart haben, so leben Sie in Gütergemeinschaft. Das heißt: Ihr Eigentum was Sie vor der Ehe besaßen und das Eigentum, was Sie selbst während der Ehe angeschafft haben, gehören weiterhin Ihnen. Mit dem Vermögen verhält es sich wie folgt: es wird verglichen, was Sie vor der Ehe an Vermögen hatten und was Sie zum Zeitpunkt der Trennung an Vermögen haben. Der Partner, welcher das höhere Vermögen hat gibt nun die Hälfte von diesem Zugewinn an den anderen Partner ab.

Sie können aber auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft in einen Ehevertrag vereinbaren. Bei der Gütertrennung verhält es sich so ähnlich wie bei der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben während der Ehe getrennt und wenn es zu einer Trennung/Scheidung kommt, dann findet in diesem Fall kein Ausgleich statt. Bei gemeinsamen Besitztümern ist es so: einer behält die Sache und zahlt den anderen dafür einen Ausgleich.

Nun zur Gütergemeinschaft: dort fließt im Prinzip alles an Eigentum und Vermögen zusammen – was im Falle einer Scheidung meist Schwierigkeiten in sich bergen kann.

F: Mein Freund hat von seiner Ex-Freundin einige Kinder. Diese verließ die Beziehung zu ihm und ging weg – allerdings hat sie niemanden gesagt, wohin sie gegangen ist. Gibt es in dieser Situation irgendetwas, was mein Freund tun kann?

A: Ja. Er kann sich an das Jugendamt wenden, was bedeutet, das irgendjemand, der etwas über den Verbleib der Kinder weiß, diese Informationen liefern muss. So kann festgestellt werden, wo sich die Kinder aufhalten und das Jugendamt kann Anweisungen geben, das die Kinder zurückkommen.

F: Ich bin eine Großmutter. Habe ich irgendwelche Rechte meine Enkelkinder zu sehen?

A: Ja, die haben Sie. Als Großmutter gehören zu jenen Personenkreis, welcher wichtig für die Entwicklung des Kindes ist. Wenden Sie sich an das Jugendamt, dort wird man Ihnen weiterhelfen.

F: Welche Auswirkungen haben die neuen Änderungen in Familienrecht auf die Kinder?

A: Alle Kinder haben dann das Recht, Ihre Eltern zu kennen und Sie haben das Recht, vor Schäden geschützt zu werden.

F: Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die Eltern?

A: Die Elternschaft wird als eine Verantwortung betrachtet, welche aufgeteilt werden sollte zwischen den beiden Elternpaaren. Damit ist nicht die Zeit gemeint, die die Elternteile mit den Kindern verbringen, sondern eben die Verantwortung für das Kind/ die Kinder, die von beiden zu tragen ist.

F: Stimmt es, dass sich die neuen Änderungen im Familienrecht hautsächlich auf die Kinder beziehen?

A: Ja, die Änderungen im Gesetzt stellen die Bedürfnisse und Interessen der Kinder an die erste Stelle.

F: Wie ist die Verantwortung von den Eltern in dieser Beziehung zu betrachten?

A: Die Eltern tragen die Verantwortung für das physische und das emotionale Wohlergehen ihrer Kinder, was im optimalen Fall von beiden gleich getragen werden sollte. Eine Ausnahme was die Verantwortung betrifft ist, wenn ein Partner das Kind missbraucht oder gewalttätig ist. Wie die Verantwortung der Eltern auch noch nach der Trennung zu halten ist, das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt dieser Änderungen im Gesetz.

F: Bedeuten diese Veränderungen, das das Kind die gleiche Zeit mit beiden Eltern verbringen sollte?

A: Nein, so ist das nicht gemeint. Der Fokus wird darauf gelegt, das beide Eltern wichtige Entscheidungen wie zum Beispiel in Fragen der Gesundheitsförderung und der Erziehung gemeinsam tragen.

F: Wie ist das mit den Plänen, welche die Eltern für das Kind haben und den Dingen, die das Gesetz möchte?

A: Grundsätzlich ist es so, das beide Elternteile und auch das Familienrecht im besten Interesse des Kindes handeln, um so sein Wohlergehen zu sichern.

F: Wie wird das Jugendamt bestimmen, wie viel Zeit das Kind mit den Elternteilen verbringen wird?

A: Das Jugendamt wird darauf schauen, was im besten Interesse für das Kind ist und es wird auch auf praktische Sachen (wie Berufstätigkeit der Eltern) Rücksicht nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Zeit im Alltag, welche zu regeln ist, sondern auch um Zeiten, wo die Kinder mit dem Elternteil in den Urlaub fahren oder bei welchem Elternteil sie die Wochenenden verbringen. All das wird mit dem Jugendamt geregelt werden.

F: Ab wann werden diese Änderungen, welche den Fokus auf die kooperative Einigung legen, in Kraft treten?

A: Vermutlich ab dem 01. Juli 2007 wird das der Fall sein.

F: Wie passt das Rechtssystem diese Änderungen an?

A: Es wird Änderungen im Management des Prozesses geben mit dem Fokus darauf, Gewalt und Missbrauch rechtzeitig zu entdecken um so das Kind noch besser schützen zu können.

F: Was passiert, wenn die Sorgerechts-Vereinbarungen nicht eingehalten werden?

A: Das Jugendamt hat weit reichende Möglichkeiten um mit Menschen zu verhandeln, welche die Sorgerechts-Vereinbarungen nicht einhalten.

F: Was passiert, wenn die Eltern Ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht gerecht werden?

A: Das Jugendamt wird versuchen, die Eltern dahingehend zu unterstützen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sollten auch dann noch Defizite da sein und das Wohl des Kindes gefährdet sein, so muss das Jugendamt weitere Schritte einleiten.

F: Besteht ein Zwang, die Paare die sich trennen wollen eine Familienberatungsstelle aufsuchen müssen?

A: Nein, aber bevor es zu einem Sorgerechts-Streit zu Gericht kommt sollte immer zuerst versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu finden.

F: Was berücksichtigt das Gericht bei der Entscheidung, was das Beste für das Kind ist?

A: Das Gericht wird versuchen, das das Kind zu beiden Elternteilen Kontakt hat aber es wird gleichzeitig auch berücksichtigen, das dem Kind keinen Schaden zugefügt wird (zum Beispiel wenn ein Partner gewalttätig ist).

F: Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, die das Gericht berücksichtigen wird?

A: Ja, es wird natürlich auch darauf geschaut, das das Kind Kontakt zu anderen für ihn wichtigen Personen hat, wie zum Beispiel zu anderen Familienmitgliedern (wie Geschwistern), Großeltern und Verwandten. Außerdem werden praktische Schwierigkeiten mit berücksichtigt, welche sich ergeben, wenn das Kind nur zu einem Elternteil Kontakt hat.

F: Sind die Kinder berechtigt, eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn die Sache vor Gericht geht?

A: Ja, das Gericht kann entscheiden, dass ein unabhängiger Rechtsanwalt eingeschaltet wird, der vor Gericht die besten Interessen für das Kind vertritt.

F: Was ist eine Sorgerechts-Vereinbarung?

A: Wenn die Eltern sich trennen, so vereinbaren Sie untereinander eine Abmachung in der alle Dinge des Sorgerechtes geregelt werden können. Diese Abmachung muss in schriftlicher Form erfolgen, datiert und von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

F: Kann dieser Sorgerechts-Vereinbarung jederzeit geändert werden?

A: Ja, das ist möglich, weil es sich hierbei um eine freiwillige Abmachung zwischen den Elternteilen handelt. Man sollte aber auch bedenken, dass so eine Abmachung vor Gericht nicht durchsetzbar ist.

F: Können gerichtlich festgelegte Sorgerechts-Vereinbarungen durch die Eltern geändert werden, ohne das diese dazu wieder vor Gericht gehen müssen?

A: Ja, vorausgesetzt das der Gerichtsbeschluss dies nicht verbietet.

F: Es wird erwartet, das die Familienstreit-Resolution ab Mitte 2007 für neue Sorgerechts-Fälle angewendet wird – wann wird das neue Recht für alle Sorgerechts-Fälle angewendet?

A: Ab Mitte 2008 wird das Recht für alle Fälle angewendet werden, es wird aber nicht für Fälle von Gewalt in der Familie und Kindesmisshandlung gelten.

F: Wird die Familienstreit-Resolution in allen Fällen gelten?

A: Nein, sie wird nur für Eltern gelten, die mit Sorgerechts-Problemen vor Gericht gehen wollen, es sei denn, es gelten irgendwelche Ausnahmen oder sie haben sich über das Sorgerecht bereits außergerichtlich geeinigt.

F: Wie wird Gewalt innerhalb der Familie und Kindesmisshandlungen unter den Änderungen gehandhabt?

A: Gewalt in der Familie und Kindesmisshandlungen werden nicht geduldet – das ist der wichtigste Grundsatz bei der neuen Reform. Gewalt in der Form schließt Handlungen und Drohungen durch eine Person gegen jedes Familienmitglied und/oder ihr Eigentum einschließlich des Zeugens solcher Handlungen und/oder Drohungen ein. Die Gerichte sind gefordert, in Fällen von Missbrauch und Gewalt schnell zu handeln und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Gewalt und Missbrauch unverzüglich nachgeht.

F: Mein Partner und ich (wir lebten in einer eheähnlichen Gemeinschaft) trennten uns vor kurzer Zeit und uns wurde vorgeschlagen, dass wir unser Vermögen 50:50 aufteilen sollten. Was soll ich tun?

A: Wenn keine Kinder da sind ist es schlicht und einfach eine Frage, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, aber es sollte nicht vergessen werden, das Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft miteinander leben, nicht so großzügig bedacht werden wie Partner, die verheiratet sind. Normalerweise wird das Vermögen so gesplittet, das jeder das bekommt, was er in die Beziehung mit eingebracht hat. Überlegen Sie sich, mit welcher Variante Sie besser fahren.

 

Wer bekommt die Kinder?

Die überwältigende Mehrheit der sich trennenden Paare mit Kindern unter 18 sind weitestgehend in der Lage, ihre eigenen Vereinbarungen zu treffen, wie viel Zeit ihre Kinder mit welchem Elternteil verbringen werden. Die vernünftige Einsicht, dass die Interessen der Kinder am Besten abgedeckt sind, wenn sie sowohl mit ihrer Mutter und ihrem Vater genug Zeit verbringen können, lässt eine gewisse Flexibilität in den Übereinkünften zu. So können die damit verbundenen Probleme ohne unschöne Reibereien diskutiert werden. Paare, die überlegen welche Vereinbarungen am besten zu ihrer bestimmten Situation passen, orientieren sich zweifellos an etablierten Methoden. Früher legten Gerichte beispielsweise traditionell fest, dass wenn sich die Parteien nicht einigen konnten, entweder Vater oder Mutter (meist letzteres), das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen bekommt. Der andere Partner darf jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihnen verbringen. Unseren Erfahrungen nach war es nur selten der Fall, dass das moderne gemeinsame Sorerecht durchgesetzt wurde, die meisten Experten sahen die Mütter als bevorzugte Ernährer der Kinder. Doch das änderte sich nach der Sorgerechtsreform, die 1998 in Kraft trat.

Vor allem Väter, die sich in der Vergabe des Sorgerechts früher oft benachteiligt fühlten, profitieren von der neuen Sicht der Gesellschaft, die Abgrenzung von einem Elternteil durch die Augen des Kindes zu betrachten. Oft hieß es: Sie sind meine Kinder und ich allein entscheide, was für sie das Beste ist. Das ist nun nicht mehr der Fall: Nun sollen und müssen beide Elternteile sowohl die Freuden als auch die Pflichten und die Verantwortung tragen, die ein Kind mit sich bringt, auch in getrennten Haushalten.

Im Idealfall verbringen die Kinder nach der Neuregelung gleichviel Zeit mit beiden Elternteilen. Aus praktischen Gründen ist das natürlich nicht immer die beste Variante, sei es wegen der Entfernung der Wohnorte der Elternteile, oder ein extrem angespanntes Verhältnis zueinander. Alternative dazu sollten die Kinder wirklich wertvolle und wesentliche Zeit mit jedem Elternteil verbringen, was Tage unter der Woche, am Wochenende und wichtige Ereignisse einschließt, damit ein Kind viele Erfahrungen mit beiden Elternteilen sammeln kann. Wenn man für sein Kind in dieser Situation wirklich das Beste möchte, sollte man vor Augen haben, das ein Kind am meisten von einer bedeutungsvollen Beziehung zu beiden Elternteilen profitiert.

Die Problematik der elterlichen Verantwortung blieb in groben Zügen gleich, wenn auch neu definiert. Das Konzept sieht vor, das beide Elternteile die umfassende Verantwortung für ihr Kind tragen, und das trotz der Trennung. Entscheidungen über alltägliche Dinge, wie Essen oder Kleidung des Kindes werden von dem Elternteil entschieden, bei dem das Kind gerade lebt. Langfristige Angelegenheiten wie die Gesundheit des Kindes, wo es zur Schule gehen soll oder religiöse Interessen werden gemeinsam von beiden Parteien diskutiert und entschieden.

Wenn das getrennte Paar Hilfe braucht, weil es sich in einem Punkt der Erziehung uneinig ist oder sich absolut nicht einigen kann, bietet die Regierung eine freie, unabhängige Beratung durch das Jugendamt an. Auch ein Mediator kann in so einem Fall helfen, die man einfach in den gelben Seiten findet. In Berlin beispielsweise gibt es 53 Einträge unter diesem Stichwort. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (http://www.bafm-mediation.de/) bietet eine Übersicht, in der Mediatoren nach Postleihzahl geordnet mit Kontaktadresse in einem Verzeichnis aufgeführt sind. Auch Adressen in Österreich, Italien, Belgien und der Schweiz sind dort einsehbar.

Wir empfehlen, bei der Festlegung eines Elternplans einen Rechtsanwalt einzuschalten, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, die von einer schemenhaften, vagen Planung herrühren können. Oftmals ist es nötig, viele Szenarien durchzuspielen, auf die ein Anwalt durch seine lange Erfahrung aufmerksam machen kann. Was zu tun ist, wenn sich ein Elternteil beispielsweise länger auf einem anderen Kontinent aufhält oder ähnliche Situationen. So kann man vermeiden, dass ein Gericht bei zukünftigen unvorhergesehenen Streitereien eingeschaltet werden muss.

Wenn alle Verhandlungen fehlschlagen, kann ein Familiengericht verständigt werden, um einen Elternbeschluss zu fällen, in dem die bereits genannten Richtlinien, zb. Das die Elternteile gleich viel Zeit oder zumindest wertvolle Zeit mit den Kindern verbringen, festgeschrieben werden. Jeder Fall ist anders, und um auch in unlösbaren Fällen einen Weg zu finden, ist die vorrangige Pflicht des Richters so zu entscheiden, dass die Interessen des Kindes oder der Kinder höchste Priorität haben. Es ist im Gesetz klar festgeschrieben, dass Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen ist, wenn das Gericht einen Beschluss fällt. Die sonst übliche Teilung der elterlichen Verantwortung ist in solchen Fällen außer Kraft. Behauptungen, die auf Gewalt oder Missbrauch hinweisen, werden früh vom Gericht geprüft und können auch in Geldstrafen für die klagende Person enden, wenn sie sich als falsch herausstellen.

Noch kann man nicht abschätzen, wie diese Regelungen das Leben von Scheidungskindern verbessert, vor allem, weil viele Paare das Sorgerecht unter sich ausmachen und nicht den Gerichtsweg wählen. Viele werden noch nach dem alten System entscheiden, aber nach einiger Zeit wird sich die Reform des Sorgerechts im Alltag durchsetzen.

Wie immer ist es besser, rechtlichen Rat zu suchen, egal ob man sich nun einigen konnte oder nicht, um sicherzustellen, das die eigenen Rechte gewahrt sind. Man sollte sich nicht scheuen, seinen Anwalt aufzusuchen.

 

Wie Kinder unter einer Scheidung leiden

Scheidung ist in einer Beziehung als Fehlschlag oder Stillstand in der Erfüllung der ehelichen und familiären Pflichten zu sehen. Das hat einen negativen Einfluss auf die Psyche des Kindes, wenn es merkt, dass man keine Einheit mehr darstellt. Diese tiefe Prägung ist im Leben des Kindes spürbar, was das Kind auf emotionaler, mentaler und akademischer Ebene schädigt.

Es hinterlässt einen unauslöschlichen und traumatischen Eindruck in der verletzbaren Seele des Kindes. In der Phase vor der Scheidung gewöhnt sich das Kind an erbitterte und lautstarke Streitereien der Eltern und ist mental hin und her gerissen, wer recht hat und wer nicht. Weiterhin wird das Kind verwirrt, da es so vergisst, wie eine Ehe eigentlich aussehen sollte. Das Kind könnte Ehe mit negativen Eindrücken behaftet sehen und vielleicht sogar den Glauben in die Institution der Ehe an sich verlieren. In den meisten Fällen legen die Streitigkeiten zwischen den Eltern den Grundstein dafür, dass das Kind eine Aversion gegen das Eheleben entwickelt.

Wie eine Medaille zwei Seiten hat, hat auch der Einfluss einer Scheidung Vor- und Nachteile für ein Kind, ganz abhängig von der Situation oder den Umständen in jeder Familie. Ein Vorteil ist es, dass das Kind die wachsenden Konflikte und den Groll zwischen den Eltern nicht miterleben muss. So ist das Kind vor einer Menge emotionalem Druck geschützt und wird in Frieden gelassen. Aber eines ist trotzdem sicher: Er oder sie wird den anderen Elternteil sehr vermissen.

Vorrangig bringt eine Scheidung viel Einsamkeit für das Kind mit sich. Sie werden mit Neuerungen konfrontiert wenn ihre Eltern anfangen, sich mit neuen Leuten zu treffen, was mit einem Date anfängt und später vielleicht mit einer Lebensgemeinschaft oder möglicherweise einer weiteren Ehe endet. Gott allein weiß, wie lang diese Ehe halten wird. Es liegt dann am Kind, die notwendigen Änderungen und Neuerungen gut ins Leben einzuarbeiten. Das Kind muss neue Menschen als Stiefvater oder Stiefmutter, Halbschwester oder Halbbruder akzeptieren. Das Kind wird wieder emotional an neue Menschen gebunden, die bei ihm bleiben oder genau so schnell aus ihrem Leben verschwinden wie sie eingetreten sind.

Als Folge davon vertrauen sich Kinder nicht mehr ihren Eltern an wenn sie in der Krise stecken, sondern suchen sich neue Vertrauenspersonen, wie Freunde oder Geschwister, die möglicherweise nicht fähig sind, die richtigen Entscheidungen für das Kind zu treffen. Der Einfluss, den die Trennung auf die Psyche des Kindes ausübt, variiert von Kind zu Kind und mit Alter, Geschlecht und Reife des Kindes. Viel hängt auch davon ab, mit wieviel Mitgefühl die Eltern die Probleme des KIndes während der Trennungszeit behandeln.

Das Kind kann spontan gereizt sein, ohne dass ein Grund erkennbar ist, grundlos wütend auf andere werden, unkooperativ werden, tablettenabhängig werden, Einsamkeit suchen, sich abgrenzen und Selbstmord- oder Gewaltgedanken bekommen. Angstzustände können neue Höhepunkte erreichen. Außerdem leidet unter soviel Chaos im Kopf die Konzentrationsfähigkeit und damit die akademische Laufbahn. Das Kind entwickelt Angst, Verwirrung, das Gefühl der Zurückweisung von beiden Elternteilen, Einsamkeit und geteilte Loyalität.

Um den Effekt der Scheidung auf das Kind zu verringern, dürfen die Eltern nicht ihre Pflichten gegenüber ihrem Kind vergessen. Sie müssen versuchen den gleichen Tagesablauf beizubehalten und dem Kind das Gefühl geben, dass es auch nach der Trennung noch für sie wichtig ist. Sie sollten ihren Ärger und Groll nicht beim Kind abladen, oder den Druck, sich auf eine Seite zu stellen, was nur den inneren Konflikt des Kindes verschärfen würde. Der Kampf um das Sorgerecht, Gerichtsverhandlungen usw könnten dem Kind nur noch mehr Angst machen, darum ist es besser, das Kind entscheiden zu lassen, bei wem er oder sie bleiben will.

Wird die Scheidung nicht taktvoll gehandhabt, könnte das Kind nicht problemlos aufwachsen und Gefühle des Grolls und Ärgers gegenüber den Eltern und der Ehe an sich entwickeln.

 

Was ist Scheidungsmediation? Was ist Sorgerechtsmediation?

Scheidungsmediation und Sorgerechtsmediation sind Möglichkeiten, Scheidungs- und Sorgerechtskonflikte zu lösen. Dabei behält man die volle Kontrolle über den Ausgang des Disputs. Die Einzigen, die Entscheidungen treffen, sind die in den Streit involvierten Personen, nicht wie bei Schlichtungsverfahren oder Prozessen, wo ein Richter oder Schiedsrichter das letzte Wort hat.

Scheidungsmediation und Sorgerechtsmediation setzen sich gewöhnlich aus mehreren Treffen zwischen den Ehepartnern (oder Elternteilen, wenn man nicht verheiratet ist) zusammen, die je drei bis vier Stunden dauern. In diesen Treffen diskutiert man mit seinem Ehepartner die Punkte, die es in diesem Fall zu klären gibt. Der Mediator ist da, um die Diskussion zu erleichtern, bei der Verständigung zu helfen sowie Informationen und Vorschläge zu unterbreiten. Durch seine spezielle Ausbildung hilft er beiden, die Differenzen beizulegen und eine Vereinbarung festzuschreiben, die für beide Seiten fair ist und die, falls man Kinder hat, auch deren Interessen berücksichtigt.

Was geschieht im ersten Mediationstreffen?

Viele Mediatoren bieten eine kostenlose Einführung an, in der man den Vermittler trifft und entscheiden kann, ob man seine Scheidung oder Sorgerechtsprobleme damit beheben will. Meistens dauert diese Einführung zwischen 20 und 40 Minuten. Der Mediator erläutert die Vorgehensweise und man kann alle möglichen Fragen stellen. Die „Schnupperstunde“ dient dazu, den Prozess der Mediation zu erklären, nicht um Details über den jeweiligen Fall herauszufinden. Fragen Sie nach, ob der Mediator den sie in Betracht ziehen so eine Orientierung anbietet, denn sich scheiden zu lassen und einen Mediator zu wählen, ist eine sehr persönliche Sache. Vergewissern Sie sich, dass sie einen professionellen Mediator und ein richtiges Mediationsbüro für Sie gefunden haben.

Der eigentliche Vermittlungsprozess beinhaltet, sich gemeinsam an einen Tisch in neutraler Umgebung zu setzen, wo beide Seiten die Möglichkeit haben, ihre Sicht der Dinge in einer entspannten und nicht vorwurfsvollen Art und Weise zu Gehör zu bringen. Jede Person bekommt die Chance, ihre Version zu erzählen und man selbst bestimmt, wie die Sitzung abläuft, z.B. wer anfängt und wie lang man spricht, ob man ein gemeinsames Treffen möchte oder lieber allein mit dem Mediator redet, und ob man seinen Rechtbeistand bei diesen Gesprächen dabei haben will.

Generell beginnen Mediationssitzungen mit einer kurzen Einleitung, in der ein Themenplan erstellt wird und entschieden wird, welchen Punkt man zuerst diskutiert. Meist beginnt man mit den kleineren Problemen und arbeitet sich dann zu den Härtefällen vor, sodass man einen Moment aufbaut. Jeder Punkt wird abgearbeitet bis keiner mehr übrig ist.

Fragen Sie Ihren Mediator eine Zusammenfassung über Ihre Sitzungen schreibt, inklusive Themenplan, Lösungsvorschläge, Dinge die man bedenken sollte und eine „To-do“-Liste für die nächste Sitzung. Diese Zusammenfassungen bereiten dem Vermittler viel Arbeit (unsere wurden mit einer Stunde abgerechnet, in Wirklichkeit dauert es zwei bis drei Stunden, sie zu erstellen), aber sie sind äußerst wertvoll. Dank der Zusammenfassung behalten beide gleich in Erinnerung, was in der Sitzung passierte, und wenn man sich zwischenzeitlich mit einem Anwalt, Buchhalter oder Therapeuten trifft, kann man ihm die Zusammenfassung vorlegen, damit er weiß, woran sie arbeiten.

Manchmal bemerkt man, dass man mehr Informationen braucht bevor man eine Einigung erzielen oder die Sitzung weitergehen kann. Wenn das passiert, kann man entweder mit einem anderen Punkt weitermachen oder die Sitzung unterbrechen und einen anderen Termin vereinbaren, sodass man Zeit hat, Informationen zu sammeln oder mit dem Rechtsbeistand, Anwalt oder anderen Beratern zu reden. Mediation funktionier am besten, wenn die Teilnehmer sich nicht gedrängt fühlen, eine Einigung herbeizuführen und sie alle Informationen haben, die sie brauchen, um eine faire Abmachung zu treffen.

Warum Mediation?

Mediation ist die praktischste und gesündeste Wahl für jemanden, dem eine Scheidung bevor steht. Es hilft, den Stress einer Gerichtsverhandlung zu vermeiden, spart Geld und hilft die Unannehmlichkeiten der Scheidung so schnell und friedlich wie möglich hinter sich zu bringen. Meist sind die getroffenen Vereinbarungen besser durchdacht und auf die jeweiligen persönlichen und familiären Umstände zugeschneidert als ein gerichtlicher Beschluss. Das hat zur Folge, dass Vereinbarungen, die in Mediation gefällt wurden, wesentlich häufiger eingehalten werden als gerichtliche Vereinbarungen.

Warum ist Mediation billiger?

Mediation ist billiger weil es schneller und direkter ist. Die meisten Menschen, die Mediatoren aufsuchen, sind bereit, ihre Differenzen zu lösen und lernen sich besser zu verständigen. Diese Bereitschaft schlägt sich in einer wesentlich billigeren Scheidung nieder, weil eine Lösung zu suchen fast immer billiger ist, als vor Gericht zu ziehen. Statt durch Anwälte zu kommunizieren, spricht man miteinander (mit Hilfe des Mediators natürlich) über seine Ziele und Probleme.

Selbst wenn Anwälte in die Mediation verwickelt sind, verbringen sie nicht Stunde um Stunde im Gericht und warten bis der Richter Zeit hat, ihren Fall anzuhören oder stellen das endlose Hin und Her am Telefon in Rechnung, um über jedes Detail ihres Falls zu reden. Wenn man seinen Anwalt einschaltet, arbeiten sie tatsächlich nur an einem Fall und versuchen das Beste für einen raus zu schlagen. So sind die Gebühren natürlich höher wenn man einen Fall vor Gericht bringt.

Die Gebühren der Mediatoren sind oft niedriger als die von Scheidungsanwälten. Im Durchschnitt benötigen die Klienten mit Hilfe eines Mediators zwischen vier und zehn Stunden, um ihre Probleme zu klären.

Warum ist Mediation effektiver?

Mediation ist effektiver weil:

– man die Chance hat, ein Problem gründlich zu diskutieren, bevor man eine Vereinbarung trifft

  • man die Vereinbarungen testen kann bevor der Richter die Scheidung entgültig macht
  • man lernt, besser zu kommunizieren, was Streit über alte und neue Probleme vermeiden kann, oder noch schlimmer, Tage im Gericht
  • man sich zwischen den Sitzungen Zeit nehmen kann, um nachzudenken, ob ein Lösungsvorschlag sinnvoll ist oder nicht
  • wenn man eine Lösung vor Abschluss der Scheidung noch ändern will, geht das schnell und einfach

Was, wenn wir noch nicht einmal miteinander reden können? Wie können wir Mediation nutzen?

Wenn man gewillt ist, zu lernen miteinander zu reden, ist es wert, Mediation zu probieren. Mediatoren sind professionell geschult um Leuten zu helfen, Lösungen zu finden und kommunizieren zu lernen. Wenn man dazu bereit ist, es zu versuchen, wird ein geschickter Mediator einen schon zum Reden bringen.

Als Mediatoren haben wir die Erfahrung gemacht, dass jeder, der eine Einigung erzielen will und bereit ist eine Einigung zu erzielen, auch eine Einigung erzielen wird. Wenn man keine Lösung finden will, und nicht bereit ist, irgendetwas zu vereinbaren, dann kann auch ein Mediator nicht viel machen. Wenn man aber eine Menge Streit hat, nicht miteinander spricht und bereit ist vor Gericht zu ziehen und sich zu einigen, dann kann ein Mediator helfen.

Wenn es zu schwer ist, gemeinsam in einem Raum zu sein, sollte man nach getrennten Sitzungen fragen, entweder an verschiedenen oder gleichen Zeitpunkten, aber in getrennten Räumen (das nennt man einen Ausschuss). So kann man die Vorzüge der Mediation nutzen, ohne den Stress zu haben, im gleichen Raum zu sein.

Was passiert, wenn man sich nicht bei der Mediation einigt?

Auch wenn man sich nicht auf alles einigen kann, ist man wahrscheinlich in der Lage, einige Dinge zu klären. Jeder Aspekt, den man während der Mediation klärt, verringert die Zeit, die man im Gericht verbringt, die Höhe der Rechtskosten und den Ärger, den man hat. Und die Punkte, in denen man sich nicht einigen konnte, versteht man nun wenigstens als solche und weiß, wo man steht. Letztlich hat man das Gefühl, dass man das Beste gegeben hat, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Manchmal ermöglichen es neue Informationen, Lösungsvorschläge und die Zeit, die vorüber geht, vorherige Unstimmigkeiten zu lösen, also selbst wenn man sich nicht sofort einigt, ist es möglich, dass man innerhalb einer Woche oder einen Monat später einen gemeinsamen Nenner findet, ohne vor Gericht zu gehen. Da Mediation flexibel ist, kann man auch jederzeit zusätzliche Sitzungen vereinbaren. Man kann auch die jederzeit die Mediation beenden, wenn man denkt, dass man keinen Fortschritt in Sachen Lösungsfindung erkennen kann.


Sorgerecht

Wie oft hört und liest man vom Sorgerecht, meist im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung. Aber um was geht es beim Sorgerecht eigentlich? Was hat das Sorgerecht für Auswirkungen auf die Kinder? Und was sind die Kriterien für ein alleiniges Sorgerecht oder ein gemeinsames Sorgerecht?

Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge – Personensorgerecht, Vermögenssorge, Vertretungsrecht

Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind/die minderjährigen Kinder zu sorgen. Dabei umschließt die elterliche Sorge die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge), die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) sowie die Vertretung des Kindes (Vertretungsrecht).

Wer übt die elterliche Sorge aus?

Ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern besteht dann:

– wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gemeinsam in einer Ehe leben, d.h., miteinander verheiratet sind
– wenn sich die Eltern nach der Geburt des Kindes entscheiden, gemeinsam in einer Ehe zu leben, d.h. zu heiraten
– wenn die Eltern des Kindes mit einer sogenannten Sorgerechtserklärung übereinstimmend erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen möchten

Wann wird ein Vormund für das Kind/die Kinder ernannt?

Können beide Elternteile die elterliche Sorge nicht ausüben oder sind beide Elternteile weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge des minderjährigen Kindes/der minderjährigen Kinder berechtigt, kann für das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder ein Vormund bestellt werden. Eine Vormundschaft bedarf der Anordnung durch ein Vormundschaftsgericht.

Alleinige elterliche Sorge der Mutter

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, also unverheiratet, und geben die Eltern keine Sorgerechtserklärung ab, dann wird die elterliche Sorge alleine auf die Mutter übertragen.

Was geschieht mit der elterlichen Sorge im Trennungsfall? Wer bekommt das Sorgerecht?

Wenn die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, also gemeinsam Inhaber des Sorgerechts sind und entscheiden sie sich dann zur Trennung, so besteht auch in diesem Fall die gemeinsame elterliche Sorge weiter. Es ist in diesem Fall nicht entscheidend, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, das gemeinsame Sorgerecht besteht weiterhin.

Das Gericht prüft das gemeinsame Sorgerecht nur dann, wenn ein Elternteil, Vater oder Mutter, den Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellt. Auch im Falle einer Gefährdung des Kindeswohls erfolgt eine gerichtliche Prüfung über das Sorgerecht.

Entscheidung über die elterliche Sorge, elterliches Sorgerecht, geteiltes Sorgerecht, Sorgerechtsübertragung, Sorgerechtsentscheidung

Stellt ein Elternteil den Antrag auf alleiniges Sorgerecht, wird das Gericht diesem nur stattgeben, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts geschieht nur, wenn und soweit die Erwartung zutreffend ist, dass die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht.

Entschließen sich also die Ehepartner zu einer Scheidung, besteht im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht weiter, außer es kommt zum Sorgerechtsstreit und es muss durch das Gericht über ein alleiniges Sorgerecht verhandelt werden, weil Vater oder Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen.

Außer der Übertragung der Elternsorge auf einen alleinigen Elternteil kann auch einem allein sorgeberechtigten Elternteil die elterliche Sorge entzogen werden und auf den anderen Elternteil übertragen werden. Darüber hinaus ist es möglich, nur einzelne Teile des Sorgerechts zu übertragen, für die ein Regelungsbedürfnis besteht. Dabei kann es sich beispielsweise um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um Schulangelegenheiten oder die Gesundheitsfürsorge für das Kind etc. handeln.

Handelt es sich um besonders dringende Fälle einer Sorgerechtsentscheidung, kann vor der endgültigen Sorgerechtsentscheidung eine Entscheidung getroffen werden, die vorläufig gilt, eine sogenannte vorläufige Sorgerechtsentscheidung. Zusätzlich dazu kann ein Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine Angelegenheit, beispielsweise zum Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden, für den die Dringlichkeit dargelegt werden muss.

Funktioniert das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung überhaupt?

Um die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung oder Scheidung aufrecht zu erhalten, sollten die Eltern in der Lage sein, ihre Konflikte als Ehepaar von ihren Aufgaben als Eltern zu trennen. Können die Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung respektvoll miteinander umgehen und sind beide Eltern bereit, in Sachen Elternschaft miteinander zu kooperieren, kann das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Scheidung ein geeigneter Rahmen für die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Kind sein. Die gemeinsame elterliche Sorge ist allerdings dem Kindeswohl nur dienlich, wenn sie auch nach einer Trennung oder Scheidung nahezu reibungslos funktioniert und sich beide Elternteile bewusst sind, dass es beim gemeinsamen Sorgerecht um das Wohl des Kindes geht.

Müssen getrennt lebende oder geschiedene Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht alles gemeinsam entscheiden?

Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, müssen sie auch beim gemeinsamen Sorgerecht nicht alle Fragen gemeinsam entscheiden. Bei Fragen allerdings, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, müssen sie sich auf eine gemeinsame Regelung verständigen. Betreffen die Entscheidungen über anstehende Probleme Angelegenheiten des täglichen Lebens, dann kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine darüber entscheiden.

Entscheidungen beim gemeinsamen Sorgerecht

Getrennt lebende Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht innehaben, müssen sich bei Entscheidungen, die für das Kind zu treffen sind, gemeinsam verständigen. Dabei werden drei Bereiche, die Entscheidungen betreffen, unterschieden:

– Entscheidungen, die Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen
– Entscheidungen, die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung betreffen
– Entscheidungen, die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung betreffen

Entscheidungen zu Angelegenheiten des täglichen Lebens

Diese Entscheidungen kann der Elternteil alleine treffen, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Entscheidungen zu Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung

Entscheidungen, die diesen Bereich betreffen, kann der umgangsberechtigte Elternteil entscheiden, wenn und solange sich das Kind bei ihm aufhält. Ideal ist es natürlich, wenn sich die Eltern beispielsweise in Fragen der Ernährung oder zu den Schlafenszeiten einig sind, die zur tatsächlichen Betreuung gehören.

Entscheidungen zu Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Diese Entscheidungen müssen beide Elternteile gemeinsam treffen. Unter Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind Angelegenheiten zu verstehen, die das Leben des Kindes entscheidend beeinflussen und die nicht einfach wieder zu ändern sind. Hierzu zählen beispielsweise der Aufenthalt des Kindes, die religiöse Erziehung des Kindes, die Schulform und die Ausbildung, Operationen des Kindes oder Entscheidungen über das Vermögen des Kindes.

Entscheidung über den Aufenthalt

Besonders wichtig ist bei einer Trennung der Eltern die Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Beide Elternteile müssen entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll, also seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Umzug mit einem minderjährigen Kind beim gemeinsamen Sorgerecht

Kommt es zur Trennung oder Scheidung, ist dies häufig mit einem Umzug für einen Elternteil verbunden. Wenn ein Elternteil mit dem minderjährigen Kind umziehen möchte, braucht er dazu stets die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils? Zunächst ist der Wohnsitz des Kindes an dem Ort, welcher zur Zeit des Zusammenlebens der Eltern galt. Wird nun eine Änderung des Wohnsitzes in Betracht gezogen, kommt es in erster Linie darauf an, ob die Eltern bereits in Trennung leben. Können sich die Eltern nicht einigen, kann es nach § 1628 BGB zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen, bei der das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung über eine bestimmte Angelegenheit (beispielsweise Umzug) auf einen Elternteil übertragen kann. Allerdings kommt es darauf an, ob die Regelung der Angelegenheit (hier Umzug) für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Wird ein Umzug mit dem minderjährigen Kind innerhalb derselben Stadt, desselben Dorfes geplant, muss der Umzug nicht zwangsläufig als Angelegenheit mit erheblicher Bedeutung gelten. Anders sieht es aus, wenn der Umzug mit dem minderjährigen Kind in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands oder gar ins Ausland geplant ist. Das Kindeswohl steht bei der Abwägung der Interessen im Vordergrund.

Sind die Eltern bereits getrennt oder geschieden, können sie nach § 1628 BGB oder § 1671 BGB verfahren.

Für alle Fragen, die mit Sorgerecht, alleinigem Sorgerecht und den damit verbundenen Angelegenheiten zusammenhängen, kann nur ein Anwalt verbindliche Rechtsauskünfte geben. Deshalb sollte in diesen Fällen immer ein kompetenter Rechtsanwalt für Familienrecht zu Rate gezogen werden.

Umgangsrecht der Eltern

Das Umgangsrecht beider Elternteile existiert unabhängig vom Sorgerecht, denn das Sorgerecht ist ein sogenanntes Entscheidungsrecht der Eltern, während das Umgangsrecht für die Beziehung von Eltern und Kind im Alltag und beim Umgang häufig praktisch sehr bedeutsam ist. Wenn die Eltern also Entscheidungen zu Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung treffen müssen, sollten sie dabei möglichst berücksichtigen, dass der Alltag des Kindes sowie der Umgang durch ihre Entscheidungen nicht belastet werden.

Beim Umgangsrecht wird davon ausgegangen, dass zum Wohl des Kindes der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Deshalb hat das Kind ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Daraus resultierend ergeben sich für die Eltern das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Sollte das Wohl des Kindes durch den Umgang mit einem Elternteil gefährdet sein, kann der Umgang eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Zu den umgangsberechtigten Personen gehören neben den Eltern auch Großeltern, Geschwister sowie andere nahe Bezugspersonen des Kindes. Sie alle können ein Umgangsrecht ausüben, sofern dieser Umgang dem Kindeswohl dient.

Wenn der Umgang zum Problem wird

Oftmals sieht die Praxis so aus, dass es gerade bei der Ausübung des Umgangsrechts zu Fragen und Konflikten kommt und eine Beratung notwendig werden kann. In diesen Fällen können sich die Eltern an das Jugendamt oder an qualifizierte Beratungsstellen wenden und sich dort Rat und Hilfe holen. Auch Kinder oder Jugendliche selbst haben für die Wahrnehmung des Umgangsrechts Anspruch auf die Hilfe des Jugendamtes.

Können sich die Eltern nicht über die Gestaltung des Umgangsrechts, beispielsweise über die Besuchszeiten einigen, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, das zuständig ist. In der Regel wird den Eltern dann ein Vermittlungsverfahren beim Jugendamt nahe gelegt. Sollte der Vermittlungsversuch scheitern, wird über die Gestaltung des Umgangsrechts durch einen Beschluss entschieden.

Gibt es einen Auskunftsanspruch?

Zum Wohl des Kindes sind sowohl der betreuende Elternteil, als auch der umgangsberechtigte Elternteil verpflichtet, sich gegenseitig Informationen zu geben, die für die Entwicklung und das Befinden des Kindes erforderlich sind. Dieser sogenannte Auskunftsanspruch existiert unabhängig neben der Ausübung des Umgangsrechts und gilt bis zur Volljährigkeit des Kindes.

Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht

Auch wenn diese drei Begriffe gerne nach einer Trennung oder Scheidung miteinander vermischt werden, muss hier doch unterschieden werden. Der betreuende Elternteil ist nicht berechtigt, den Umgang des Kindes mit dem Elternteil, das zum Umgang berechtigt ist, einzuschränken oder gar auszuschließen, wenn die Unterhaltszahlungen zu gering ausfallen oder gar ganz ausbleiben. Der Unterhalt, der geschuldet wird, kann nur vor Gericht eingeklagt werden oder im Rahmen einer Zwangsvollstreckung vollstreckt werden. Das Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes, deshalb dürfen Unterhaltszahlungen und Umgang nicht miteinander verknüpft werden. Das gleiche gilt für das Sorgerecht. Eine zu geringe oder keine Unterhaltszahlung bedeutet nicht automatisch das Ende des gemeinsamen Sorgerechts und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts.

Auch der unterhaltspflichtige Elternteil darf seine Unterhaltszahlungen nicht davon abhängig machen, ob der vereinbarte Umgang eingehalten wird. Der Unterhalt ist immer in der festgelegten Höhe zu zahlen, unabhängig vom Umgang. Hierbei muss allerdings zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt unterschieden werden. Ob eine Kürzung des Ehegattenunterhalts in Betracht kommt, wird durch das Gericht entschieden. Die Pflicht zur Unterhaltszahlung für das Kind besteht unabhängig vom Umgang,

Was tun, wenn das gemeinsame Sorgerecht aufgrund fortdauernder Streitigkeiten nicht mehr ausgeübt werden kann?

Sollte die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts aufgrund von Konflikten zwischen den Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr möglich sein, kann der Vater oder die Mutter des Kindes beim Gericht einen Antrag für das alleinige Sorgerecht stellen. Stimmt der andere Elternteil der Übertragung der elterlichen Sorge (Sorgerechtsübertragung) auf den Antragsteller zu, kann das Gericht dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht folgen. In Fällen, in denen sich die Eltern uneinig sind, wird das Gericht zum Wohle des Kindes entscheiden.

Auch nach einer Scheidung, bei der zunächst das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wurde, kann später aufgrund von auftretenden Problemen zwischen den Eltern, ein Elternteil den Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen.

Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Stellt ein Elternteil den Antrag auf alleiniges Sorgerecht, wird in der Regel das Jugendamt angehört, das vorher mit den Eltern und gegebenenfalls mit dem Kind (je nach Alter) Gespräche führt und die Eltern berät. Bei entsprechendem Alter des Kindes kann das Kind auch vom Richter selbst angehört werden und seine Sicht bei Gericht darstellen. Eines sollten sich Eltern immer vor Augen führen, auch nach einer Scheidung bleiben sie Eltern! Tragen sie also ihre partnerschaftlichen Konflikte auch nach einer Scheidung sozusagen auf dem Rücken des Kindes aus, kann das Kind dabei nur verlieren. Deshalb sollten Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung immer das Kindeswohl im Auge behalten und ihre Entscheidungen über alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht so treffen, wie es für das Kind am besten ist.

Wer ist zuständig für Sorgerechtsentscheidungen?

Entscheidungen über das Sorgerecht trifft das Familiengericht, das am Wohnsitz des Kindes zuständig ist.

Hilfe durch einen Anwalt beim Sorgerecht, Sorgerechtsverfahren, Entzug Sorgerecht, bei der Rückübertragung des Sorgerechts, Sorgerechtsklage

Können sich Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über das Sorgerecht oder den ständigen Aufenthaltsort des Kindes einigen, wird es zu einem sorgerechtlichen Verfahren kommen. Auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beansprucht, kommt es zum Sorgerechtsverfahren. In einem Sorgerechtsverfahren ist eine anwaltliche Begleitung ratsam und in der Regel unverzichtbar. Sollte den Eltern ein schwieriges und meist auch langwieriges Verfahren in Sachen Sorgerecht bevorstehen, in das sich das Jugendamt eingeschaltet hat oder das Sorgerecht durch einen gerichtlichen Beschluss entzogen werden soll, sollte in jedem Fall die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für Fälle, in denen das Sorgerecht bereits entzogen wurde (Sorgerechtsentzug) oder bei denen die Eltern die Rückübertragung des Sorgerechts beantragen wollen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Nach § 1626 BGB obliegt den Eltern die elterliche Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Zur Personensorge zählen die Pflege und Erziehung des Kindes und die Bestimmung seines Aufenthaltes. Die Vermögenssorge betrifft das Kindesvermögen. Grundsätzlich steht das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zu. Wenn der Fall eintreten sollte, dass die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, können beide Elternteile für diesen Fall eine Sorgerechtsverfügung treffen. Im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Elternteils ruht das Sorgerecht (§ 1673 BGB). Beim Tod von Vater oder Mutter wird das Sorgerecht nach § 1677 BGB beendet. Wenn die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zustand, erhält der Überlebende beim Tod eines Elternteiles nach § 1680 BGB Abs. 1 das Sorgerecht. Im Falle, dass Vater oder Mutter das alleinige Sorgerecht zustand und der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht innehatte, verstorben ist, gilt § 1680 BGB Abs. 2.

All diese Fälle können bereits zu Lebzeiten durch eine Sorgerechtsverfügung geregelt werden. Der sorgeberechtigte Elternteil kann einen Vormund (Vormundschaft) nach § 1777 BGB benennen. Sind sich beide Elternteile einig, können sie in der Sorgerechtsverfügung eine bestimmte Person benennen, die die elterliche Sorge nach dem Tod übernehmen soll. Wenn der Elternteil, der alleinerziehend ist, Vorsorge für den Fall seines Todes treffen möchte und ausschließen will, dass der andere Elternteil das Sorgerecht nach seinem Tod erhält, muss er zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung treffen. Ohne Sorgerechtsverfügung tritt das Sorgerecht für den überlebenden Elternteil nach § 1680 BGB in Kraft, wenn das Wohl des Kindes dem nicht entgegensteht. Gerade allein erziehende Mütter oder Väter sollten deshalb prüfen, ob sie nicht für den Fall ihres Todes eine Sorgerechtsverfügung im Sinne von einem Sorgerechtstestament (Testament Sorgerecht) treffen sollten.

Wann kommt es zum Entzug des Sorgerechts?

Hat das Familiengericht Anhaltspunkte dafür, dass beide Elternteile nicht ausreichend dazu in der Lage sind, ihr Kind/ihre Kinder zu erziehen und zu fördern, kann ein Familienrichter oder eine Familienrichterin auch ohne Antrag eines Elternteils prüfen, ob den Eltern das Sorgerecht entzogen und ein Vormund, ein vom Gericht bestellter gesetzlicher Vertreter bei minderjährigen Kindern, bestellt werden muss. Die Vormundschaft kann erforderlich werden beim Entzug des Sorgerechts beider Elternteile oder wenn die Eltern verstorben sind. Diese Vormundschaft gilt nur für minderjährige Kinder. Als Vormund kann eine Behörde, beispielsweise das Jugendamt, oder eine Person in Betracht kommen, die die Voraussetzungen für eine Vormundschaft erfüllt.

Zum Verfahren bei einer Entscheidung über das Sorgerecht

Wird über das Sorgerecht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens entschieden, ist das Verfahren über das Sorgerecht eine sogenannte Folgesache des Scheidungsverfahrens und es muss ein Anwalt hinzugezogen werden. In der Regel ist das Jugendamt am Verfahren bei Sorgerechtsentscheidungen beteiligt. Für das Kind kann ein eigener Interessenvertreter, also ein Verfahrenspfleger für das Gerichtsverfahren, bestellt werden. Die Beteiligten am Sorgerechtsstreit werden vor Gericht mündlich angehört. Im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung kann das Familiengericht Gutachten von Sachverständigen einholen, um für das Kindeswohl eine Entscheidung im Sinne des Kindes treffen zu können.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: Sorgerecht | Unterhalt

Wann kommt es zum Eilverfahren bei einem Sorgerechtsverfahren?

Das Familiengericht kann im Rahmen eines Scheidungsverfahrens und/oder im Zuge eines Sorgerechtsverfahrens vorläufige Eilmaßnahmen erlassen, wenn dies als notwendig erachtet wird. Liegt ein besonderer Notfall vor, kann die vorläufige Eilmaßnahme auch ohne Anhörung des anderen Elternteiles erlassen werden. Als Beispiel hierfür gilt die Verhinderung der Verbringung des Kindes ins Ausland. Auch über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann vorläufig entschieden werden. Wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater oder Mutter allein übertragen, wird damit verfügt, dass das Kind bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts bei dem Elternteil verbleibt, den das Gericht bestimmt.

Rechtsmittel bei einer Entscheidung über das Sorgerecht einlegen, Sorgerechtsurteil anfechten

Wird vom Gericht über das Sorgerecht im Sorgerechtsprozess entschieden und ein abschließender Beschluss (Sorgerechtsbeschluss) erlassen, kann gegen das Sorgerechtsurteil von beiden Elternteilen mit Hilfe eines Anwalts Beschwerde eingelegt werden.

Häufige Fragen zum Sorgerecht

Was kann ich tun, um eine Entscheidung über das Sorgerecht, die in einem anderen Mitgliedstaat getroffen wurde, in Deutschland anzuerkennen und zu vollstrecken? Welche Verfahrensweise gilt in solchen Fällen?

Was passiert mit dem Sorgerecht, wenn das minderjährige Kind nicht in Deutschland lebt?

Welches Recht gilt, wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen?

Ist es möglich, das Sorgerecht abzugeben? Was passiert bei der Abtretung des Sorgerechts?

Wie ist die Verfahrensweise beim Sorgerecht, wenn die Eltern eine uneheliche Lebensgemeinschaft führen?

Was ist eine Sorgepflicht?

Wozu dient im Sorgerechtsstreit eine Vollmacht?

Wie verhält es sich mit der elterlichen Sorge in Oesterreich?

Wer entscheidet beim gemeinsamen Sorgerecht über die Schulform?

Was sind fürsorgerechtliche Entscheidungen?

Was ist mit einer Verfügung beim Sorgerecht gemeint?

Muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt abgeben, wenn es um das gemeinsame Sorgerecht geht?

Diese Fragen und spezielle Fragen zu Einzelfällen, die das Sorgerecht betreffen, können nur von einem Rechtsanwalt verbindlich beantwortet werden. In einem Forum im Internet können lediglich eigene Erfahrungen zum Sorgerecht geschildert werden, die keine Rechtsberatung ersetzen. Wer sich für Urteile und Gerichtsurteile in Sachen Sorgerecht interessiert, findet im Internet zahlreiche Möglichkeiten zur Recherche. Für individuelle Fragen zum Sorgerecht sollte immer ein Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesucht werden, da nur dieser eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.

Die Ausführungen in diesem Beitrag geben lediglich einen ersten Überblick über das Sorgerecht. Weder erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit, noch können sie den individuellen Besonderheiten bei Einzelfällen zum Sorgerecht gerecht werden. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Das Sorgerecht ist ein Punkt, der immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Eltern führt. Denn wenn beide Elternteile nicht verheiratet sind, bekommt die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Abweichungen von dieser Regelung gibt es nur, wenn die Mutter sich einverstanden erklärt. Geteilt wird das Sorgerecht auch bei einer Hochzeit, beziehungsweise bei Kindern, die ehelich geboren wurden. Aber auch nach einer Scheidung wird das Sorgerecht dann nicht wieder geteilt.

Im Sorgerecht findet sich wieder, dass der Staat 1998 erkannt hat, dass sowohl Vater als auch Mutter für das Kind wichtig sind. So wird bei einer Hochzeit das Sorgerecht automatisch auf den Vater mit übertragen, sofern die Eltern bis dahin das Sorgerecht für das Kind geteilt hatten. Bei einer Scheidung behält der Vater sein Recht auf die so genannte Personen- und Vermögenssorge. Bei ersterer Form handelt es sich um die Verantwortlichkeit für alle Dinge des täglichen Lebens, um Bekleidung, Schule, Gesundheit und ähnliches. Die Vermögenssorge betrifft, wie der Name schon vermuten lässt, das Vermögen des Kindes zu regeln. So haben beispielsweise beide Sorgeberechtigten Zugriff auf das Konto des Kindes, sofern ein Sparkonto angelegt wurde, bis das Kind selbst verfügungsberechtigt ist.

Wenn ein Kind unehelich geboren wird, bekommt erst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Der Vater kann eine Vaterschaftsanerkennung vornehmen lassen, die er unterzeichnen muss. Wenn die Mutter es ausdrücklich wünscht, kann der Vater das Sorgerecht bekommen. Allerdings ist es umgekehrt für die Mutter nicht möglich, dem Vater das Sorgerecht wieder entziehen zu lassen. Wenn er es erst einmal hat, muss sich schon etwas Gravierendes ereignen, damit es ihm wieder weggenommen wird. Dies ist auch der Grund, warum viele Standesämter jungen Müttern von der Teilung des Sorgerechts abraten. Die Trennungsrate von Paaren ist inzwischen einfach zu hoch und nicht alle gehen in Freundschaft auseinander.

Wenn das Sorgerecht geteilt ist, heißt das aber nicht, dass der alleinige Sorgeberechtigte auch allein über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen kann. Nur allzu häufig kommt es vor, dass die Mutter mit dem Kind in eine andere Stadt zieht, ohne sich vorher mit dem Vater abzusprechen. Dabei gibt es aber das so genannte Umgangsrecht. Das Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Eltern, was nicht durch ein Elternteil unterbunden werden darf. Die Eltern sollen sich darüber einig werden, wie sie die Besuche des nicht zum Haushalt gehörigen Elternteils regeln, so will es der Gesetzgeber. Finden sie gar keine Einigung, kann das Familiengericht angerufen werden. Es fällt dann eine verbindliche Entscheidung, an die sich beide Partner halten müssen. So kann es auch sein, dass der alte Rechtszustand wieder hergestellt werden muss, wenn ein Elternteil mit dem Kind verzogen ist und das andere Elternteil nun keine Möglichkeit mehr hat, sein Kind regelmäßig zu sehen.

Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen aber nicht alle Kleinigkeiten abgesprochen werden. Es wird stillschweigend davon ausgegangen, dass die alltäglichen Dinge in beiderseitigem Einvernehmen zu regeln sind. Das betrifft zum Beispiel die Hausaufgaben, die Bekleidung oder die Schlafzeiten des Kindes. Andere Entscheidungen aber, die von größerer Bedeutung sind, müssen gemeinsam getroffen werden. Steht eine Operation an, so müssen beide Eltern einverstanden sein. Das gilt auch für die Wahl des Kindergartens oder der Schule. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann kann ein Sorgeberechtigter auch allein handelnd tätig werden.

Der Partner, der nicht im Haushalt der übrigen Familie wohnt und bei dem demzufolge auch das Kind nicht wohnt, wird zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Die Sätze richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle und damit nach dem Einkommen, das der Betreffende erzielt.

Informationen zum Sorgerecht finden Sie auch auf der Seite http://www.allein-erziehend.net/Info/Sorgerecht.htm, wo zudem weiterführende Links angegeben werden.

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